Hausstaubmilbenallergie: Therapie
Inhaltsverzeichnis
Vermeidung von Allergenen
Das Meiden des Kontaktes mit Hausstaubmilben bzw. mit deren Ausscheidungsprodukten führt zur Linderung akuter allergischer Beschwerden. Nähere Informationen finden Sie unter Allergenvermeidung.
Wie erfolgt die medikamentöse Therapie?
Mit antiallergischen und antientzündlichen Medikamenten lassen sich akute allergische Beschwerden lindern (symptomatische Therapie). Die zugrunde liegende Erkrankung bessert sich allerdings nicht. Um einen dauerhaften Behandlungserfolg zu erzielen, wird eine ursächliche Therapie gegen die Allergie eingesetzt – eine Art Impfung, die mit den Fachbegriffen „spezifische Immuntherapie (AIT)“ „Hyposensibilisierung“ oder „Desensibilisierung“ („unempfindlich machen“) bezeichnet wird.
Symptomatische Therapie
Allergenvermeidung ist immer die direkteste und effektivste Form, eine Allergie zu behandeln. Das ist bei Hausstaubmilbenallergie im Gegensatz zu anderen Allergenen wie z.B. Haustierallergie nicht immer mit ausreichender Effektivität möglich. In Fällen, in denen eine Allergenvermeidung nicht oder nicht ausreichend möglich ist, lindern antiallergische und antientzündliche Medikamente die Beschwerden. Antihistaminika blockieren die allergischen Vorgänge im Körper und reduzieren dadurch v.a. den Juck- und Niesreiz sowie das Laufen der Nase. Diese werden in Form von Nasensprays, (Augen-)Tropfen, Saft und Tabletten angeboten. Neue, moderne Wirkstoffe können
bereits im Kindesalter verabreicht werden. Sie sollten abends eingenommen werden. Bei stärkeren Symptomen werden Kortikoide (Kortison) für die lokale Anwendung in der Nase eingesetzt. Bei allergischem Asthma werden Kortikoide in Kombination mit die Bronchien erweiternden Medikamenten (Betamimetika) inhaliert.
Allergenspezifische Immuntherapie (AIT)
Mit der Allergenspezifischen Immuntherapie (AIT) wird das Immunsystem so lange trainiert, bis es gelernt hat, dass die Allergene nicht gefährlich sind. Dazu wird der Allergikerin/dem Allergiker „ihr/sein“ Auslöser in steigender Dosis zugeführt. Die AIT verfolgt das Ziel, das Immunsystem wieder in sein natürliches Gleichgewicht zu bringen. Die Behandlung dauert etwa drei bis fünf Jahre, die Erfolgschancen liegen bei der Haustaubmilbenallergie bei 80 bis 90 Prozent. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Allergenextrakte zu verabreichen:
- Sublinguale Immuntherapie: Die Milbenallergene werden in Form von Tabletten oder Tropfen ganzjährig einmal täglich unter die Zunge gegeben. Diese Behandlung kann man nach ärztlicher Verordnung zu Hause durchführen. Nebenwirkungen sind Zungen- und Gaumenjucken sowie leichte Schleimhautschwellungen, manchmal auch schwerere im oberen Magen-Darm-Trakt wie Verstärkung eines Reflux. Oft bessern sich die Beschwerden bereits nach einem Jahr Behandlung.
- Subkutane Immuntherapie: Die Allergene werden von der Ärztin/vom Arzt in den Oberarm injiziert. In der Aufdosierungsphase werden wöchentlich Spritzen mit steigender Allergenkonzentration verabreicht. Wenn nach wenigen Wochen die Erhaltungsdosis erreicht ist, erhält die Patientin/der Patient von der Ärztin/dem Arzt monatlich eine Injektion dieser Dosis. Danach muss sie/er noch für mindestens 30 Minuten in der Arztpraxis bleiben, da es bei dieser Therapieform selten zu einer verstärkten Reaktion bis hin zu sehr selten einem anaphylaktischen Schock (Wahrscheinlichkeit 1:20.000) kommen kann. Außerdem sollten an den Behandlungstagen Alkoholkonsum und stärkere körperliche Anstrengungen vermieden werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Diagnose und Therapie einer Hausstaubenmilbenallergie werden von einer allergologisch geschulten Fachärztin/einem allergologisch geschulten Facharzt (für Kinder-, HNO-, Haut- oder Lungenkrankheiten) sowie in speziellen Einrichtungen wie z.B. einem Allergieambulatorium durchgeführt.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 15. April 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Mag. Priv.-Doz. Dr. Stefan Wöhrl, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Spezialisierung in Allergologie