Mundhöhlenkrebs
Inhaltsverzeichnis
Was ist Mundhöhlenkrebs?
In den meisten Fällen entsteht Mundhöhlenkrebs aus veränderten Zellen Mundschleimhaut, dem sogenannten Plattenepithel. Daher bezeichnen Fachleute diese Krebsart auch als „Plattenepithelkarzinom“. Sehr selten geht Mundhöhlenkrebs von anderen Geweben in der Mundhöhle aus. Beispielsweise aus den kleinen Speicheldrüsen.
In manchen Fällen sind zusätzlich zur Mundhöhle auch andere Strukturen vom Krebs betroffen, beispielsweise der Rachen oder Kehlkopf. Dann sprechen Fachleute von einem „multilokulären Karzinom“. Das Risiko, Mundhöhlenkrebs zu bekommen, nimmt mit dem Alter zu: Am häufigsten erkranken Männer nach dem 50. Lebensjahr. Männer erkranken wesentlich häufiger als Frauen: In drei von vier Fällen ist ein Mann betroffen.
Hinweis
Die Krebsstatistik der Statistik Austria informiert über unterschiedliche Krebserkrankungen. Mundhöhlenkrebs zählt zu den Krebserkrankungen im Bereich Kopf und Hals (ICD-Code C00-C14).
Was gehört zur Mundhöhle?
Zur Mundhöhle zählt man unter anderem: den Mundboden, die Zunge, die Wangen, den harten Gaumen und die Zähne mit dem Zahnfleisch. Nach hinten geht die Mundhöhle in den Rachen über. Sie ist mit einer Schleimhaut ausgekleidet. In die Mundhöhle geben die Speicheldrüsen den Speichel ab, und die Verdauung der Lebensmittel beginnt dort. Zudem sind die Lippen, Zunge, Zähne und der Gaumen an der Bildung der Sprache beteiligt.
Eine Krebserkrankung kann an anatomischen Bereichen der Mundhöhle auftreten, z.B. Zunge, Wange, Mundboden, harter Gaumen oder im Bereich des Rachens (Rachenkrebs).
Wie verläuft Mundhöhlenkrebs?
Im Idealfall wird Mundhöhlenkrebs in einem frühen Stadium entdeckt, wenn nur die Mundschleimhaut selbst betroffen ist. Schreitet der Krebs voran, kann er sich auf benachbartes muskuläres Gewebe ausbreiten. Später kann der Krebs dann auch in den Kieferknochen einwachsen oder nach außen durch die Haut dringen. Häufig bildet der Krebs Metastasen in den Halslymphknoten. Die Metastasen können zu Beginn der Erkrankung so klein sein, dass sie die Ärztin oder der Arzt in den bildgebenden Verfahren nicht erkennen kann. Fachleute bezeichnen solche kleinen Metastasen als „okkulte Metastasen“. Seltener gelangen Krebszellen über die Blutgefäße in weiter entfernt liegende Organe und bilden dort Fernmetastasen. Beispielsweise in der Lunge, der Leber oder den Knochen. In diesem fortgeschrittenen Stadium kann die betroffene Person oft nicht mehr geheilt werden.
Welche Ursachen kann Mundhöhlenkrebs haben?
Warum Mundhöhlenkrebs entsteht, ist im Einzelfall nicht eindeutig geklärt. Fest steht, dass durch jahrelanges Rauchen von Zigaretten, Zigarren oder Pfeife und übermäßiges Trinken von Alkohol das Risiko für Mundhöhlenkrebs deutlich erhöht wird. Personen, die jahrelang viel rauchen, erkranken bis zu sechsmal häufiger an Mundhöhlenkrebs als Nichtraucher. Besonders gefährdet sind Menschen, die rauchen und zudem regelmäßig Alkohol in größeren Mengen konsumieren. Auch Passivrauchen könnte ein Risikofaktor sein. Zudem vermuten Fachleute, dass bei der Entstehung von Zungenkrebs noch andere Faktoren beteiligt sein könnten. Beispielsweise genetische Faktoren, eine Infektion mit bestimmten Viren, Umweltgifte oder ein geschwächtes Immunsystem.
Weitere Faktoren, die zur Entstehung von Mundhöhlenkrebs beitragen, sind u.a.:
- Kautabak
- Parodontitis
- Krebsvorstufen: Mundhöhlenkrebs kann aus einer Krebsvorstufe entstehen, z.B. einer Leukoplakie. Leukoplakien sind daher ein Risikofaktor. Es handelt sich dabei um weißliche Flecken in der Mundschleimhaut, die nicht abgewischt werden können. Häufig sind diese harmlos und können einfach therapiert werden. Da aber auch Krebs daraus entstehen kann, raten Fachleute, solche Veränderungen ärztlich abklären zu lassen.
