Heroinabhängigkeit: Diagnose & Therapie
Inhaltsverzeichnis
Wie wird die Diagnose gestellt?
Zur Abklärung einer Abhängigkeit führt die Ärztin/der Arzt eine Anamnese und verschiedene körperliche Untersuchungen durch. Angaben zu Heroinkonsum, zu Verwendung eventueller anderer psychotroper Substanzen sowie Vergiftungen und Entzugsbehandlungen sind wesentlich. Bestehende körperliche wie psychische Begleiterkrankungen, die soziale und finanzielle Situation sowie eventuelle juristische Probleme werden ebenfalls mit einbezogen.
Drogen können z.B. über Drogenscreening im Urin nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Laborwerte-Tabelle unter Opiate/Urin. Bei Abhängigen von Heroin werden meist nicht nur Laboruntersuchungen auf Opiate (wie Heroin) vorgenommen, sondern auch auf weitere Substanzen (z.B. Cannabis, Benzodiazepine). Mögliche Infektionen werden ebenfalls abgeklärt (beispielsweise Hepatitis C, HIV). Leberenzyme, Blutbild, CRP gehören zu den Werten, die erhoben werden. Bestimmte Merkmale wie z.B. Einstichstellen, Infektionen der Einstichstellen oder der Haut sowie Vergiftungen sind mögliche Hinweise auf eine Heroinabhängigkeit. Auch auf Entzugssymptome und Anzeichen eines Delirs achtet die Ärztin/der Arzt. Verschiedene weitere Untersuchungen – wie beispielsweise Röntgenuntersuchungen – können notwendig sein.
Wie erfolgt die Behandlung?
Die Therapie orientiert sich an den individuellen Voraussetzungen der/des Betroffenen, sie kann stationär und/oder ambulant stattfinden. Oftmals sind verschiedene Einrichtungen daran beteiligt, wie Ambulanzen, Abteilungen in Krankenhäusern, Drogenhilfeeinrichtungen etc. Die Therapie beinhaltet im Idealfall eine Kombination aus verschiedenen Behandlungsansätzen, wie etwa medizinischer Therapie und psychotherapeutischer sowie sozialtherapeutischer Behandlung. Neben der Behandlung der Abhängigkeit bzw. Behandlung eines Entzugssyndroms kann auch die Therapie von akuten schweren Vergiftungen im Vordergrund stehen (intensivmedizinische Behandlung).
Auf lange Sicht und grob gesehen, läuft die Therapie einer Heroinabhängigkeit im Wesentlichen auf zwei Ansätze hinaus:
- die abstinenzorientierte Therapie sowie
- die Substitutionsbehandlung.
Die Patientin/der Patient wird häufig im Zuge der Behandlung auf ein ärztlich verordnetes opioidhaltiges Arzneimittel eingestellt, das anstatt des illegalen konsumierten Heroins verabreicht und schrittweise abdosiert (reduziert) wird. Entzugserscheinungen können medikamentös behandelt werden.
Oftmals ist eine Behandlung in spezialisierten Kliniken oder entsprechenden Abteilungen von Krankenhäusern notwendig. Eine Substitutionsbehandlung kann überdies ambulant erfolgen. Auch eine Überweisung zur psychiatrischen Behandlung kann erforderlich sein.
Entzugsbehandlung & Entzugssymptome
Wird der Konsum von Heroin reduziert oder eingestellt, zeigen sich typische Entzugssymptome. Die Beschwerden dauern einige Tage an. Treten mindestens drei davon auf, spricht man vom Entzugssyndrom. Zu den Symptomen zählen u.a.:
- starkes Verlangen nach Heroin,
- laufende Nase (Rhinorrhoe), Niesen,
- tränende Augen,
- Krämpfe und Schmerzen der Muskulatur,
- Spasmen des Bauchraumes (Bauchkrämpfe),
- Übelkeit, Erbrechen,
- Durchfall (Diarrhoe),
- Erweiterung der Pupillen,
- Gähnen, Kältegefühl,
- unruhiger Schlaf,
- Gänsehaut (Piloerrektion) und wiederholte Schauer sowie
- Herzrasen (Tachykardie), erhöhter Blutdruck (Hypertonie).
Es besteht die Gefahr, dass die Betroffenen versuchen, Symptome mit neuerlichem Konsum von Heroin zu lindern. Die Symptome können jedoch medikamentös behandelt werden. Bei Abhängigkeit von mehreren Substanzen findet der Entzug meist schrittweise nacheinander statt. Vor allem bei Mehrfachabhängigkeit kann es zu Komplikationen kommen.
Körperliche & psychische Begleiterkrankungen
Zusätzlich zur Entzugsbehandlung werden bestehende körperliche und psychische Krankheiten bzw. Störungen therapiert. Besondere Bedeutung kommt der Therapie und Betreuung zu, die aus verschiedenen Ansätzen besteht – sowie der Intervention und der Motivierung der Betroffenen, eine Therapie in Angriff zu nehmen und nach dem Entzug eine Abstinenz auch fortzusetzen. Kontrolluntersuchungen sowie ein Nachweis der Abstinenz mittels Drogenscreening werden vorgenommen.
