Die Aufnahme im Spital
Inhaltsverzeichnis
Welche Unterlagen muss ich zur Aufnahme mitbringen?
Folgendes sollten Sie bei einer geplanten Aufnahme ins Krankenhaus unbedingt mitbringen:
- Aufnahme- oder Einweisungsschein Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes,
- e-card oder zumindest Ihre Sozialversicherungsnummer,
- Lichtbildausweis,
- gegebenenfalls die Versicherungskarte Ihrer privaten Zusatzversicherung,
- Vorbefunde wie Röntgen-, Labor- oder Computertomographie-Befunde, Arztbriefe,
- persönliche Dinge, die Sie während Ihres Aufenthalts brauchen, z.B. Nachtwäsche, Hygieneartikel, Morgenmantel, rutschfeste Hausschuhe, Mobiltelefon mit Ladegerät etc. sowie Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät, Prothesen oder Gehstock,
- Namen und Kontaktmöglichkeiten der Angehörigen,
- schriftliche Angaben über bestehende Allergien und Erkrankungen,
- Liste aller aktuellen rezeptpflichtigen und rezeptfreien Medikamente, möglichst mit vorgeschriebener Dosierung,
- Trainingsanzug und Turnschuhe – wenn in der Behandlung auch ein Bewegungstraining vorgesehen ist.
Aus Sicherheitsgründen wird den Patientinnen und Patienten empfohlen, keine Wertgegenstände in das Krankenhaus mitzunehmen. Die Spitäler selbst übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände, sofern sie nicht in einem Krankenhaussafe untergebracht sind.
Sind die Aufnahmeformalitäten erledigt, werden Sie in Ihr Zimmer begleitet und durch das Pflegepersonal über den weiteren Ablauf informiert. Wurden keine Vorbefunde verlangt, werden die entsprechenden Untersuchungen im Spital durchgeführt.
Was gibt es beim ärztlichen Aufklärungsgespräch zu beachten?
Die diensthabende Ärztin oder der diensthabende Arzt informiert Sie nach der Aufnahme in einem Aufklärungsgespräch über mögliche Diagnoseverfahren und die geplante Therapie. Ärztinnen und Ärzte sind zu diesem Aufklärungsgespräch grundsätzlich vor jedem diagnostischen und therapeutischen Verfahren verpflichtet. Darin müssen sie rechtzeitig, umfassend und verständlich über die Möglichkeiten und Risiken einer Behandlung informieren.
Für Sie ist das der Zeitpunkt, um alle Fragen zu stellen, die Sie rund um Ihre Erkrankung und den Spitalsaufenthalt haben und die noch nicht bzw. nicht ausreichend beantwortet wurden. Medizinische Begriffe sind oft kompliziert und schwierig zu verstehen. Wenn Sie Anweisungen oder Informationen erhalten, die für Sie keinen Sinn ergeben, fragen Sie solange nach, bis Sie alles vollständig verstanden haben. Hilfreich ist auch, die Informationen in eigenen Worten zu wiederholen und im Zweifelsfall nachzufragen, ob Sie alles richtig verstanden haben.
Sie haben das Recht, über medizinische Maßnahmen selbst zu entscheiden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, jede Behandlung abzulehnen oder sich eine ausreichende Bedenkzeit zu nehmen. Für manche Erkrankungen stehen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Ärztin oder der Arzt kann eine spezielle Therapie empfehlen. Sie entscheiden, ob Sie diesem Vorschlag zustimmen oder nicht. Wenn Sie eine bestimmte Behandlung ablehnen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt andere Therapiemöglichkeiten besprechen.
Sollte während des Aufenthalts eine Operation mit Narkose notwendig sein, erfolgt eine eigene Aufklärung durch die operierende Ärztin oder den operierenden Arzt und die Narkoseärztin oder den Narkosearzt (Anästhesistin/Anästhesisten). Nähere Informationen finden Sie unter Narkose & Operation.
