Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten: Was ist das?
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Unterschied zwischen einer Unverträglichkeit und einer Allergie?
Der wichtigste Unterschied zwischen einer Unverträglichkeit und einer Allergie betrifft das Immunsystem:
- Bei einer Unverträglichkeit handelt es sich meist um eine Verwertungsstörung von Nahrungsinhaltsstoffen ohne eine immunologische Reaktion.
- Pseudoallergische Symptome sind bei einer Unverträglichkeit möglich. Diese sind einer Allergie sehr ähnlich, erfolgen jedoch ohne eine immunologische Reaktion. Daher der Begriff „pseudo“.
- Bei einer Allergie antwortet der Körper auf bestimmte Nahrungsproteine mit einer immunologischen Reaktion und der Bildung von IgE-Antikörpern.
Weitere Unterschiede zwischen Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten und -Allergien sind u.a.:
Bei einer Nahrungsmittel-Unverträglichkeit
- beschränken sich die Beschwerden meist auf den Verdauungstrakt. Lebensbedrohliche Reaktionen wie ein Kreislaufstillstand oder ein anaphylaktischer Schock sind nicht möglich.
- sind pseudoallergische Reaktionen möglich, jedoch nicht so heftig wie bei einer „echten“ Allergie.
- sind z.B. bestimmte Enzyme oder Transportproteine im Körper nicht ausreichend oder fehlerhaft vorhanden. So kann die Nahrung nicht richtig verdaut werden. Oder aber der Körper reagiert auf bestimmte Substanzen, die bei der Lebensmittelverarbeitung oder Lebensmittelreifung entstehen.
- hängt die Intensität der Beschwerden meist von der aufgenommenen Menge ab. Das bedeutet: Je mehr vom unverträglichen Nahrungsmittelinhaltsstoff in den Körper gelangt, desto stärker sind die Symptome.
- ist die Art der Beschwerden von Mal zu Mal ähnlich, wenn die oder der Betroffene das unverträgliche Nahrungsmittel aufnimmt.
Bei einer Nahrungsmittel-Allergie
- wurden vom Immunsystem Immunglobuline der Klasse IgE gegen Nahrungsmittelbestandteile (Eiweiße, Proteine) gebildet.
- kann es bis zu akuten lebensbedrohlichen Überreaktionen kommen, wenn z.B. ein Kreislaufstillstand oder ein anaphylaktischer Schock eintritt.
- können bereits Spuren des Allergieauslösers Symptome verursachen.
- kann die Art der Beschwerden von Mal zu Mal unterschiedlich sein. Bei der gleichen Person kann es z.B. einmal zu Ausschlägen in und um den Mundbereich kommen. Oft verknüpft mit einem Nesselausschlag. Ein anderes Mal kann es zu schwerer Atemnot bis zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen.
Welche Formen von Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten gibt es?
Die häufigsten Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten sind:
Welche Symptome können auftreten?
Meist machen sich Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten im Verdauungstrakt bemerkbar.
Typische Beschwerden sind u.a.:
- Bauchschmerzen,
- Blähungen und
- Durchfall.
Weitere pseudoallergische Symptome sind möglich, z.B.:
- Atembeschwerden,
- Nessel- und andere Hautausschläge,
- Plötzliche Hautrötungen im Gesicht oder Hals, „Flush“,
- Pulsierende Kopfschmerzen
- Herzrasen.
Wie wird Diagnose gestellt?
Haben Sie Beschwerden nach dem Verzehr von bestimmten Lebensmitteln, ist es ratsam, vor der Abklärung ein Ernährungs- und Symptomtagebuch zu führen. Diese Informationen liefern der Ärztin oder dem Arzt bei der Diagnose wichtige Hinweise. Zunächst fragt die Ärztin oder der Arzt nach den Beschwerden und erhebt die Krankengeschichte inklusive möglicher Auslöser. Man nennt das Anamnese. Möglicherweise kann sie oder er bereits anhand typischer Symptome darauf schließen, ob es sich um eine Unverträglichkeit oder eine Allergie handelt.
Die Testung auf Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten erfolgt anders als bei Nahrungsmittel-Allergien. Zum Ausschluss einer Nahrungsmittel-Allergie kann ein Allergietest gemacht werden. Da bei Unverträglichkeiten das Immunsystem jedoch nicht beteiligt ist, bleibt das Ergebnis klassischer Allergietests auf Nahrungsmittel negativ. Häufig wird bei Verdacht auf eine Nahrungsmittel-Unverträglichkeit ein Atemtest durchgeführt.
IgG-Nahrungsmittel-Tests ungeeignet
Vielerorts angebotene IgG-Nahrungsmitteltests liefern keine seriöse Aussage zu Unverträglichkeiten oder Allergien. Auch wenn von den Anbietern das Gegenteil vermittelt wird. Derartige Nahrungsmitteltests werden u.a. über das Internet vertrieben. Die Testperson führt den Test meist selbst zu Hause durch.
IgG-Antikörper sind eine natürliche Reaktion des Körpers auf den Kontakt mit bestimmten Nahrungsmitteln und erlauben keinen Rückschluss auf Unverträglichkeiten oder Allergien. Derartige Tests dienen daher auch nicht zum Abklären von Beschwerden mit Nahrungsmitteln.
Wie erfolgt die Behandlung?
Meist tastet man sich bei Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten an die individuelle Verträglichkeitsgrenze der Betroffenen heran. Das kann mit einem Drei-Stufen-Plan erfolgen: Zuerst wird die Aufnahme an z.B. Laktose oder Fruktose deutlich eingeschränkt. Dann werden die betroffenen Nahrungsmittel schrittweise wieder eingeführt und festgestellt, ab welcher Menge Beschwerden auftreten. Geringe Mengen der problematischen Stoffe werden häufig gut vertragen. Erst danach erfolgt eine Ernährungsumstellung. Die Betroffenen können so ein nur wenig eingeschränktes und meist beschwerdefreies Leben führen.
Für die Einnahme von Enzymen wie etwa Diaminooxidase zur Unterstützung des Histaminabbaus bei Histaminintoleranz oder Laktase zum Laktoseabbau bei Laktoseintoleranz gibt es eine nur ungenügende Studienlage. Bei akuten Symptomen nach Belastung durch histaminhaltige Nahrungsmittel etwa durch Fischvergiftung oder nach Feierlichkeiten sowie nach Histamin-Provokation im Rahmen der Diagnose helfen Antihistaminika sehr gut.
Wohin kann ich mich wenden?
Wenn Sie Beschwerden in Verbindung mit Nahrungsmitteln haben, können Sie sich zur Abklärung an folgende Stellen wenden:
- Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin,
- Fachärztin oder Facharzt mit Spezialisierung in Allergologie,
- Allergieambulatorium,
- Fachärztin oder Facharzt für Innere Medizin (Spezialgebiet Gastroenterologie),
- Diätologin oder Diätologe,
- Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Ernährungsberatung und -therapie.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A bis Z
sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung
In Zusammenarbeit mit FruLak & Co. – Patienteninitiative Fruktose-, Laktose-, Histamin-Intoleranz, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien und Ernährung
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 10. Januar 2023
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Prof.in Dr.in Erika Jensen-Jarolim, Fachärztin für Pathophysiologie, Fachärztin für Klinische Immunologie, Spezialisierung in Allergologie