Entwöhnungsbehandlung & Nachsorge
Auf die Entzugsbehandlung folgt die Entwöhnungsbehandlung, während der die Patientin/der Patient lernen soll, ein Leben ohne Heroin (und anderen Suchtgiften bzw. psychotropen Substanzen) zu führen. Dies erfolgt mithilfe von substitutionsgestützter Therapie sowie Psychotherapie, psychosozialen Therapien sowie Hilfestellungen – z.B. bei der Reintegration ins Arbeitsleben etc. Die Rückfallprophylaxe ist ein wesentlicher Teil dieses Behandlungsabschnittes. Ambulante Nachbetreuung kann dabei helfen. Die Unterstützung von Selbsthilfegruppen kann ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Substitutionsbehandlung bei Heroin
Eine Substitutionsbehandlung (auch Drogenersatztherapie) ist ein Teil der Therapie einer Abhängigkeit von Heroin. Sie findet beispielsweise im Rahmen einer Reduktionsbehandlung statt, bei der die Reduktion der Dosis des Substitutionsmittels bis zur Abstinenz vorgenommen wird (Entwöhnung). Eine Substitutionstherapie kann aber auch langfristig verabreicht werden. Bei der Überbrückung der Wartezeit auf eine abstinenzorientierte Therapie bzw. einen Entzug wird die Substitutionsbehandlung ebenfalls genutzt.
Bei einer medikamentös gestützten Substitutionstherapie wird anstatt des illegal konsumierten Heroins ein opioidhaltiges Arzneimittel ärztlich verordnet. Eingesetzt werden im Zuge der Behandlung z.B. die Wirkstoffe Methadon, Buprenorphin sowie retardierte Morphine (Substitol-Kapseln), die oral eingenommen werden (z.B. als Trinklösung oder Kapsel). Die ambulante Substitutionstherapie ist in Österreich gesetzlich geregelt. Ambulante Substitutionsbehandlungen dürfen nur von spezialisierten Ärztinnen/Ärzten verordnet und durchgeführt werden und unterliegen bestimmten Abgabemodalitäten, z.B. in Apotheken, Ambulanzen, Ordinationen und Drogenhilfeeinrichtungen.
Die Gefahr eines Rückfalls ist bei Heroinabhängigen hoch. Nicht immer kann eine vollständige bzw. dauerhafte Abstinenz erreicht werden. Durch eine Substitutionsbehandlung wird daher auch versucht, das Risiko von Infektionen mit schweren Viruserkrankungen wie Hepatitis oder HIV zu reduzieren, illegalen Drogenkonsum sowie kriminelle Handlungen und Prostitution in Zusammenhang mit der Beschaffung zu verhindern sowie die Sterblichkeit zu reduzieren.
Hinweis
Zusätzlich zu den Therapiemaßnahmen werden weitere niederschwellige Hilfen angeboten, z.B. Spritzenaustauschprogramme, Notschlafstellen, Drogenkonsumräume.
Eine Überdosierung ist ein intensivmedizinischer Notfall und muss rasch entsprechend behandelt werden (Notruf 144 oder 112!). Weitere Informationen finden Sie unter Alkohol & Drogen: Vergiftungen.
Wohin kann ich mich wenden?
Eine erste Ansprechstelle bei einer Abhängigkeit kann die Hausärztin/der Hausarzt sein, die/der gegebenenfalls Überweisungen in die Wege leitet. Auch spezialisierte ambulante Einrichtungen (z.B. Suchtberatungsstellen) sowie spezialisierte Kliniken können kontaktiert werden. Bei Jugendlichen sind Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ansprechpartner. In den Diagnose- und Therapieprozess sind Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen sowie Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten involviert.
Ambulante Substitutionsbehandlungen dürfen nur von spezialisierten Ärztinnen/Ärzten verordnet werden und unterliegen bestimmten Abgabemodalitäten, z.B. in Apotheken, Ambulanzen, Ordinationen und Drogenhilfeeinrichtungen.
Die Behandlung erfolgt teils in spezialisierten stationären Einrichtungen (z.B. Suchtkliniken, entsprechende Abteilungen von Krankenhäusern), aber auch in ambulanten Einrichtungen (z.B. bei der Substitutionstherapie, Nachsorge etc.).
Hier erhalten Sie die Informationen zum Suchthilfekompass in Gebärdensprache.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für die ärztliche Untersuchung zur Abklärung einer Abhängigkeit werden im Normalfall von den Sozialversicherungsträgern übernommen.
Die interdisziplinäre Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen (inklusive Psychotherapie) findet auch in spezialisierten ambulanten und stationären Einrichtungen statt, die Verträge mit den Krankenversicherungsträgern abgeschlossen haben. Für diese Behandlungsfälle werden im Regelfall die Kosten zur Gänze übernommen. Bei bestimmten Leistungen (z.B. Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten) kann u.a. ein Antrag auf Kostenzuschuss durch den Krankenversicherungsträger gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Psychotherapeutin/Psychotherapeut und Psychotherapie: Angebote & Adressen.
Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte zudem bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 10. Juli 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Dr. Karlheinz Christian Korbel, Facharzt für Psychiatrie