- Humanes Papillomavirus: Selten kann eine anhaltende Infektion in der Mundhöhle mit HP-Viren an der Entstehung von Mundhöhlenkrebs beteiligt sein.
Welche Symptome können bei Mundhöhlenkrebs auftreten?
Die Symptome hängen davon ab, an welcher Stelle der Mundhöhle der Krebs entsteht und wie weit fortgeschritten dieser ist.
Erste Anzeichen für Mundhöhlenkrebs können Veränderungen der Mundschleimhaut oder schlecht heilende Wunden sein. Im frühen Stadium der Erkrankung hat die betroffene Person meist keine Schmerzen. Später, wenn der Krebs schon weiter fortgeschritten ist, sind lokale Beschwerden, wie z.B. Fremdkörpergefühl, Störung der Zungenbeweglichkeit, Probleme bei Schlucken, Essen oder Sprechen im Vordergrund. Müdigkeit, Appetitlosigkeit ein ungewollter Gewichtsverlust oder starke Schmerzen, die in den Kopf oder Nacken ausstrahlen, sind Symptome, die später dazukommen können.
Folgende Symptome können u.a. auf Mundhöhlenkrebs hinweisen:
- Flecken in der Mundhöhle: Besonders verdächtig sind raue, weiße, nicht abwischbare Flecken und rote Flecken, die bei Berührung leicht bluten. Hinter solchen Veränderungen steckt in den meisten Fällen eine harmlose Ursache, z.B. eine schlecht sitzende Zahnprothese oder eine Entzündung. Manchmal kann es sich dabei um eine Krebsvorstufe handeln, aus der sich selten Krebs entwickeln kann. Bestehen solche Veränderungen länger als zwei Wochen, raten Fachleute, diese ärztliche abklären zu lassen. Oft reicht es, wenn die betroffene Person die Veränderung der Schleimhaut beobachtet und regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen geht. In bestimmten Fällen rät die Ärztin oder der Arzt, die veränderte Stelle gleich entfernen zu lassen.
- Wunde Stellen im Mund, die nicht heilen.
- Lippen, Zahnfleisch oder Zunge fühlen sich taub an.
- Schwellung am Hals: durch vergrößerte Halslymphknoten.
- Probleme beim Kauen, Schlucken oder Sprechen.
- Vermehrter Mundgeruch.
- Ein plötzlich lockerer Zahn, ohne dass es dafür eine erkennbare Ursache gibt.
Wie wird Mundhöhlenkrebs diagnostiziert?
Fachleute raten, jede Veränderung der Mundschleimhaut, die länger als zwei Wochen besteht, ärztlich abklären zu lassen. In den meisten Fällen steckt hinter der Veränderung eine harmlose Ursache. Sollte es sich um Krebs handeln, ist die Chance auf Heilung umso besser, je eher mit einer Behandlung begonnen wird.
Zunächst erkundigt sich die Ärztin oder der Arzt bei der Anamnese nach ev. vorhandenen Problemen und den Lebensgewohnheiten der betroffenen Person. Beispielsweise ob die oder der Betroffene schon länger raucht oder regelmäßig Alkohol trinkt.
Nach dem ärztlichen Gespräch wird die Mundhöhle untersucht. Zudem tastet die Ärztin oder der Arzt den Hals und den Kopf ab. So können vergrößerte Lymphknoten entdeckt werden. Wird eine auffällige Stelle in der Mundhöhle entdeckt, wird die Ärztin oder der Arzt die Entnahme eine Gewebsprobe vorschlagen. Anschließend untersuchen Fachleute das entnommene Gewebe im Labor unter dem Mikroskop.
Handelt es sich tatsächlich um Mundhöhlenkrebs, empfiehlt die Ärztin oder der Arzt je nach Fall weitere Untersuchungen. Beispielsweise:
- Untersuchung des Rachens und des Kehlkopfs in Vollnarkose
- Zahnärztliche Untersuchung mit einer Panoramaschichtaufnahme: Dabei wird ein Röntgenbild der Zähne, des Kieferknochens und der Kieferhöhle gemacht.
- MRT
- CT
- Ultraschalluntersuchung des Bauchraumes
- Biopsie von verdächtigen Halslymphknoten
- PET-CT oder PET-MRT
Mithilfe der Ergebnisse aus diesen Untersuchungen kann die Ärztin oder der Arzt abschätzen, wie weit sich der Krebs bereits im Körper ausgebreitet hat, und das Stadium der Krebserkrankung bestimmen. Fachleute bezeichnen diesen Vorgang als Staging. Dabei ordnen sie die einzelnen Ergebnisse der Untersuchungen einem bestimmten Schema zu: der sogenannten TNM-Klassifikation.