Kein Mensch darf gegen seinen Willen behandelt werden. Einzige Ausnahme sind medizinische Notfälle, in denen die oder der Betroffene nicht ansprechbar und eine Behandlung lebensnotwendig ist, sofern keine Patientenverfügung vorliegt, die dagegen sprechen würde.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Das ärztliche Aufklärungsgespräch (Gesundheitsportal)
- Patienteninformation und -aufklärung (Gesundheitsportal)
Patientenverfügung für medizinische Notfälle
Es gibt mehrere rechtliche Möglichkeiten, für den Fall vorzusorgen, wenn man nicht selbst entscheiden kann: Jede Österreicherin und jeder Österreicher kann in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, dass sie oder er im Ernstfall auf bestimmte medizinische Behandlungen verzichtet. Die Verfügung ist für Situationen gedacht, in denen eine Patientin oder ein Patient ihren oder seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann – etwa wegen Bewusstlosigkeit.
Für Erwachsene, die nicht einwilligungsfähig sind und bei denen kein medizinischer Notfall vorliegt, entscheidet eine Erwachsenenvertretung.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine bestimmte Vertrauensperson damit betraut, für Sie zu entscheiden. Das ist z.B. die Ehe- oder Lebenspartnerin, der Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, eine Freundin oder ein Freund.
Weitere Informationen finden Sie unter Patientenrechte (Gesundheitsportal).
Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte und Verschwiegenheit
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Ihre Krankengeschichte und den Verlauf der Behandlung zu dokumentieren. Jede Patientin und jeder Patient hat das Recht zu erfahren, welche Informationen die Krankengeschichte enthält. Es ist auch möglich, eine Kopie der Krankengeschichte - inklusive Röntgenbilder etc. anzufordern. Dafür können jedoch Kosten anfallen.
Das Krankenhauspersonal ist zur Verschwiegenheit über Ihre persönlichen Daten, insbesondere medizinische Informationen, verpflichtet. Es darf Ihren Angehörigen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Informationen über Ihre Erkrankung und Ihre Behandlungsmöglichkeiten weitergeben. Dazu erhalten Sie bei der Aufnahme ein Kennwort oder es wird eines vereinbart. Nur nach Nennung dieses Kennwortes erhalten dann die Angehörigen Auskunft über Ihren gesundheitlichen Zustand.
Der tägliche Ablauf im Spital
Allgemein üblich ist mindestens ein Arztbesuch pro Tag, die sogenannte „Visite“. Dabei besprechen die Ärztinnen und Ärzte mit Ihnen, wie die Behandlung verläuft. Das Pflegepersonal – diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege und Pflege(-fach)assistenz – betreut Sie während des Spitalsaufenthalts.
Weitere Gesundheitsberufe im Spital
Neben dem ärztlichen und dem pflegerischen Personal können weitere Gesundheitsberufe in Ihre Behandlung miteinbezogen werden. Dazu zählen z.B. Diätologinnen oder Diätologen, Physiotherapeutinnen oder Physiotherapeuten, Klinische Psychologinnen oder Klinische Psychologen. Näheres zu den einzelnen Gesundheitsberufen finden Sie unter Gesundheitsberufe A-Z.
Hygiene im Spital
Während des Aufenthaltes im Spital kommt der Hygiene eine besondere Bedeutung zu. Um sogenannte nosokomiale Infektionen vorzubeugen, steht die Händehygiene beim Personal sowie bei Patientinnen und Patienten an erster Stelle. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Gesundheitssystem-assoziierte Infektionen.
Hinweis
Genaue Informationen zum täglichen Tagesablauf erhalten Sie bei der Aufnahme vom jeweiligen Krankenhaus. Im Vorfeld können Sie sich bereits auf der Homepage oder über Broschüren informieren. Für Anliegen oder Beschwerden gibt es in den Spitälern sogenannte Ombudsstellen.
Sicher im Krankenhaus
Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung im Spital ist eine offene, vertrauensvolle Kommunikation zwischen Patientinnen und Patienten und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie dem betreuenden Gesundheitspersonal. Sich als Patientin und Patient aktiv am Behandlungsgeschehen zu beteiligen, kann dazu beitragen, unerwünschte Ereignisse im Spital zu vermeiden.
Die Österreichische Plattform für Patientensicherheit hat dazu einen Leitfaden für einen sicheren Krankenhausaufenthalt entwickelt. Die einfachen Tipps dieses Patientenhandbuches sollen zu mehr Sicherheit im Spital und besseren Behandlungsergebnissen beitragen:
Tipps für einen sicheren Krankenhausaufenthalt finden Sie unter:
- Patientensicherheit-Sicherheitstipps (Plattform Patientensicherheit)
- 6 Beiträge zur Patientensicherheit (Plattform Patientensicherheit)
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Gesundheit Österreich GmbH