Plastische Chirurgie: Was ist das?
Inhaltsverzeichnis
Rekonstruktive plastische Chirurgie
Ziel ist die Wiederherstellung von Form und Funktion nach Unfällen, Infektionen und Tumoroperationen sowie bei angeborenen Fehlbildungen. Sie umfasst u.a. folgendes Aufgabenspektrum:
- Rekonstruktion der weiblichen Brust (v.a. nach Tumoroperationen),
- operative Behandlung von Hauttumoren und Weichteiltumoren,
- Reanimation des gelähmten Gesichtes durch Nerven- und Muskeltransplantation,
- Deckung von Defekten an den Extremitäten und am Körperstamm,
- Korrektur schwerer Gesichts- und Schädelfehlbildungen,
- Handchirurgie inklusive angeborene Fehlbildungen,
- Chirurgie der peripheren Nerven,
- Replantation abgetrennter Gliedmaßen,
- akute und rekonstruktive Verbrennungschirurgie inklusive Narbenbehandlung.
Wohin kann ich mich wenden?
Rekonstruktive plastische Chirurgie ist die Domäne von Fachärztinnen/Fachärzten für Plastische Chirurgie. Bestimmte Eingriffe werden jedoch auch von anderen Fachdisziplinen angeboten.
Ästhetische plastische Chirurgie
Sie verfolgt im Wesentlichen das Ziel, das äußere Erscheinungsbild eines Menschen zu verbessern. Bei vielen dieser Operationen kann aber auch die Funktionskomponente (Funktionsverbesserung) im Vordergrund stehen und somit medizinisch indiziert sein.
Besonders häufige Eingriffe sind u.a.:
- Korrektur von Augenlid, Nase, Ohren, Brust,
- Narbenkorrekturen,
- Facelift,
- körperformende Eingriffe.
Wohin kann ich mich wenden?
Vor der Entscheidung für eine „Schönheitsoperation“ sollte man die eigenen Motive und Erwartungen gründlich überdenken und sich von einer erfahrenen Ärztin/einem erfahrenen Arzt des Vertrauens ausführlich beraten sowie über die Möglichkeiten, Kosten und potenzielle Gefahren aufklären lassen. Detaillierte Tipps finden Sie unter Den richtigen Operateur finden und OP im Ausland.
Plastische Chirurgie ist die Domäne von Fachärztinnen/Fachärzten für Plastische Chirurgie. Bestimmte Eingriffe werden jedoch auch von anderen Fachdisziplinen angeboten, z.B.:
- Chirurgie,
- Gynäkologie (v.a. Brustoperationen),
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,
- Dermatologie (v.a. Faltenbehandlung, Fettabsaugung und Laserbehandlung),
- Augenheilkunde (v.a. Augenlidoperationen).
Hinweis
Schönheitschirurgin/-chirurg, ästhetische Chirurgin/ästhetischer Chirurg etc. sind nicht zwangsläufig Plastische Chirurginnen/Chirurgen.
Die Österreichische Ärztekammer verlautbart auf ihrer Website:
- jene Fachärztinnen/Fachärzte für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, die ästhetische Operationen im Sinne des Ärztegesetzes 1998 durchführen,
- jene Fachärztinnen/Fachärzte, die zur Durchführung bestimmter ästhetischer Operationen berechtigt sind, einschließlich der diesen zugeordneten ästhetischen Operationen sowie
- jene Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin, die auf Grund nachgewiesener gleichwertiger Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zur Durchführung bestimmter ästhetischer Operationen berechtigt sind.
Informationen über ästhetische Behandlungen und Operationen finden Sie auch in der Broschüre „Gesundheitsberufe in Österreich“ des Bundesministeriums für Frauen und Gesundheit.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
- sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die Kosten einer ästhetisch-plastischen Operation werden je nach Indikation von den Krankenkassen übernommen oder nicht. Reine „Schönheitsoperationen“ ohne „Funktionskomponente“ werden in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. Bei medizinischer Indikation kann es sehr wohl zu einer Kostenübernahme kommen, z.B. bei Mammareduktionsplastiken, Lidplastiken oder Ohrkorrekturen im Kindesalter. Im Zweifel sollte vor der Operation bei der Krankenkasse wegen einer Kostenübernahme nachgefragt werden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Prof.Dr., MSc. Lars-Peter Kamolz