Zudem liefert das unter dem Mikroskop untersuchte Gewebe wertvolle Informationen für das weitere Vorgehen: Die Fachleute beurteilen dabei, wie sehr sich die Krebszellen von gesunden Zellen der Mundschleimhaut unterscheiden. Je größer der Unterschied ist, umso bösartiger ist der Krebs. Fachleute sprechen vom Grading.
Mithilfe der TNM-Klassifikation und dem Grading können die Ärztinnen und Ärzte die Therapie planen. Zudem können sie in etwa abschätzen, wie die Krebserkrankung weiter verlaufen wird.
Wie wird Mundhöhlenkrebs behandelt?
Steht die Diagnose Mundhöhlenkrebs fest, beraten Fachleute aus den unterschiedlichen Fachrichtungen, wie z.B. aus der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, der Zahnheilkunde, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie sowie der Strahlentherapie, über die weiteren Schritte und besprechen diese mit der Patientin oder dem Patienten.
Welche Behandlung für die betroffene Person infrage kommt, hängt u.a. vom Stadium und der Lage des Krebses, aber auch von den persönlichen Bedürfnissen der betroffenen Person ab. Bis zu einer gewissen Größe und Infiltrationstiefe kann dieser durch eine alleinige Operation entfernt werden. Die Infiltrationstiefe sagt aus, wie viele Millimeter der Krebs von der Schleimhaut in die Tiefe gewachsen ist. Eine alleinige Bestrahlung wird selten durchgeführt. Wenn der Krebs eine gewisse Größe oder Infiltrationstiefe überschritten hat oder zusätzlich Lymphknoten befallen sind empfehlen die Ärztinnen und Ärzte meist zusätzlich zur Operation eine Strahlentherapie oder eine Strahlen-Chemotherapie.
In bestimmten Fällen ist eine Operation nicht möglich: Beispielsweise, wenn der Krebs an einer ungünstigen Stelle der Mundhöhle liegt und die Entfernung zu großen Schaden verursachen würde. Oder wenn der Gesundheitszustand der betroffenen Person so schlecht ist, dass eine Operation zu riskant wäre. Dann raten die Fachleute zu einer alleinigen Strahlentherapie oder einer Strahlen-Chemotherapie. Da betroffene Personen zum Zeitpunkt der Diagnose bereits okkulte Metastasen in den Halslymphknoten haben können, empfehlen Fachleute, diese in jedem Fall zu entfernen. Manchmal werden diese Lymphknoten auch bestrahlt. So soll verhindert werden, dass sich der Krebs im Körper weiter ausbreitet.
Bereits vor Beginn der Behandlung versuchen die Ärztinnen und Ärzte die möglichen Folgen abzuschätzen: Wird das äußere Erscheinungsbild der betroffenen Person durch die Behandlung in Mitleidenschaft gezogen? Wird die betroffene Person nach der Behandlung normal sprechen, kauen und schlucken können? So können die Ärztinnen und Ärzte mit der Patientin oder dem Patienten schon vor der Behandlung planen, wie diese Funktionen erhalten oder wiederhergestellt werden können.
Operation
In den meisten Fällen empfehlen die Ärztinnen und Ärzte als erste Behandlungsmaßnahme eine Operation.
Dabei muss mitunter nicht nur der Krebs selbst, sondern zur Sicherheit auch umliegendes gesundes Gewebe entfernt werden: Beispielsweise Teile der Muskulatur des Kieferknochens, der Wange oder der Lippe. Dadurch soll verhindert werden, dass der Krebs wiederkommt, es zu einem sogenannten Rezidiv kommt. Die Entfernung von Teilen der Mundhöhle oder des Gesichts kann zu mehr oder weniger großen Veränderungen im Leben der betroffenen Person führen. Je nachdem welche Teile der Mundhöhle entfernt werden müssen, kann die betroffene Person nach der Operation Probleme beim Schlucken, Kauen oder Reden haben. Zudem kann auch das Aussehen von Gesicht und Hals durch die Operation verändert sein.
