Cannabisabhängigkeit: Therapie
Inhaltsverzeichnis
Ambulante Behandlung
Eine Cannabisabhängigkeit bei Erwachsenen wird im Normalfall ambulant behandelt. Die/der Betroffene soll zu einer Veränderung ihres/seines Verhaltens motiviert werden. Ein erster wichtiger Schritt ist es, Patientinnen/Patienten zu einem Problembewusstsein zu verhelfen, möglichst ohne als belehrend oder bedrohend empfunden zu werden. Eine aus sich selbst gewonnene Motivation zur Verhaltensänderung ist Grundstein einer erfolgreichen Behandlung. Hilfe beim Überdenken der Motive des Cannabiskonsums gehören ebenso zur Therapie. Alternative Konzepte zur Befriedigung dieser Motive werden mit dem Betroffenen gemeinsam erarbeitet. Dies erfolgt oftmals durch qualifizierte Suchttherapeutinnen/Suchttherapeuten aus unterschiedlichen Berufsgruppen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein stationärer Aufenthalt notwendig sein, beispielsweise bei einem schweren Entzugssyndrom, Folgestörungen, Rückfallgefährdung, bei komorbider Störung oder falls eine ambulante Therapie nicht greift. Auch bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann eine stationäre Behandlung empfohlen werden.
Psychotherapie & begleitende Methoden
Während eines stationären Aufenthaltes findet eine Psychotherapie (kognitiv-verhaltenstherapeutische Intervention) in Einzelsitzungen oder in Form einer Gruppentherapie statt. Auch verschiedene begleitende Methoden, Trainings und Aktivitäten wie beispielsweise Entspannungsmethoden, Selbstsicherheitstraining, freizeitpädagogische Aktivitäten etc. können unterstützend eingesetzt werden.
Ein wesentliches Ziel ist bei der stationären, genauso wie bei der ambulanten Therapie die Motivierung der Patientin/des Patienten zum Cannabis-freien Leben. Manchmal wird es auch notwendig sein, nicht von Vornherein dieses Idealziel anzustreben, eine Reduktion des Konsums kann ein erster Schritt auf diesem Weg sein. In keinem Fall darf jedenfalls bei Nichterreichen des Idealziels Abstinenz die therapeutische Beziehung gefährdet werden. Wichtig ist zudem bei der Behandlung das Einbeziehen der Familie bzw. der Partnerin/des Partners. Außerdem wird die Zeit nach dem Aufenthalt besprochen.
Entzugssyndrom
Meist erfolgt die Entgiftung ambulant und ohne medikamentöse Therapie. Mitunter treten leichte bis mittelschwere Entzugssymptome auf (z.B. starker Wunsch, Cannabis zu konsumieren, Schlafstörungen, innere Unruhe, Angst, Ärger, Schwitzen etc.). Die Entzugssymptome sind jedoch im Vergleich zu anderen Abhängigkeiten relativ gering ausgeprägt und bedürfen nur selten einer kurzfristigen medikamentösen Unterstützung.
Mögliche Symptome und entsprechende Vorgehensweisen können mit der Patientin/dem Patienten besprochen werden. Sind die Entzugssymptome intensiv, kann ein stationärer Entzug und/oder eine medikamentöse Behandlung in Erwägung gezogen werden. Über die jeweilige Notwendigkeit entscheidet die Ärztin/der Arzt.
Folgeschäden & komorbide Störungen
Begleiterkrankungen wie Angststörungen, Depression und Persönlichkeitsstörungen werden ebenfalls behandelt. Weitere Informationen finden Sie unter Psyche.
Wohin kann ich mich wenden?
Eine Therapie kann in einer spezialisierten ambulanten Stelle oder stationären Einrichtung stattfinden. Spezielle Ambulanzen in Krankenhäusern bieten Diagnose, Therapie und Beratung an. Außerdem können die Hausärztin/der Hausarzt sowie Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen (z.B. für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrie und Neurologie) sowie Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in den Therapieprozess involviert sein.
Ambulante und stationäre Angebote finden Sie über den Suchthilfekompass.
Ärztinnen/Ärzte in Ihrer Nähe finden Sie über die Arztsuche.
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie klinische Psychologinnen/Psychologen finden Sie ebenfalls über die Suche.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten der Behandlung einer Abhängigkeit werden im Normalfall von den Sozialversicherungsträgern übernommen.
Die interdisziplinäre Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen (inklusive Psychotherapie) findet auch in spezialisierten ambulanten und stationären Einrichtungen statt, die Verträge mit den Krankenversicherungsträgern abgeschlossen haben. Für diese Behandlungsfälle werden im Regelfall die Kosten zur Gänze übernommen. Bei bestimmten Leistungen (z.B. Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten) kann u.a. ein Antrag auf Kostenzuschuss durch den Krankenversicherungsträger gestellt werden. Weitere Informationen dazu bzw. zur Kostenabdeckung der Psychotherapie finden Sie unter Leistungen & Kosten.
Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. August 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Prim. Dr. Kurosch Yazdi-Zorn, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin