Speiseröhrenkrebs: Therapie & Nachsorge
Inhaltsverzeichnis
Die Heilungschancen von Speiseröhrenkrebs hängen davon ab, in welchem Stadium die Erkrankung entdeckt wird. Kleine, gering ausgedehnte Tumoren können endoskopisch entfernt werden und haben eine relativ gute Prognose. Größere, aber lokal begrenzte Tumoren können konventionell oder minimalinvasiv operiert werden. Ist eine Operation nicht mehr möglich oder hat der Tumor bereits gestreut, sinken die Heilungschancen.
Wie erfolgt die Behandlung von Speiseröhrenkrebs?
Grundsätzlich kommen zur Behandlung von Speiseröhrenkrebs folgende Optionen – teilweise kombiniert – infrage:
- Endoskopische Tumorentfernung
- Operation
- Chemo- und/oder Strahlentherapie
- Zielgerichtete Therapie
- Schmerzbehandlung
- Palliativtherapie
Endoskopische Entfernung
Wurde der Krebs in einem sehr frühen Stadium entdeckt und ist dieser auf die Schleimhaut der Speiseröhre begrenzt, können die behandelnde Ärztin/der Arzt versuchen, diesen endoskopisch zu entfernen. Dabei wird, wie bei einer Spiegelung, ein dünner biegsamer Schlauch in die Speiseröhre geschoben. Durch diesen kann die Ärztin/der Arzt den Tumor mit speziellen Instrumenten entfernen. Die Speiseröhre selbst und auch die Schluckfunktion bleiben bei diesem Verfahren erhalten.
Operation
Meistens ist der Krebs aber schon so weit fortgeschritten, dass ein endoskopisches Entfernen nicht zielführend ist. Dann ist eine Operation die Therapie der Wahl. Ziel der Operation ist es, das Tumorgewebe vollständig zu entfernen und damit eine Chance auf Heilung zu ermöglichen (kurative Therapie). Eine solche ist möglich, wenn der Krebs noch nicht auf Nachbarorgane übergegriffen und in entfernte Organe (z.B. Leber, Lunge, Knochen) gestreut hat.
Da es sich dabei um eine schwere, belastende Operation handelt, muss vorher sichergestellt werden, dass die Patientin/der Patient in einem guten Allgemeinzustand ist und keine schweren Begleiterkrankungen hat.
Um einen weiter fortgeschrittenen Tumor besser operieren zu können bzw. die Erfolgsaussichten zu steigern, kann vor dem Eingriff eine Chemotherapie oder eine kombinierte Strahlen-Chemotherapie (Radiochemotherapie) durchgeführt werden (neoadjuvante Therapie). Dadurch soll der Tumor verkleinert werden und bereits im Körper gestreute Krebszellen sollen vernichtet werden.
Entfernt werden kann der Krebs entweder durch eine „offene“ Operation (Laparotomie) oder durch eine sogenannte „Schlüsselloch-Operation“, bei der über kleine Hautschnitte spezielle Instrumente in den Bauchraum bzw. Brustraum gebracht werden (Laparo-Thorakoskopie). Je nach Lage des Tumors muss das Operationsteam die Speiseröhre teilweise oder vollständig entfernen („chirurgische Resektion“). Außerdem werden auch immer die umliegenden Lymphknoten mit entnommen (Lymphadenektomie). Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Krebszellen nicht über die Lymphwege ausbreiten.
Durch mikroskopische Untersuchungen während der Operation lässt sich die tatsächliche Ausdehnung des Krebses feststellen, wodurch der weitere Eingriff an das notwendige Ausmaß angepasst werden kann.
Damit die Patientin/der Patient nach der Operation wieder essen und trinken kann, werden die verbleibenden Teile der Speiseröhre mit dem Magen oder einem Stück Darm verbunden. Dies soll die fehlende Speiseröhre ersetzen (Rekonstruktion).
Die entfernte Speiseröhre mit Tumor und Lymphknoten wird anschließend sehr genau mikroskopisch aufgearbeitet und damit das endgültige Tumorstadium diagnostiziert.
In bestimmten Fällen kann eine im Anschluss an die Operation durchgeführte kombinierte Strahlen- und Chemotherapie (Radiochemotherapie) die Prognose verbessern (adjuvante Therapie). Ziel einer solchen Therapie ist es, das im Körper verbliebene Tumorgewebe zu vernichten bzw. an einem erneuten Wachstum zu hindern.
