Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Kinderwunsch, Schwangerschaft

Informationen zum Schwerpunktthema Arzneimitteltherapiesicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit können in unterschiedlichen Situationen, in denen eine Medikamenteneinnahme potenziell mit einer Ärztin bzw. einem Arzt besprochen werden sollte, relevant sein und lassen sich in folgende drei Szenarien gliedern: Kontrazeption, Kinderwunsch und Schwangerschaft, sowie Stillzeit.

Eine medikamentöse Behandlung in der Schwangerschaft kann eine besondere Herausforderung für Ärztinnen und Ärzte, sowie Patientinnen sein. Häufig stellen Behandlungen eine zulassungsüberschreitende Anwendung der Arzneimittel (off-label use) dar, und umfangreiche Erfahrung zu Wirkungen und Nebenwirkungen bei Schwangeren ist selten. Besonders groß ist die Verunsicherung aufgrund der Sorge über etwaige negative Auswirkungen eines Medikamentes auf die Entwicklung des Embryos oder Fötus. Glücklicherweise haben sich die meisten Medikamente in den letzten Jahrzehnten nicht als bedeutend fruchtschädigend erwiesen (vgl. auch C. Schaefer et al. (2011): Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit, 8. Auflage, Urban & Fischer).

Vor diesem Hintergrund ist die Aufklärung der Patientinnen besonders anspruchsvoll. Es wird besondere Sorgfalt der Ärztinnen und Ärzte erwartet, v.a. im Zusammenhang mit einer zulassungsüberschreitenden Arzneimittelanwendung.

Fragen zur Medikamenteneinnahme in der Schwangerschaft können sich in drei unterschiedlichen Situationen stellen:

  1. Behandlung einer Erkrankung in der Schwangerschaft bzw. vorausschauend schwangerschaftsverträgliche Behandlung bei Kinderwunsch:
    Eine Schwangere erkrankt akut oder benötigt aufgrund einer chronischen Erkrankung eine Therapie bzw. eine medikamentöse Behandlung wird benötigt und es besteht Kinderwunsch, weswegen eine möglichst schwangerschaftsverträgliche Behandlung angestrebt wird.

    Für die allermeisten Indikationen stehen schwangerschaftserprobte Wirkstoffe zur Verfügung. Manchmal lässt sich auch in Hinblick auf eine Schwangerschaft durch zusätzliche nichtmedikamentöse Therapien der Medikamentenbedarf reduzieren. Ein individuelles Therapiekonzept sollte möglichst präkonzeptionell erprobt und ggf. entsprechend adaptiert werden, sodass gravierende Therapieänderungen in der Schwangerschaft vermieden werden und die optimale Behandlung gewährleistet werden kann.
     
  2. Eine medikamentöse Behandlung hat während der noch unbekannten Schwangerschaft stattgefunden:

    30-50 Prozent der Schwangerschaften entstehen ungeplant. Eine medikamentöse Behandlung hat während der (noch nicht bekannten) Schwangerschaft stattgefunden. In dieser Situation werden die medikamentösen Risiken meist deutlich überschätzt. Auch eine nicht schwangerschaftsoptimierte medikamentöse Therapie führt nur sehr selten zu einer bedeutsamen Erhöhung der Anomalie-Risiken. Eine kompetente Beratung zur individuellen Risikoeinschätzung kann voreilige, eventuell tatsächlich nachteilige Verhaltensweisen (im Extremfall sogar einen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer falschen Risikoeinschätzung) zuverlässig verhindern. Manchmal kann eine Umstellung der Therapie auf ein besser schwangerschaftsverträgliches Medikament sinnvoll oder notwendig sein. Embryonaltoxikologische, risikobegründete Indikationen für einen Schwangerschaftsabbruch sind extrem seltene Ausnahmen und erweiterte Ultraschallkontrollen, z.B. bei wenig schwangerschaftserprobten Medikamenten, häufig die einzigen Konsequenzen (vgl. auch C. Schaefer et al. (2011): Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit, 8. Auflage, Urban & Fischer).
     
  3. Angeborene Gesundheitsprobleme beim Kind werden ersichtlich oder es kommt zu Schwangerschaftskomplikationen,z.B. zu einem Frühabort, oder zu Komplikationen während der Geburt – und eine Medikamenteneinnahme während der Schwangerschaft hat stattgefunden. Das allgemeine Basisrisiko für angeborene Anomalien beim Menschen von etwa drei Prozent sowie ein durchschnittliches Frühabort-Risiko von etwa 15 Prozent muss immer berücksichtigt und kommuniziert werden. Die Medikamenteneinnahme ist nicht automatisch als ursächlich für Schwangerschaftskomplikationen und angeborene kindliche Anomalien zu betrachten. Zuerst sollten mögliche genetische Ursachen für angeborene Anomalien, aber auch für erhöhte Abortneigungen, gründlich abgeklärt werden. Sehr selten kann eine Medikamenteneinnahme klar als Ursache für Schwangerschaftskomplikationen oder kindliche Gesundheitsprobleme identifiziert werden.

Für eine optimale Dosierung bestimmter Medikamente in der Schwangerschaft sollten wenn möglich, die Blutspiegel im Sinne eines „Therapeutischen Drug- Monitorings“ (TDM) kontrolliert werden, da sich der Stoffwechsel mancher Medikamente in der Schwangerschaft deutlich verändern kann. Damit kann einer Über- oder Unterdosierung von Arzneimitteln zuverlässig vorgebeugt werden.

Hinweis

Literatur zum Weiterlesen finden Sie hier.

Partizipative Entscheidungsfindung

Für die Arzneimittelverordnung in der Schwangerschaft ist das Konzept der partizipativen Entscheidungsfindung (PEF) besonders wichtig. Mit Ausnahme von Notfallsituationen gibt es fast immer zumindest zwei Optionen für den Umgang mit Erkrankungen: das Behandeln oder das (zumindest vorübergehende) Nichtbehandeln; meist stehen mehrere verschiedene Behandlungsoptionen zur Auswahl.

Daher gilt es, die individuell bevorzugte Vorgehensweise der Schwangeren zu eruieren, die jeweiligen Konsequenzen der Optionen – sowohl für die Patientin als auch für das ungeborene Kind – zu erläutern und auf dieser Basis eine gemeinsame Therapieentscheidung zu treffen. Damit wird auch klargestellt, dass die Verantwortung für das ungeborene Kind nicht gänzlich von ärztlicher Seite alleine getragen werden kann. Sollten für diesen individuellen Entscheidungsprozess von ärztlicher oder Patientinnenseite spezifische Informationen zu fruchtschädigenden Risiken einer Therapie oder zu deren Verträglichkeit benötigt werden, stehen verschiedene Online-Datenbanken sowie Beratungsstellen (z.B. die sogenannten Teratologie-Informationsservices) zur Verfügung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2022

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Abteilung Evidenz- und Qualitätsstandards

Zurück zum Anfang des Inhaltes