Asbestose
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen hat eine Asbestose?
Von der Asbestose betroffen sind insbesondere Menschen, die in der Herstellung, Verarbeitung und Entfernung bzw. Entsorgung asbesthaltigen Materials tätig waren. Asbestfasern können Lungen- und Rippenfell erreichen und zu einer Fibrose führen (sogenannte Pleuraplaques). Auch in Bauchhöhle und Bauchfell kann es zu Veränderungen kommen. Als Symptom zeigt sich erschwerte Atmung, anfangs bei Anstrengung und später auch bei Ruhe.
Bei Asbest handelt es sich um faserförmige Silikate, die in natürlichen Gesteinen vorkommen. Aufgrund der Hitzebeständigkeit, Zugfestigkeit, Elastizität und Säurebeständigkeit wurde Asbest über viele Jahre hinweg als Isolier- und Baumaterial sowie in der Industrie verwendet. Die Verwendung und Herstellung von Asbest sind seit 1990 in Österreich verboten, seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot.
Dennoch kann sich Asbest in Produkten befinden, die vor allem ab 1950 (und bis 1990) produziert wurden. Die Palette reicht von Dach- und Fassadenplatten über Fußbodenbeläge, Dichtungen, Rohrleitungen, Heizungsteile, Heizkörperverkleidungen, Nachtspeicheröfen, Boiler, Klimaanlagen bis hin zu Haushaltsgeräten und vielem mehr. Zu Kontakt mit Asbest kann es auch heute noch kommen – z.B. bei Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, Renovierung, Entsorgung sowie bei Beschädigung des Materials. Nähere Informationen finden Sie unter:
Wie kann man vorbeugen?
Präventive Maßnahmen sind wesentlich, da das Fortschreiten einer Asbestose nicht beeinflusst werden kann. Bei Arbeitnehmern, die mit Asbest arbeiten, sind entsprechende Schutzvorkehrungen und regelmäßige Untersuchungen verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie unter Arbeitsinspektion.gv.at.
Durch das Einatmen von Asbestfasern können aber auch verschiedene Krebserkrankungen z.B. Lungen-, Brustfell- (Pleuramesotheliom) oder Kehlkopfkrebs auftreten. Personen, bei denen Asbestexposition und Rauchen zusammentreffen, sind besonders gefährdet, an Lungenkrebs zu erkranken.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Für die Diagnose sind unter anderem eine Anamnese, die den Arbeitsplatz miteinbezieht, sowie die körperliche Untersuchung (z.B. Abhören, Abklopfen) wesentlich. Weitere Erkrankungen (vor allem andere Lungenerkrankungen) werden abgeklärt. Vorgenommen werden unter anderem:
- Röntgen
- CT
- Lungenfunktionsdiagnostik (Spirometrie , Bodyplethysmographie)
- Bronchoskopie
- Thorakoskopie
Unter bestimmten Bedingungen gilt die Asbestose als Berufskrankheit. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt sowie die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden, woraufhin eine Prüfung erfolgt. Die Meldung kann außerdem durch die Betroffene/den Betroffenen selbst erfolgen.
Informationen zu Berufskrankheiten und Sicherheitsmaßnahmen finden Sie unter
- AUVA (Liste Berufskrankheiten)
- Arbeitsinspektion (Berufskrankheiten)
Weitere Informationen zu Lungenkrebs.
Wie erfolgt die Behandlung?
Bislang kann das Fortschreiten der Asbestose bzw. der Umbau des Gewebes (Fibrose) durch Therapie nicht aufgehalten werden. Das Vermeiden eines Kontaktes mit Asbestfasern ist daher wesentlich. Im Verlauf der Erkrankung kann eine (Langzeit-)Sauerstofftherapie notwendig werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Ansprechpersonen sind die Lungenfachärztin/der Lungenfacharzt. Untersuchungen von Arbeitnehmern, die mit Asbest arbeiten, nehmen spezialisierte Ärztinnen/Ärzte vor. Eine Liste finden Sie unter Arbeitsinspektion.gv.at.
Sie können sich bei Fragen auch an die Betriebsärztin/den Betriebsarzt wenden.
Die Abklärung findet in Lungenabteilungen von Krankenhäusern oder arbeitsmedizinischen Einrichtungen statt.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen.
Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt?
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
Bestimmte Formen der Sauerstofftherapie (Sauerstoffkonzentrator und Flüssigsauerstoff) sind bewilligungspflichtig.
Berufskrankheiten und deren Folgen sind über die Unfallversicherung als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung abgedeckt. Ihre Leistungen umfassen die Behandlung und berufliche Rehabilitation sowie finanzielle Unterstützungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter AUVA.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 14. Juli 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Prof. Prim. Dr. Peter Schenk, Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Lungenkrankheiten, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Intensivmedizin)