Speiseröhrenoperationen sind aufwendig, und es bedarf eines erfahrenen Teams aus Chirurgen, Anästhesisten und Intensivmedizinern. Die Auswahl des Therapiekonzepts für jede Patientin/jeden Patienten und die Durchführung der Operation erfolgen daher an spezialisierten Zentren.
Definitive Strahlentherapie
Bei Patientinnen/Patienten mit Plattenepithelkarzinom, die für eine Operation nicht geeignet sind, kann eine definitive Strahlentherapie zur Behandlung des Karzinoms angewendet werden.
Palliative Therapie
Zeigt sich bei den Untersuchungen, dass keine Heilung mehr möglich ist, wird das Ärzteteam alles tun, um die Lebensqualität möglichst lange zu erhalten. Dann zielt die Behandlung darauf ab, Beschwerden, wie beispielsweise Schmerzen, Schluckstörungen, Erschöpfung (Fatigue) oder Übelkeit, zu lindern.
Schluckbeschwerden können mit einer Reihe von Maßnahmen reduziert werden. So kann das Ärzteteam mithilfe eines Endoskops ein Draht- oder Kunststoffröhrchen (Stent) an die verengte Stelle der Speiseröhre platzieren. Dadurch wird die Engstelle offengehalten, und Schlucken ist wieder möglich. Auch andere Verfahren, wie eine Bestrahlung von innen (Brachytherapie) oder außen (perkutane Bestrahlung), können helfen, den Tumor lokal zu verkleinern und so die Schluckbeschwerden lindern.
Sind derartige Maßnahmen nicht mehr möglich, kann die/der Betroffene über einen dünnen Ernährungsschlauch, der direkt in den Magen führt, ernährt werden. Auch eine Ernährung über die Venen (parenterale Ernährung) ist möglich.
Folgende Therapien können Betroffenen im palliativen Stadium helfen:
- Chemotherapie: Diese soll das Tumorwachstum bremsen und zielt darauf ab, die Lebenszeit zu verlängern. Dabei werden je nach Tumorart verschiedene Wirkstoffe eingesetzt.
- Gezielte Therapie mit Antikörpern (Targeted therapy): Bei positivem HER2-Status kann diese das Tumorwachstum hemmen und so das Leben verlängern.
- Radiochemotherapie: Kann Schmerzen, Schluckbeschwerden und Blutungen lindern.
- Brachytherapie (Bestrahlung von innen).
- Stent.
- Thermoablative Verfahren: Spezielle Wärmeverfahren, um den Tumor örtlich zu verkleinern.
- Schmerztherapie.
Wie erfolgt die Nachsorge?
Die Entfernung der Speiseröhre ist ein gravierender Eingriff mit Auswirkungen auf die Nahrungsaufnahme und Verdauung. Zusätzlich besteht, wie bei allen Krebserkrankungen, nach der Operation das Risiko des Wiederauftretens der Krebskrankheit. Aus diesem Grund sind Kontrolluntersuchungen entweder bei der Hausärztin/beim Hausarzt, bei der betreuenden Fachärztin/dem Facharzt oder im behandelnden Krankenhaus notwendig. Im Mittelpunkt stehen dabei das Arzt-Patienten-Gespräch und die körperliche Untersuchung. Bei Bedarf können weitere Untersuchungen hinzukommen:
- Laboruntersuchungen
- Ultraschall
- Endoskopie
- CT
- Lungen röntgen
Rehabilitation
Häufig wird nach der Entlassung aus dem Krankenhaus eine Anschlussheilbehandlung oder eine Kur empfohlen, um den Erholungs- und Genesungsprozess zu beschleunigen. Dafür gibt es speziell eingerichtete Nachsorgekliniken. Darüber hinaus werden auch eine Beratung zur Ernährung und Hilfestellungen bei der Bewältigung psychischer oder sozialer Probleme angeboten.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei Beschwerden im Bereich der Speiseröhre, insbesondere bei anhaltenden Schluckbeschwerden, sollten Sie sich zur Abklärung umgehend an folgende Stellen wenden:
- Hausärztin/Hausarzt
- Fachärztin/Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Fachärztin/Facharzt für Chirurgie, Gastroenterologie und Hepatologie
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Für eine Rehabilitation müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Sozialversicherungsträger einbringen. Die Patientin/der Patient hat in der Regel einen Selbstbehalt zu leisten. Nähere Informationen erhalten Sie unter Reha & Kur
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 13. Januar 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Prof. Dr. Reinhold Függer, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, Facharzt für Thoraxchirurgie, Zusatzfach Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie (Gefäßchirurgie), Zusatzfach Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie (Viszeralchirurgie)