In vielen Fällen können Ärztinnen und Ärzte das fehlende Gewebe wieder aufbauen. Fachleute sprechen bei diesem Vorgang von „Rekonstruktion“. Der Wiederaufbau kann oft in derselben Operation erfolgen, in der auch der Krebs entfernt wird. Manchmal sind dazu aber mehrere Operationen notwendig. Für die Rekonstruktion verwenden die Ärztinnen und Ärzte beispielsweise körpereigenes Gewebe, wie Haut, Muskulatur oder Knochen. Wenn das nicht möglich ist, werden spezielle Kunststoffe oder Metalle eingesetzt. Je nach Fall werden dabei unterschiedliche Techniken und Verfahren eingesetzt.
Nach der Operation und Rekonstruktion ist in den meisten Fällen eine Reha notwendig. Probleme mit dem Schlucken oder Sprechen können oft durch ein spezielles Schluck- und Stimmtraining gebessert werden.
Strahlentherapie
In bestimmten Fällen wird der Krebs mit einer Strahlentherapie behandelt. Beispielsweise wenn der Mundhöhlenkrebs weit fortgeschritten ist oder die körperliche Verfassung der betroffenen Person eine Operation nicht zulässt. Eine Strahlentherapie wird oft auch ergänzend zur Operation durchgeführt werden. In manchen Fällen wird diese mit einer Chemotherapie kombiniert.
Bei der Strahlentherapie wird nicht nur der Krebs, sondern auch angrenzendes, gesundes Gewebe mitbestrahlt. Dadurch kann es zu unangenehmen Nebenwirkungen kommen. Beispielsweise können die Speicheldrüsen in Mitleidenschaft gezogen werden. Dann leiden viele Betroffene nach der Bestrahlung unter andauernder Trockenheit des Mundes. Das kann zu Problemen beim Sprechen und Schlucken führen.
Um Nebenwirkungen möglichst zu vermeiden, planen die Fachleute eine Bestrahlung sehr genau und individuell für die betroffene Person. Bei der Bestrahlung wird die vom Krebs betroffene Stelle mit einer wesentlich stärkeren Strahlendosis bestrahlt als das umgebende gesunde Gewebe. Fachleute bezeichnen diese Form der Strahlentherapie als „intensitätsmodulierte Strahlentherapie“. Durch die Strahlentherapie können der Kieferknochen und die Zähne geschädigt werden. Das kann zum Verlust der Zähne führen. Fachleute empfehlen daher vor Beginn einer Strahlentherapie eine zahnärztliche Behandlung und eine spezielle Mund- und Zahnpflege.
Medikamentöse Therapie
Wenn der Mundhöhlenkrebs initial schon multiple Fernmetastasen aufweist oder ein Rezidiv nach Strahlentherapie aufgetreten ist, empfehlen Fachleute eine Chemotherapie und/oder eine zielgerichtete Therapie. Diese Medikamente können dabei helfen, das Wachstum des Krebses zu verlangsamen und Beschwerden zu lindern.
Rehabilitation nach Mundhöhlenkrebs
Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, können spezielle Rehabilitations-Angebote dabei helfen, dass die betroffene Person sich von den verschiedenen Folgen der Krankheit und Therapie erholt. Mithilfe der Rehabilitation, kurz „Reha“, soll die betroffene Person ihr Wohlbefinden wiedererlangen und in ihr gewohntes Leben zurückkehren können.
Dabei arbeiten Fachleute aus verschiedenen Gebieten zusammen, z.B. Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie oder Ernährungstherapie. Je nachdem welche Probleme die betroffene Person hat, stehen unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung. Z.B. Stimmtraining, Sprachtherapie, Schlucktherapie oder eine psychoonkologische Beratung.
Nachsorge von Mundhöhlenkrebs
Nachdem die Krebstherapie abgeschlossen ist, sollte die betroffene Person regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen gehen. Dadurch kann ein möglicher Rückfall rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Auch mögliche Beschwerden, die durch die Behandlung entstanden sind, können dabei gelindert werden. Wie häufig die Kontrolluntersuchungen stattfinden, hängt vom individuellen Krankheitsverlauf der betroffenen Person ab.
Zudem empfehlen Fachleute, dass die betroffene Person ihre Mundhöhle regelmäßig mit einem Spiegel selbst untersucht. Bei auffälligen Veränderungen wird empfohlen, diese ärztlich abklären zu lassen. Um einen Rückfall zu verhindern, raten Fachleute, mit dem Rauchen aufzuhören und möglichst wenig Alkohol zu trinken. Dadurch kann nicht nur das Risiko für einen Rückfall, sondern auch für andere Krebserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verringert werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Zur Abklärung von Beschwerden wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Ist eine weitere Abklärung notwendig, werden Sie Fachärztinnen oder Fachärzte überwiesen, z.B. der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. med. Volker H. Schartinger, Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde