Hausgeburt
Inhaltsverzeichnis
Welche Voraussetzungen sind für eine Hausgeburt nötig?
Voraussetzung für eine Hausgeburt ist, dass Mutter und Kind gesund sind und die Schwangerschaft komplikationslos verlief. Die Ärztin/der Arzt und die Hebamme entscheiden aufgrund der Befunde der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, ob eine Hausgeburt durchgeführt werden kann. Es gibt medizinische Gründe, die eine Hausgeburt ausschließen. Dazu zählen u.a.
- chronische Erkrankungen der Mutter (z.B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen,)
- Krankheiten des ungeborenen Kindes,
- vorzeitige Wehen
- ,Mehrlingsschwangerschaften
- Frühgeburten,
- komplizierte oder geburtsunmögliche Kindslage (Beckenendlage, Querlage),
- Plazenta praevia.
Eine Hausgeburt ist drei Wochen vor bis zwei Wochen nach dem errechneten Geburtstermin möglich.
Hinweis
Die Mehrzahl der Ärztinnen/Ärzte und der Klinikhebammen sind gegenüber einer Hausgeburtshilfe allerdings kritisch eingestellt. Dies liegt an den eingeschränkten Überwachungs- und Interventionsmöglichkeiten und den erhöhten Risiken für Mutter und Kind während der Geburt. Im Falle eines Notfalles muss erst der Nottransport in eine Klinik veranlasst werden, bei dem für Mutter und/oder Kind wertvolle Zeit verloren geht. Aufgrund der mitunter unkalkulierbaren Risiken hat sich beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gegen die Hausgeburtshilfe ausgesprochen, obwohl sie grundsätzlich bei Beachtung der medizinischen Voraussetzungen rechtlich erlaubt ist.
Wie erfolgt die Hebammenbetreuung bei einer Hausgeburt?
Bei einer Hausgeburt wird die werdende Mutter zusätzlich zu den vorgesehenen Mutter-Kind-Untersuchungen bereits während der Schwangerschaft umfassend von einer Hebamme betreut. Es wird empfohlen, sich schon früh – spätestens bis zur 20. Schwangerschaftswoche – eine geeignete Hebamme zu suchen.
Das erste Gespräch mit der Hebamme dient dem Kennenlernen und der allgemeinen Information rund um das Thema Hausgeburt. Die Hebamme klärt über die mit der Hausgeburtshilfe assoziierten Risiken einer Geburt auf und lässt sich das Einverständnis in die Hausgeburt von den werdenden Eltern unterschreiben. Bei den Hausbesuchen informiert sich die Hebamme vor Ort über die räumlichen Gegebenheiten und bespricht mit der schwangeren Frau, was für die Hausgeburt vorbereitet werden muss. Durch die regelmäßigen Hausbesuche kann die Hebamme den Verlauf der Schwangerschaft beobachten. Die Schwangere sollte im Vorfeld auch ihre Frauenärztin/ihren Frauenarzt zurate ziehen und den möglichen Wunsch nach einer Hausgeburt individuell und kritisch besprechen.
Wie läuft eine Hausgeburt ab?
Treten erste Anzeichen für die bevorstehende Geburt auf, ist es Zeit, die Hebamme zu verständigen. Nachdem die Hebamme die Anzeichen abgeklärt hat, kommt sie zum Geburtsort. Um sicherzugehen, dass die Geburt normal verläuft, untersucht sie die werdende Mutter in regelmäßigen Abständen. Die Hebamme bringt im Normalfall Geräte zur Überwachung und eventuellen Sauerstoffversorgung des Neugeborenen mit. Auch diverse Hilfsmittel für die Geburt können bei einer Hausgeburt angewandt werden, wie z.B. ein Pezziball, ein Gebärhocker oder das Entspannen in der Badewanne. Mehr zum Thema: Geburtsmethoden und Gebärpositionen.
Die Frau sollte ihre Wünsche und individuellen Vorstellungen schon im Laufe der Schwangerschaft mit der Hebamme abklären und besprechen, was im Rahmen der Möglichkeiten ist. Ob eine Begleitperson bei der Geburt anwesend sein soll, ist ebenfalls alleinige Entscheidung der Frau, die Hebamme sollte jedoch auch darüber bereits im Vorfeld informiert werden.
