Restless-Legs-Syndrom (RLS)
Inhaltsverzeichnis
Welche Symptome können auftreten?
Die schlafbezogenen Bewegungsstörungen zeigen sich durch Symptome mit zirkadianer Rhythmik, die vor allem abends und in der Nacht sowie meist beim Liegen auftreten. In seltenen Fällen betrifft der Bewegungsdrang die Arme.
Das Restless-Legs-Syndrom ist zudem gekennzeichnet durch Bewegungsdrang (der Beine), der:
- oft zusammen mit sensiblen Störungen oder Schmerzen einhergeht,
- nur bei Ruhe und Entspannung auftritt,
- sich durch Bewegung verbessert bzw. aufhört.
Das RLS steht in Zusammenhang mit Bewegungsunruhe und Schlafstörungen. Das Einschlafen und Wiedereinschlafen kann stark gestört sein. Eine Besserung der Beschwerden kann durch Bewegung oder durch Reize wie Abreiben der Beine oder Kälte (kaltes Wasser) erreicht werden.
Die Ursachen sind noch nicht geklärt. Man nimmt an, dass genetische Komponenten, Eisenmangel und Störungen des Dopaminhaushaltes in Zusammenhang mit dem RLS stehen.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Für die Diagnose führt die Ärztin/der Arzt eine Anamnese durch. Wesentlich sind neben Angaben zur Medikamenteneinnahme u.a. körperliche Untersuchungen mit Abklärung von Laborwerten (z.B. Blutbild, Vitamine, Eisenstoffwechsel, Schilddrüsenwerte, Nierenwerte, Glukosestoffwechsel). Informationen zu den Laborwerten finden Sie über die Laborwertetabelle.
Eventuelle Grunderkrankungen werden abgeklärt bzw. ausgeschlossen (z.B. Nierenerkrankungen, neurologische Erkrankungen, Depression, Angsterkrankungen, venöse Durchblutungsstörungen etc.) sowie eine ev. bestehende Schwangerschaft. Bestimmte Medikamente (z.B. Dopamin-Antagonisten, Neuroleptika, Antidepressiva) können ein RLS induzieren bzw. verstärken. Auch ein möglicher Substanzmissbrauch wird abgeklärt.
Im Zuge des Arzt-Patienten-Gespräches wird auch eine Schlafanamnese durchgeführt. Ein Schlaftagebuch bzw. das Aufzeichnen von Beschwerden kann für die Diagnose hilfreich sein.
Zudem werden je nach individuellen Voraussetzungen weitere Untersuchungen vorgenommen (z.B. Elektromyographie, Elektroneurographie, Polysomnographie, L-Dopa-Test).
Hinweis
Neben dem RLS können auch andere Bewegungsstörungen für den Schlaf hinderlich sein, z.B. Periodische Bewegungsstörungen der Gliedmaßen im Schlaf, nächtliche Muskelkrämpfe, Schlafbezogene rhythmische Bewegungsstörungen. Weitere Informationen finden Sie zudem unter Bruxismus (Zähneknirschen) sowie in der Broschüre „RLS und periodische Bewegungsstörungen der Gliedmaßen“ der DGSM.
Wie erfolgt die Therapie?
Die Therapie orientiert sich an der individuellen Situation der/des Betroffenen und ihren Beschwerden. Der Leidensdruck spielt eine wesentliche Rolle. Bewegung oder Bäder (vor dem Schlafengehen) können manchen Patientinnen/Patienten helfen. Auch durch die Behandlung einer eventuellen Grunderkrankung (z.B. Eisenmangel) kann eine Besserung erreicht werden.
Um die Schlafqualität zu verbessern, kann eine medikamentöse Behandlung unausweichlich werden. Dafür werden Dopamin-Präparate (L-Dopamin, Dopamin-Agonisten) verwendet. Unter bestimmten Umständen werden Präparate auch kombiniert. Eingesetzt werden zudem Antiepileptika. In schweren Fällen kommen außerdem Opioide zum Einsatz. Die Dosierung wird auf die/den Einzelnen individuell abgestimmt. Über Einnahmemodalitäten u.v.m. informiert die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt. Die Behandlung kann langwierig sein.
Hinweis
Besprechen Sie Medikamenteneinnahme und Dosierung (auch von nicht rezeptpflichtigen Präparaten) vorher mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt!
Wohin kann ich mich wenden?
Erste Anlaufstelle ist oftmals die Hausärztin/der Hausarzt. Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen (z.B. Neurologie, Innere Medizin etc.) und/oder Spezialisierung auf Schlafmedizin sind in Diagnose- und Therapieprozesse involviert. Schlaflabore finden Sie auf der Website der ÖGSM (Österreichische Gesellschaft für Schlafmedizin und Schlafforschung).
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten des Arztbesuches zur Abklärung eines RLS sowie der Behandlung werden normalerweise von den Sozialversicherungsträgern übernommen.
Bei bestimmten Leistungen (z.B. Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten) kann ein Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Leistungen & Kosten.
Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. August 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Univ.Prof. Dr.phil. Dr.med.univ. Michael Lehofer, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin