Schleudertrauma
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen gibt es?
Ein Schleudertrauma kann entstehen, wenn plötzlich eine starke Gewalt auf die Halswirbelsäule von hinten oder – seltener – von vorne bzw. der Seite einwirkt. Dadurch wird das Kopf-Hals-Segment gegenüber dem Oberkörper beschleunigt. Der Kopf wird ruckartig zunächst von vorne nach hinten oder umgekehrt bzw. seitwärts bewegt und nach dem Aufprall erneut ruckartig in die entgegengesetzte Richtung geschleudert. Durch die unvorhergesehene Krafteinwirkung werden die Weichteile an der Halswirbelsäule verletzt: Die Hals- und Nackenmuskulatur verspannt sich und es kommt zu einer schmerzhaften Steilhaltung der HWS („Steifer Hals“). In schweren Fällen kann es zu Zerrungen und Einrissen der Bänder oder zu Verletzungen der Bandscheiben kommen.
Schleudertraumen entstehen meist durch Auffahrunfälle im Straßenverkehr. Weitere mögliche Ursachen sind Sportunfälle (v.a. beim Skifahren, Eislaufen, Boxen, Karate, Ringen, Tauchen) oder sogenannte „Vergnügungsunfälle“ wie Achterbahn- oder Autoskooterfahrten.
Welche Symptome können bei einem Schleudertrauma auftreten?
Einige Stunden bis Tage nach dem Unfall können als Folge von Muskelzerrungen und Gewebeschwellungen Schmerzen in der Nackenpartie auftreten und zu Bewegungseinschränkungen („steifer Hals“) führen. Nicht selten klagen Betroffene auch über Schmerzen und ein Schweregefühl im Kopfbereich. Gelegentlich wird auch über Schwindel, Schluckstörungen, Sehstörungen oder Schlafstörungen, Ohrgeräusche (Tinnitus) oder Taubheitsgefühle im Bereich des Gesichts, der Schultern oder der Arme berichtet.
Wie schwer ein Schleudertrauma ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B.:
- Art und Ausmaß der Gewalteinwirkung;
- muskuläre Anspannung zum Zeitpunkt des Unfalls;
- Zustand der Muskulatur (kräftige Muskel sind widerstandsfähiger);
- angeborene anatomische Unterschiede: stämmige Menschen mit kürzerem Hals sind weniger gefährdet als grazile Menschen mit langem Hals.
Was kann ich selbst tun?
Direkt nach einem Unfall sollte der Halsbereich ruhig gestellt werden. Weiters sollte eine Ärztin/ein Arzt für Allgemeinmedizin aufgesucht werden, insbesondere dann, wenn ein Fremdverschulden vorliegt. Dies empfiehlt sich nicht nur aus medizinischen, sondern auch aus versicherungstechnischen Gründen.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Nicht immer lässt sich ein Schleudertrauma äußerlich nachweisen. Deshalb erscheint dieses Krankheitsbild insbesondere bei Fremdverschulden hinsichtlich eventueller Schmerzensgeldklagen immer wieder stark umstritten. Daher ist eine möglichst exakte Diagnose erforderlich. Im Gespräch mit der Ärztin/dem Arzt werden die Ursache und die Beschwerden erhoben. Durch eine körperliche Untersuchung wird das genaue Ausmaß der Erkrankung ermittelt. Die Feststellung der Augenbeweglichkeit kann Hinweise auf eine Gehirnerschütterung liefern.
Gegebenenfalls werden Begleitverletzungen z.B. an der Wirbelsäule, den Knochen oder im Schädel-Hirn-Bereich festgestellt. Dies erfolgt meist mittels Röntgen. Bei Verdacht auf eine Verletzung des Nervensystems können neurologische Untersuchungen wie die Messung der Nervenleitgeschwindigkeit (NLG) oder der elektrischen Aktivität in der Muskulatur (EMG) erforderlich sein. In seltenen Fällen können die Darstellung des Gehirns mittels MRT oder CT, eine Ultraschalluntersuchung der großen Halsarterie oder eine Untersuchung des Liquors notwendig werden.
Klassifikation
Die Einteilung erfolgt international zunehmend in Anlehnung an die Quebec Tasc Force. Als HWS-Beschwerden werden Schmerzen in der Hals- oder Nackenmuskulatur oder im passiven Bewegungsapparat bezeichnet.
Unterschieden werden vier Schweregrade der Verletzung, wobei die Übergänge fließend sind:
- Schweregrad 0: keine HWS-Beschwerden, keine objektivierbaren Ausfälle.
- Schweregrad I: HWS-Beschwerden in Form von Schmerzen, Steifigkeitsgefühl oder Überempfindlichkeit, keine objektivierbaren Ausfälle.
- Schweregrad II: HWS-Beschwerden in Form von Schmerzen, Steifigkeitsgefühl oder Überempfindlichkeit und Beschwerden der Muskulatur und des Skeletts (Bewegungseinschränkung, Überempfindlichkeit gegenüber Berührungen).
- Schweregrad III: HWS-Beschwerden in Form von Schmerzen, Steifigkeitsgefühl oder Überempfindlichkeit und zusätzlichen neurologischen Beschwerden (abgeschwächte oder aufgehobene Muskeleigenreflexe, Lähmungenetc.).
- Schweregrad IV: HWS-Beschwerden in Form von Schmerzen, Steifigkeitsgefühl oder Überempfindlichkeit und Bruch oder Fehlstellung der HWS.
Wie erfolgt die Behandlung eines Schleudertraumas?
Die Therapie richtet sich nach dem festgestellten Schweregrad der Verletzung. Bei leichten Verletzungen reicht es, den Nacken kurzfristig ruhig zu stellen. Bei Bedarf können entzündungshemmende und schmerzstillende Medikamente verordnet werden. Schwerere Schleudertraumen werden mittels Physiotherapie behandelt.
In der Regel geht man – bei allen Schweregraden des Schleudertraumas – von einer Heilungsdauer von etwa einem Monat aus. Bei rund zehn Prozent dauern die Schmerzen (v.a. im Nackenbereich) mehrere Monate bis zu etwa einem halben Jahr an. In den meisten Fällen heilt ein Schleudertrauma ohne spätere Beeinträchtigungen ab. Nur etwa zwei bis drei Prozent der Betroffenen klagen noch zwei Jahre nach der Verletzung über starke Beschwerden.
Wohin kann ich mich wenden?
Patientinnen/Patienten können sich zur Abklärung eines Schleudertraumas an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt wenden. Manchmal sind weitere Untersuchungen notwendig, z.B. bei einer Fachärztin/einem Facharzt für Orthopädie oder für Unfallchirurgie.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Prof. Prim. Dr.med.univ. Karl Benedetto, Facharzt für Unfallchirurgie, Zusatzfach Unfallchirurgie (Sporttraumatologie)