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Musiktherapie

Musiktherapie umfasst die bewusste und geplante Behandlung von Menschen mit emotional, somatisch, intellektuell oder sozial bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen durch den Einsatz musikalischer Mittel in einer therapeutischen Beziehung.

Ihr Ziel ist es, Symptome zu lindern oder zu beseitigen, behandlungsbedürftige Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Gesundheit zu fördern, zu erhalten oder wiederherzustellen.

Offizielle Berufsbezeichnung

Musiktherapeut:in

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Musiktherapeutische Behandlungsangebote gibt es für Patientinnen und Patienten

aller Altersstufen in den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Neonatologie, Neurorehabilitation, Onkologie, Geriatrie, Forensik sowie bei verschiedenen Leidenszuständen und Störungen wie Traumafolgestörungen und Gewalterfahrungen, bei Suchterkrankungen, Autismus-Spektrum-Störungen u.v.m. Neben der Behandlung krankheitswertiger Leidenszustände gibt es Musiktherapie zur Förderung sozialer Kompetenzen, insbesondere für Menschen mit geistigen, körperlichen und Mehrfachbehinderungen sowie zur Prävention.

Darüber hinaus gibt es speziell altersorientierte Angebote zum Beispiel für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und in Entwicklungskrisen, für Kinder und Jugendliche mit Störungen des Sozialverhaltens oder auch alternden Menschen mit Demenzerkrankungen u.v.m.

Wo arbeiten Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten?

Musiktherapie wird in stationären und ambulanten Einrichtungen sowie im niedergelassenen Bereich in freien Praxen angeboten.

Fundierte Ausbildung

Musiktherapeutinnen oder Musiktherapeuten werden in Österreich an Universitäten und Fachhochschulen ausgebildet. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist eine Eintragung in die Musiktherapeutenliste des BMSGPK erforderlich. Mit der Eintragung erhält die betreffende Person je nach Grad des Abschlusses die Berechtigung, den Beruf eigenverantwortlich oder mitverantwortlich auszuüben.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Im Krankenhaus

Wenn Sie während eines Spitalsaufenthaltes von einer Musiktherapeutin oder einem Musiktherapeuten betreut werden, sind die Kosten durch den Sozialversicherungsträger abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt.

Manche Krankenhäuser haben Ambulanzen, in denen Musiktherapie angeboten wird. Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und deren Bewilligung können Sie eine Therapie in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür sind durch den Sozialversicherungsträger abgedeckt.

Bei einem Reha- oder Kuraufenthalt

Wenn Sie während eines von der Sozialversicherung bewilligten Reha- oder Kuraufenthaltes von einer Musiktherapeutin oder einem Musiktherapeuten betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Reha- und Kuraufenthalte ist von der Versicherten oder dem Versicherten eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Sozialversicherung. Wissenswertes über den Kuraufenthalt und damit verbundene Kosten finden Sie unter Rehabilitations- und Kuraufenthalt.

Sonstige Krankenanstalten (z.B. Ambulatorien)

In einzelnen Bundesländern gibt es eigenständige Ambulatorien, in denen Musiktherapie angeboten wird. Diese Ambulatorien unterliegen dem Krankenanstaltengesetz. Die Kosten hierfür sind durch die jeweilige Krankenanstalt abgedeckt.

Im niedergelassenen Bereich

Musiktherapeutinnen oder Musiktherapeuten arbeiten im niedergelassenen Bereich in der Prävention und Gesundheitsförderung oder nach Zuweisung zum Zweck der Behandlung von akuten oder chronischen Erkankungen oder Rehabilitation durch eine Ärztin oder einen Arzt, durch eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten, eine klinische Psychologin oder einen klinischen Psychologen oder durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt. Derzeit werden die Kosten für Musiktherapie im niedergelassenen Bereich von den Sozialversicherungsträgern nicht übernommen (keine Kassenverträge, kein Kostenersatz). Im Kinder- und Jugendbereich werden die Kosten fallweise von der Kinder- und Jugendhilfe übernommen. In einzelnen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, bei der zuständigen Landesregierung einen Therapiezuschuss in Form einer Beihilfe zu beantragen.

Angebote der Krankenkassen

Für nähere Informationen wenden Sie sich an Ihren Sozialversicherungsträger.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: ÖBM - Österreichischer Berufsverband für MusiktherapeutInnen

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