Kreuzallergien auf Nahrungsmittel
Inhaltsverzeichnis
Pollenassoziierte Nahrungsmittelallergie
Bei Allergien gegen eingeatmete Allergene wie Pollen oder Hausstaubmilben, die eigentlich nichts mit Ernährung zu tun haben, kann es zu Kreuzallergien gegen ähnliche Proteinallergene in Nahrungsmitteln kommen. Ein häufiges Beispiel einer solchen Kreuzallergie ist die pollenassoziierte Nahrungsmittelallergie bei Bestehen einer Pollenallergie gegen etwa Birken-, Ragweed- oder Gräserpollen.
Dabei kommt es kurz nach dem Verzehr bestimmter roher pflanzlicher Nahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Nüssen und Gewürzen zu allergischen Beschwerden. Die Beschwerden beschränken sich dabei überwiegend auf den Mund und den Rachen. Man nennt dies auch orales Allergiesyndrom.
Kreuzallergien auf Nahrungsmittel können bei Kindern und Erwachsenen auftreten: Bei Erwachsenen sind sie die häufigste Form einer Nahrungsmittelallergie. Bei Kindern sind Kreuzallergien auf Nahrungsmittel seltener.
Welche Ursache hat eine Kreuzallergie auf Nahrungsmittel?
Die Ursache einer Kreuzallergie auf Nahrungsmittel ist das Bestehen einer anderen Allergie gegen Allergene, die eingeatmet werden. So etwa bei der Pollenallergie. Bei einer Kreuzallergie irrt sich das Immunsystem: Am Beispiel der pollenassoziierten Nahrungsmittelallergie verwechselt es die Allergene der Pollen mit Eiweißen in der Nahrung.
Eine Kreuzallergie auf Nahrungsmittel kann auch bei anderen Allergien gegen eingeatmete Allergene auftreten. Unter anderem bei Allergien auf Hausstaubmilben, Tierhaare oder Latex. So kann eine Hausstaubmilbenallergie Kreuzallergien gegen Shrimps und andere Meeresfrüchte auslösen. Eine Allergie gegen Katzen kann mit Nahrungsmittelallergien gegen rotes Fleisch verknüpft sein.
Welche Nahrungsmittel können eine Kreuzallergie auslösen?
Bei diesen Pollenallergien sind allergische Reaktionen auf folgende Nahrungsmittel möglich:
- Bei Birkenpollenallergie kreuzallergene Nahrungsmittel: Apfel, Pfirsich, Zwetschke, Birne, Kirsche, Marille, Karotte, Sellerie, Petersilie, Kümmel, Fenchel, Koriander, Anis, Haselnuss, Erdnuss, Soja, Mandel, Sharonfrucht, Jackfrucht.
- Bei Ragweedpollenallergie kreuzallergene Nahrungsmittel: Honigmelone, Wassermelone, Zuckermelone, Zucchini, Gurke, Banane.
- Bei Gräserpollenallergie kreuzallergene Nahrungsmittel: Tomate, verschiedene Melonen, Orange, Mangold, Erdnuss, Kiwi, Bohnen, Erbsen, Erdnüsse, Linsen, Soja. Möglich sind auch Reaktionen der Haut beim Schälen roher Kartoffeln.
Welche Symptome können auftreten?
Typische Symptome einer Kreuzallergie auf Nahrungsmittel äußern sich überwiegend an Lippen, Mund und Rachen:
- Lippen, Mund und Rachen: Juckreiz, Brennen, Kribbeln, Schwellung an Lippen, Wangen, Gaumen, Zunge und Rachen.
- Haut und Hände: Juckreiz, Rötung und Schwellung nach z.B. Schälen von Früchten.
- Magen und Darm: Sodbrennen, Übelkeit, Magenverstimmung, Durchfall.
- Laufende oder verstopfte Nase, Augenjucken.
Die lokalen Beschwerden kommen sehr rasch bereits während oder nach dem Verzehr des problematischen Nahrungsmittels, ca. innerhalb von fünf bis zehn Minuten. Die meisten Kreuzallergene werden durch die Magensäure sowie Verdauungsenzyme zerstört. Daher dauern die Symptome nach dem Schlucken des Nahrungsmittels oft nur wenige Minuten an. Achtung bei Einnahme von „Magenschutz“-Mitteln wie Protonenpumpeninhibitoren oder Antazida. Diese beeinträchtigen die Schutzfunktion des Magens gegen Allergene.
