Notfall: Verätzung des Auges
Inhaltsverzeichnis
Wie äußert sich eine Verätzung des Auges?
Für eine Verätzung kann ein Spritzer ausreichen. Je nach Substanz und Konzentration zeigen sich unterschiedliche Symptome:
- Rötung
- Schwellung
- (starke) Schmerzen
- Lidkrampf
- Tränenträufeln
Hinweis
In besonders schweren Fällen von Verätzungen können auch Schmerzen fehlen.
Wie kann ich Erste Hilfe leisten?
Je kürzer die Einwirkzeit der Substanz, desto besser. Maßnahmen sollten daher sofort nach dem Vorfall gesetzt werden!
- Wählen Sie den Notruf 144.
- Lagern Sie die/den Verletzten flach, z.B. auf dem Boden. Legen Sie ein Handtuch oder Ähnliches bereit, um herabrinnende Spülflüssigkeit aufzusaugen.
- Spülen Sie das verätzte Auge umgehend mit klarem – am besten fließendem – Wasser aus. Dafür den Kopf zur Seite drehen, das Auge aufhalten und Wasser in den inneren Augenwinkel gießen (aus ca.10 cm Höhe), sodass es über den Augapfel hin zum äußeren Augenwinkel abfließen kann. An manchen Arbeitsplätzen sind spezielle Spülvorrichtungen und Augenduschen vorhanden.
- Spülen Sie ausgiebig! Setzen Sie das Spülen für mindestens 10–15 Minuten fort.
Wissenswertes zur Verätzung des Auges
An gefährdeten Arbeitsplätzen sind meist Spülvorrichtungen mit Spülflüssigkeiten bzw. spezielle Augenduschen vorhanden, damit können Erste-Hilfe-Maßnahmen gesetzt werden. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sollen mit deren korrekter Anwendung vertraut sein.
Verätzungen müssen ärztlich, schwere Verätzungen im Krankenhaus stationär behandelt werden (Augenklinik). Während des Transportes sollte möglichst weiterhin gespült werden.
Generell gilt: Vorbeugen ist besser als behandeln! Ergreifen Sie daher entsprechende Maßnahmen! Beachten Sie Schutzvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien (z.B. Augenschutz durch dicht schließende, für die Arbeit geeignete Schutzbrille etc.)!
Weitere Informationen zu Notfällen durch Chemikalien, Putzmittel etc. finden Sie unter Vergiftungen bei Kindern: Haushaltsprodukte und Chemikalien
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Prof. Dr. Wolfgang Schreiber, Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Intensivmedizin)