Schmerzlindernde Maßnahmen, die nur von einer Ärztin/einem Arzt vorgenommen werden dürfen (z.B. Periduralanästhesie, PDA), sind bei einer Hausgeburt nicht möglich. Mehr zum Thema: Geburt: Spezielle Maßnahmen
Treten während der Geburt Komplikationen auf, die eine ärztliche Betreuung notwendig machen, muss eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen werden. Ein Wechsel in ein Krankenhaus kann jederzeit notwendig werden.
Hinweis
Melden Sie sich auch bei einer geplanten Hausgeburt rechtzeitig in einem nahe gelegenen Krankenhaus zur Geburt an (mit dem Hinweis auf eine geplante Hausgeburt). Beachten Sie dabei die zeitlichen Fristen des jeweiligen Spitals. Mehr zum Thema: Spitalsgeburt
Wie erfolgt die Betreuung von Mutter und Kind nach der Geburt?
Nach der Geburt untersucht die Hebamme das Neugeborene und trägt die ersten Untersuchungsergebnisse in den Mutter-Kind-Pass ein. Eine im Klinikalltag verpflichtende Bestimmung des Blutsauerstoffgehaltes des Kindes nach der Geburt kann im Gegensatz zur Spitalsgeburt nicht durchgeführt werden. Dies ist von Nachteil, da der Zustand des Kindes direkt nach der Geburt nicht objektiv nachzuverfolgen ist. Ist während der Geburt ein Dammschnitt erforderlich gewesen oder ist ein Dammriss entstanden, wird die Hebamme diesen – je nach Schweregrad – nähen. Die Hebamme bleibt noch etwa drei Stunden nach der Geburt bei Mutter und Kind, um Nachblutungen zu kontrollieren und sicherzugehen, dass Mutter und Kind wohlauf sind.
Auch während der Zeit des Wochenbettes werden Mutter und Kind von der Hebamme betreut. In den ersten fünf Tagen nach der Geburt ist ein Hausbesuch täglich vorgesehen, bis zur achten Lebenswoche des Kindes sieben weitere. Die Hebamme überprüft, ob sich die Gebärmutter zurückgebildet hat, kontrolliert den Wochenfluss und steht für sämtliche Fragen rund um Stillen, Brustpflege und die Versorgung des Neugeborenen zur Verfügung. Bereits während des Wochenbetts kann mit der Rückbildungsgymnastik begonnen werden. Die Hebamme zeigt erste Übungen zur Stärkung des Beckenbodens und zur Rückbildung der Gebärmutter. Mehr zum Thema: Sport nach der Geburt
Der erste Kinderarztbesuch ist in der ersten Lebenswoche des Kindes vorgesehen. Bei einer Hausgeburt kann es hilfreich sein, wenn der Kinderarzt dafür nach Hause kommt. Suchen Sie sich schon rechtzeitig vor der Geburt einen Kinderarzt, der solche Hausbesuche durchführt.
Wohin kann ich mich wenden?
Hebammen, die Hausbesuche begleiten, finden Sie auf der Website des Österreichischen Hebammengremiums.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Handelt es sich um eine Hebamme mit Kassenvertrag, werden bei einer geplanten Hausgeburt bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche vier Hausbesuche von der Krankenkasse bezahlt. Kommt das Baby später als errechnet auf die Welt, sind in der 41. und der 42. Schwangerschaftswoche bis zu drei weitere Hausbesuche vorgesehen.
Erfolgt die Geburt trotz einer geplanten Hausgeburt in einem Krankenhaus, müssen medizinische Gründe vorliegen, damit die Krankenkasse die Kosten der Hebammenbetreuung während der Schwangerschaft bezahlt.
Nach der Geburt kommt die Hebamme in den ersten fünf Tagen täglich nach Hause, bis zur achten Woche nach der Geburt sieben weitere Male. Alle darüber hinausgehenden Hebammenleistungen müssen privat bezahlt werden.
Besteht der Wunsch auf eine Wahlhebamme (Hebamme ohne Kassenvertrag), müssen die Kosten zunächst zur Gänze selbst getragen werden. Die Krankenkasse kann auf Antrag 80 Prozent der geltenden Tarife, die eine Hebamme mit Kassenvertrag erhalten würde, rückerstatten. Mehr zum Thema: Hebamme
Informationen zu Kosten und aktuellen Kassentarifen finden Sie auf der Homepage des Österreichisches Hebammengremium.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Univ. Prof. Dr. Thorsten Fischer