Die zumeist hitzeempfindlichen kreuzreaktiven Nahrungsmittel werden beim Kochen oder bei anderem Erhitzen neutralisiert. So ist etwa Apfelstrudel bei einer Birkenpollenallergie verträglich.
Gefährlichere Ausnahmen sind kreuzreaktive Allergene aus Soja, die stabiler sind, zum Teil auch aus Erdnüssen und Haselnüssen. Die Beschwerden nach diesen Allergenen können nicht nur lokal, sondern eher auch an anderen Körperstellen auftreten, mit schweren allergischen Reaktionen wie Atembeschwerden durch Enge in Hals oder Bronchien (Asthma), Erbrechen, Durchfall bis hin zu lebensbedrohlichen anaphylaktischen Reaktionen. Eine genaue molekulare Diagnose hilft, die mögliche Schwere der Reaktionen abzuschätzen.
Bei der pollenassoziierten Nahrungsmittelallergie kommt es besonders während der Pollensaison und auch noch einige Monate später zu Beschwerden durch Kreuzreaktivität gegen Nahrungsmittel. Je stärker die Pollensaison, umso stärker werden die kreuzreaktiven Abwehrstoffe angekurbelt und umso stärker können auch die kreuzallergischen Symptome sein.
Was kann die Beschwerden verstärken?
Bestimmte Einflüsse können die körperlichen Beschwerden verstärken. Etwa wenn sehr große Mengen des problematischen Nahrungsmittels gegessen werden, insbesondere auf nüchternen Magen. Oder aber auch in Verbindung mit körperlicher Anstrengung wie Sport, weil die aufgenommenen Allergene im Blutkreislauf rascher verteilt werden. Auch wenn vor, bei oder nach dem Essen Alkohol getrunken wird, kann das die Beschwerden verstärken.
Mehr über Faktoren, die allergische Beschwerden verstärken, erfahren Sie unter Nahrungsmittelallergie - Das kann allergische Reaktionen verstärken.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Wenn Beschwerden in Verbindung mit Nahrungsmitteln auftreten, die möglicherweise auf eine allergische Reaktion oder Kreuzallergie hindeuten, führt die Ärztin oder der Arzt ein ausführliches Gespräch und erhebt die Krankengeschichte. Die weitere Vorgangsweise gliedert sich zumeist in
- Bluttest : Untersuchung auf das Vorhandensein allergenspezifischer IgE-Antikörper.
- Hauttest: Reaktion der Haut nach Kontakt mit dem Allergen in einem Prick-Test.
Nur selten werden zur Diagnosebestätigung Provokationstests mit dem Nahrungsmittel durchgeführt, da dieser mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden ist. Ein Basophilen-Aktivierungstest an Blutzellen hat bei Nahrungsmittelallergie eine hohe Vorhersagekraft für das damit verbundene Risiko und ist ungefährlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Nahrungsmittelallergien - Wie wird die Diagnose gestellt?
Wie erfolgt die Behandlung einer Kreuzallergie auf Nahrungsmittel?
Bei einer Kreuzallergie auf Nahrungsmittel ist es meist ausreichend, die problematischen Nahrungsmittel in roher Form zu meiden. Das gilt auch für (gefrier-)getrocknete Nahrungsmittel, wenn diese vorher nicht erhitzt wurden. Eine Ausnahme sind Nüsse, da diese auch in gerösteter – also erhitzter – Form Beschwerden auslösen können. Besonders aber bei einer Kreuzallergie auf Soja sollten alle Produkte aus und mit Soja gemieden werden. Insbesondere sind Sojadrinks und andere Smoothies gefährlich, weil die flüssigen kreuzreaktiven Allergene in größerer Menge über die Magen-Darm-Schleimhaut aufgenommen werden.
Sind bereits schwere allergische Reaktionen vorgekommen, sollten Betroffene ein Notfallset bei sich tragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Nahrungsmittelallergien - Notfallset bei schwerer Allergie.
Wohin kann ich mich wenden?
Wenn Sie Beschwerden in Verbindung mit Nahrungsmitteln haben, können Sie sich zur Abklärung an folgende Stellen wenden:
- Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin,
- Fachärztin oder Facharzt mit Spezialisierung in Allergologie,
- Allergieambulatorium,
- Diätologin oder Diätologe,
- Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Ernährungsberatung und -therapie.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A bis Z
sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. Januar 2023
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Prof.in Dr.in Erika Jensen-Jarolim, Fachärztin für Pathophysiologie, Fachärztin für Klinische Immunologie, Spezialisierung in Allergologie