Checkliste Spitalsgeburt: Was soll mit?
Inhaltsverzeichnis
Was soll unbedingt ins Krankenhaus mit?
- e-card,
- Mutter-Kind-Pass,
- Blutgruppenausweis,
- sämtliche Vorbefunde und ärztliche Atteste, die etwas mit der Schwangerschaft oder der Geburt zu tun haben,
- falls vorhanden Allergiepass
- bei regelmäßig benötigten Medikamenten Medikamentenliste.
Was könnte ich außerdem einpacken?
- Für die Geburt
- eventuell mehrere lange, weite T-Shirts,
- Bademantel,
- Traubenzucker für die Wehenpausen, kleine Snacks (z.B. Müsliriegel),
- die wichtigsten Hygieneartikel (Zahnbürste & -pasta, Duschgel & Haarshampoo, Deodorant, Haarbürste/Kamm, Hautcreme, Lippenpflegestift, Papiertaschentücher etc.),
- Haarspangen, Haarband,
- gegebenenfalls Brille bzw. Kontaktlinsen (plus Zubehör),
- Socken und Unterwäsche zum Wechseln (vor allem Still-BH und Stilleinlagen, Unterhosen werden vom Krankenhaus als Einmal-Unterhosen zur Verfügung gestellt),
- Hausschuhe,
- Pyjama oder Nachthemd (optional: Sie erhalten Nachthemden auch im Spital),
- ein paar bequeme Kleidungsstücke (z.B. Jogginganzug, Leggings, T-Shirts zum Wechseln)
- die Kleidung, die man bei der Entlassung tragen möchte,
- Sonstiges:
- Fotoapparat, Handy und Ladegerät,
- Notizblock, Stift,
- Liste mit Telefonnummern und Kontakten, die Sie nach der Geburt informieren möchten,
- eine kleine Summe Bargeld (keine großen Beträge und Wertsachen!)´,
- eventuell Bücher, Zeitschriften, Musik, Tablet etc.
Was braucht das Baby?
- die Kleidung, die es bei der Entlassung tragen soll (z.B. ein Body, eine Strumpfhose, eine Hose und ein T-Shirt oder ein Strampelanzug, je nach Jahreszeit eventuell auch Overall oder Jacke, Haube, Handschuhe etc.); für die Zeit im Krankenhaus bekommen Sie Babykleidung zur Verfügung gestellt,
- eventuell eine Babyschale für den Heimweg mit dem Auto,
- eventuell eine Stoffwindel für den Weg nach Hause,
- eventuell Schnuller und/oder Fläschchen für den Weg nach Hause, falls die Mutter nicht stillt.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019
Expertenprüfung durch: Mag. (FH) Beate Kayer