Gicht: Diagnose
Inhaltsverzeichnis
Eine Gichterkrankung gilt als wahrscheinlich, wenn
- zu Beginn nur ein Gelenk (meist das Großzehengrundgelenk) betroffen ist,
- sich die Beschwerden rasch, d.h. innerhalb von Stunden, entwickeln,
- die Beschwerden binnen ein bis zwei Wochen verschwinden.
Die Diagnose Gicht gilt als gesichert, wenn zusätzlich mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
- phagozytierte Harnsäurekristalle in der Gelenksflüssigkeit nachweisbar (Goldstandard),
- Gicht-typische Veränderungen im Ultraschall,,
- Nachweis von Harnsäureablagerungen in der Dual-Energy-Computertomographie (DECT).
Welche Laboruntersuchungen werden durchgeführt?
In der Zeit zwischen zwei Gichtanfällen ist das betroffene Gelenk meist leicht geschwollen, in der Gelenksflüssigkeit lassen sich Harnsäurekristalle nachweisen. Gicht tritt häufig gemeinsam mit Übergewicht, Diabetes mellitus, erhöhten Blutfettwerten und Bluthochdruck auf. Die Patientin/der Patient wird deshalb auch auf diese Krankheiten untersucht. Gegebenenfalls wird überprüft, ob die Nierenfunktion beeinträchtigt ist. Auch ein Screening bezüglich kardiovaskulärer Risikofaktoren wird aufgrund der Assoziation mit der Gicht empfohlen.
Bei Verdacht wird die Harnsäurekonzentration im Blut bestimmt. Bei Gicht ist die Harnsäure im Blut erhöht (> 6,8 mg/dl), kann aber während eines akuten Gichtanfalls normal sein. Die Entzündungswerte (z.B. CRP) sind üblicherweise im Anfall hoch. In Abhängigkeit vom betroffenen Gelenk und bei Vorliegen eines punktionswürdigen Ergusses wird die Gelenksflüssigkeit mikroskopisch auf Harnsäurekristalle untersucht.
Welche bildgebenden Verfahren kommen zum Einsatz?
Im Röntgenbild sind Gichterkrankungen erst erkennbar, wenn sich größere Ansammlungen von Harnsäurekristallablagerungen in Gelenksnähe oder im Knochen gebildet haben. Diese erscheinen dann u.a. als ausgestanzte Höhlen (Lochdefekte). Der Gelenksultraschall ermöglicht die Diagnose in den meisten Fällen schon wesentlich früher. In der Dual-Energy-Computertomographie (DECT) werden Harnsäurekristalle farblich dargestellt und ermöglichen so die Diagnose auf einen Blick.
Wohin kann ich mich wenden?
Wenn der Verdacht auf Gicht oder erhöhte Harnsäurewerte besteht, können Sie sich zwecks Diagnose an eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin wenden.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt. Ihre niedergelassene Ärztin/Ihr niedergelassener Arzt bzw. Ambulatorium rechnet grundsätzlich direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte.
Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Dr.in Judith Sautner, Ärztin für Allgemeinmedizin, Fachärztin für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Rheumatologie)