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Hospiz- und Palliativversorgung: Unterstützung für Angehörige

Die letzte Lebensphase ist für viele unheilbar Kranke und deren Angehörige bzw. Zugehörige eine schwierige Zeit. Unheilbar Kranke wollen ihrem Umfeld häufig nicht zur Last fallen und ziehen sich zurück. An- und Zugehörigen fällt es hingegen oft schwer, die richtigen Worte zum richtigen Zeitpunkt zu finden. Wenn sich zusätzlich die Versorgung schwierig gestaltet bzw. finanzielle Probleme auftreten, stellt dies eine große Belastung dar. Die Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung bieten auch An- und Zugehörigen Unterstützung an.

Wie können Kontakte und Gespräche am Lebensende gestaltet werden?

Wie Kontakte und Gespräche gestaltet werden, hängt von den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen ab. An- und Zugehörige können der oder dem Erkrankten anbieten, für Gespräche da zu sein. Es kann für unheilbar Kranke entlastend sein, sich auf das Lebensende vorzubereiten und mit nahestehenden Menschen zu klären, was ihnen wichtig ist. Sie können das Gefühl der Geborgenheit vermitteln.

Für begleitende An- und Zugehörige ist es eine enorme Herausforderung, einen schwerkranken Menschen in seiner letzten Lebenszeit zu unterstützen und zu begleiten. Zugleich sind sie es aber, die der oder dem Schwerkranken durch Zuwendung und Nähe Sicherheit und Geborgenheit vermitteln können. Vor allem wenn die oder der Kranke nicht mehr ansprechbar ist, sind körperliche Zuwendungen von besonderer Bedeutung. Streicheln, die Stirn kühlen oder die Lippen mit Flüssigkeit benetzen sind einige Beispiele für Körperkontakte, die meist als angenehm empfunden werden, entspannend und tröstend wirken.

Unterstützung bei der Trauerbewältigung

Die plötzliche Nachricht, dass ein nahe stehender Mensch unheilbar erkrankt ist, ist für An- und Zugehörige eine schwierige und krisenhafte Situation. Mit der Übermittlung der Krankheitsbefunde werden Gefühle von Verlust und Trauer ausgelöst, die damit einhergehen, dass sich die Betroffenen mit dem Thema Sterben und Tod auseinandersetzen müssen.

Die Hospiz- und Palliativeinrichtungen betreuen nicht nur Patientinnen und Patienten, sondern bei Bedarf ebenso deren An- und Zugehörige, auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus. Auch die Österreichische Krebshilfe stellt psychologische Hilfe zur Verfügung..

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Trauerbewältigung sowie auf den Seiten von HOSPIZ ÖSTERREICH bzw. der Bundesarbeitsgemeinschaft Trauerbegleitung.

Versorgung und Pflege zu Hause

Die Versorgung unheilbar kranker Menschen ist für An- und Zugehörige eine große Herausforderung. Vor allem in der letzten Krankheitsphase vor dem Tod ist der Pflegeaufwand oft hoch. Hilfe wird durch pflegende An- bzw. Zugehörige – wenn überhaupt – oftmals erst sehr spät in Anspruch genommen. Die Organisation und Koordination von Pflegepersonen sind zudem häufig nicht einfach.

Dabei ist es wichtig, auf die Erhaltung der eigenen Gesundheit zu achten, um sich nicht zu verausgaben bzw. nicht zu erschöpfen. Nur so sind eine zufriedenstellende Betreuung und Begleitung der oder des kranken An- bzw. Zugehörigen langfristig gesichert.

Bezüglich der Verabreichung von Medikamenten und der Pflege können sich An- und Zugehörige von Ärztinnen und Ärzten, Apotheker:innen bzw. Pflegefachkräften beraten lassen. Eine wichtige Unterstützung können hier auch mobile Palliativteams – in der Regel kostenfrei – und Hospizteams – generell kostenfrei – bieten. Sie ergänzen die Betreuung durch Dienste der mobilen Pflege und Betreuung zu Hause bzw. durch An- und Zugehörige, ersetzen diese jedoch nicht.

Nähere Informationen für pflegende Angehörige finden Sie unter:

Familienhospizkarenz für berufstätige Angehörige

Arbeitende An- und Zugehörige stehen eventuell vor dem Problem, zwischen der Gefahr des Arbeitsplatzverlustes durch die Krankenbetreuung und der vermeintlichen Vernachlässigung der oder des Erkrankten hin- und hergerissen zu sein.

Zur Begleitung sterbender Angehöriger kann eine Familienhospizkarenz bzw. Familienhospizteilzeit beantragt werden. Deren Dauer beträgt drei bis sechs Monate. Die Familienhospizkarenz gibt Angehörigen die Möglichkeit, sich für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerstkranker Kinder bei aufrechtem Arbeitsverhältnis vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.

Wichtige Informationen zu Anspruchsberechtigung, rechtlichen Grundlagen und finanzieller Unterstützung finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Familienhospizkarenz finden Sie auch unter:

Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten

Die Pflege einer oder eines unheilbar kranken An- und Zugehörigen durch Pflegepersonal zu Hause bzw. in einem stationären Hospiz kann mit Kosten verbunden sein, die eventuell nicht voll getragen werden können. Wenn pflegende Angehörige nicht mehr bzw. weniger arbeiten können, ist dies ebenfalls mit finanziellen Einbußen verbunden.

Arbeitnehmer:innen, die die Familienhospizkarenz nützen, haben Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Dieses beträgt 55 % des täglichen Nettoeinkommens zuzüglich allfälliger Kinderzuschläge. Das Pflegekarenzgeld muss beantragt werden. Ergänzend gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich beim Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend zu beantragen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen erheblich unterschritten werden.

Informationen zu finanziellen Beratungsangeboten erhalten Sie hier.

Unterstützung für Angehörige

Angehörige von schwerstkranken und sterbenden Menschen sind neben ihrem eigenen Lebensalltag Belastungen ausgesetzt, die sich körperlich, seelisch und psychisch unterschiedlich stark auswirken können. Zeit für sich, Aktivitäten, die Freude bereiten, Gespräche mit Familie, Freundinnen und Freunden oder anderen nahe stehenden Personen wirken in dieser Situation häufig stabilisierend.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für An- und Zugehörige sind z.B.:

  • professionelle Hilfe wie mobile Dienste der Pflege und Betreuung zu Hause bei Pflege- und Alltagsfragen,
  • Hospizteams und mobile Palliativteams unterstützen bei der Begleitung und Betreuung und ermöglichen An- und Zugehörigen Zeit für sich selbst,
  • Selbsthilfegruppen, die An- und Zugehörigen durch den Austausch mit anderen Betroffenen Unterstützung bieten können.

Wenn dies nicht ausreichend entlastend bzw. nicht möglich ist, kann

  • psychologische,
  • psychotherapeutische,
  • spirituelle bzw. seelsorgerische sowie
  • medizinische oder
  • pflegerische Unterstützung

in Anspruch genommen werden.

 

Hinweis

Ein kostenfreies Angebot für pflegende Angehörige ist das sogenannte Angehörigengespräch. Nähere Informationen finden Sie unter: Das Angehörigengespräch (Sozialministerium).

Kontaktinformationen zu psychologischen, psychotherapeutischen bzw. spirituellen Beratungseinrichtungen und Kriseninterventionszentren finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag.a Claudia Nemeth, Mag.a Catrin Neumüller - Hospiz Österreich

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