Cannabisabhängigkeit: Diagnose
Inhaltsverzeichnis
Körperliche & psychische Anzeichen
Zu den akuten Anzeichen eines Cannabiskonsums zählen z.B. Rötung der Augenbindehäute, Mundtrockenheit, erweiterte Pupillen, Herzrasen, Veränderungen des Blutdrucks (wie Blutdruckabfall) und Störungen der Feinmotorik. Bei chronischem Konsum (Inhalieren) liegen oft Beeinträchtigungen der Atemwege vor – beispielsweise eine Bronchitis.
Unspezifische Befindlichkeitsstörungen, eine eventuelle komorbide psychische Störung (z.B. Persönlichkeits-, Verhaltensstörungen, Angsterkrankungen, Depression, schizophrene Psychosen) sowie einen eventuellen Missbrauch oder eine Abhängigkeit von anderen Substanzen (z.B. Alkohol) klärt die Ärztin/der Arzt ebenfalls ab.
Verschiedene Laboruntersuchungen können zum Nachweis eines Cannabiskonsums vorgenommen werden (Urin-, Blutuntersuchung und Haaranalyse). Weitere Informationen zur Urinuntersuchung finden Sie unter Cannabinoide in der Laborwerte-Tabelle.
Wohin kann ich mich wenden?
Erster Ansprechpartner ist oftmals eine ambulante, auf Sucht spezialisierte Beratungsstelle (z.B. Suchtpräventionsstelle) oder eine entsprechende Ambulanz. Außerdem kann die Hausärztin/der Hausarzt gegebenenfalls Überweisungen in die Wege leiten. Bei Jugendlichen sind Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ansprechpartner. In den Diagnose- und Therapieprozess sind Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen sowie Psychologinnen/Psychologen und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten involviert.
Ambulante und stationäre Angebote finden Sie über den Suchthilfekompass.
Ärztinnen/Ärzte in Ihrer Nähe finden Sie über die Arztsuche.
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie klinische Psychologinnen/klinische Psychologen finden Sie ebenfalls über die Suche.
Hier erhalten Sie die Informationen zum Suchthilfekompass in Gebärdensprache.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für die ärztliche Untersuchung zur Abklärung einer Cannabisabhängigkeit werden im Normalfall von den Sozialversicherungsträgern übernommen.
Ansprechpartner sind neben Hausärztin/Hausarzt oft spezialisierte ambulante oder stationäre Einrichtungen, die Verträge mit den Krankenversicherungsträgern abgeschlossen haben. Für diese Konsultationen werden im Regelfall die Kosten zur Gänze übernommen.
Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, die Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. August 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Prim. Dr. Kurosch Yazdi-Zorn, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin