Portale Hypertension (Pfortaderhochdruck)
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen hat die portale Hypertension?
In der Portalvene herrscht in der Regel ein höherer Blutdruck als in der unteren Hohlvene, in welche das Blut der Lebervenen strömt. Druckunterschiede bis fünf mmHg sind normal. Als portale Hypertension (Pfortaderhochdruck) versteht man höhere Druckunterschiede. Bei einer leichten portalen Hypertension liegt der Unterschied bei sechs bis neun mmHg. Bei Werten darüber liegt eine ausgeprägte portale Hypertension vor. Auch wenn in der Portalvene ein Druck über zwölf mmHg vorliegt, entspricht das einem ausgeprägten (klinischen) Pfortaderhochdruck. Ab dieser Grenze kommt es zu einer Entwicklung von Folgeerkrankungen.
Die portale Hypertension ist meist die Folge einer Leberzirrhose. Diese ist in Österreich häufig auf einen Alkoholmissbrauch zurückzuführen. Auch eine chronische virusbedingte Entzündung der Leber (Hepatitis B bzw. C) ist eine typische Ursache für die Entstehung einer Leberzirrhose.
Gelegentlich ist sie auf krankhafte Veränderungen der Lebergefäße oder auf eine Blockade in der Portalvene (z.B. Thrombose) zurückzuführen. Auch ein Abflusshindernis nach der Leber, z.B. durch eine Thrombose in der unteren Hohlvene oder einen Blutstau bei einer Herzinsuffizienz (Herzschwäche) kann eine portale Hypertonie verursachen. Sehr seltene Ursachen sind unter anderem eine Sarkoidose der Leber oder Lebermetastasen.
Welche Symptome können auftreten?
Der Pfortaderhochdruck selbst verursacht meist keine Beschwerden, wohl aber nachfolgende Komplikationen.
Da das Blut über die Pfortader nicht mehr ausreichend zur Leber fließen kann, bilden sich neue Blutwege von Venen des Bauchraumes zum Herz unter Umgehung der Leber (Kollateralisierungen). Die Venen dieser Kollateralkreisläufe sind nicht für den Transport großer Blutmengen geeignet und neigen dazu, sich zu Krampfadern (Varizen) zu entwickeln. Diese Venenerweiterungen finden sich an der Bauchdecke um den Nabel herum (Caput medusae), entlang des Magens und der Speiseröhre (Ösophagus) und im Analbereich (Hämorrhoiden).
Die gefährlichste Komplikation ist das Platzen einer solchen Krampfader. Häufig sind dabei Venen in der Speiseröhre betroffen. Es entsteht eine sogenannte akute Ösophagusvarizenblutung. Bei dieser kann es ohne Schmerzen zu einer massiven lebensbedrohlichen Blutung aus den erweiterten Venen der Speiseröhrenschleimhaut kommen. Auch platzende Venen des Magens können schwere Blutungen hervorrufen. Es kann zu Bluterbrechen kommen. Dabei kann das Erbrochene rot oder schwarz sein. Auch schwarze Blutbeimengungen im Stuhl (Teerstuhl) sind zu beobachten, wenn Venen der Speiseröhre oder des Magens bluten. Wenn Hämorrhoiden bluten, finden sich frische, rote Blutauflagerungen am Stuhl.
Symptome bei weiteren möglichen Folgen des Pfortaderhochdrucks:
- Ein Aszites (Bauchwassersucht) führt zu einer Vergrößerung des Bauchumfanges und evtl. Bauchschmerzen;
- Beschwerden durch eine Einschränkung von Entgiftungsfunktionen sowie des Hormon-, Fremdstoff- und Arzneimittelstoffwechsels der Leber (z.B. Beschwerden bei Medikamentenüberdosierungen oder bei hepatischer Enzephalopathie);
- Beschwerden durch Rückstau von Blut in die Milz: verstärkter Abbau und dadurch Mangel von Blutzellen (Anämie, Leukozytopenie) und Blutplättchen (Thrombozytopenie).
Wie wird die Diagnose gestellt?
Bei der körperlichen Untersuchung kann die Ärztin/der Arzt eventuell verstärkt durch die Haut durchschimmernde Venen (Venenzeichnung) im Bauchbereich, seltener Krampfadern rund um den Nabel (Caput medusae), eine Vergrößerung der Milz bzw. einen Aszites erkennen.
Wenn eine Erkrankung festgestellt wird, die einen Pfortaderhochdruck verursachen kann, überprüft die Ärztin/der Arzt, ob dieser vorliegt:
- Ein Blutdruckunterschied zwischen der Pfortader und der unteren Hohlvene kann indirekt durch spezielle Blutdruckmessungen in einer Lebervene durchgeführt werden. Diese Messungen werden über einen Venenkatheter vorgenommen. Hinweise liefern auch Ultraschall oder Computertomographie.
- Varizen, Blutungen und Veränderungen der Magenschleimhaut werden mithilfe einer Ösophago-Gastro-Duodenoskopie endoskopisch festgestellt. Diese Untersuchung wird meist in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Wie erfolgt die Behandlung der portalen Hypertension?
Welche Therapie die Ärztin/der Arzt wählt, wird individuell entschieden. In erster Linie wird die jeweilige Grunderkrankung (z.B. Hepatitis C, alkoholbedingte Leberzirrhose oder Pfortaderthrombose) behandelt.
Dabei sind alle krank machenden Veränderungen wie Nährstoffmangel, Blutungsneigung und Risikofaktoren bezüglich Leberleistung, aber auch Herz-Kreislauf-System zu berücksichtigen.
Die Vorbeugung von Folgeerkrankungen nimmt ebenfalls einen hohen Stellenwert bei der Betreuung von Patientinnen/Patienten mit portaler Hypertension ein.
Eine endoskopische oder medikamentöse Behandlung bei Magen- oder Ösophagusvarizen kann das Risiko für eine (neuerliche) Varizenblutung vermindern. Die Ärztin/der Arzt kann dafür einen Betablocker verschreiben. Auch das Abschnüren von Varizen (Ligatur) im Rahmen einer Endoskopie ist möglich.
Bei mangelhaftem Ansprechen können unter Umständen bestimmte Stent-Verbindungen zwischen dem portalen und dem venösen Blutkreislauf von der Leber zum Herz überlegt werden.
Beim intrahepatischen portosystemischen (Stent-)Shunt (TIPS/TIPSS) wird unter Ultraschallkontrolle ein Kunststoffröhrchen über die große Halsvene (Vena jugularis) eingeführt. Dieses wird bis zur Leber und durch das Lebergewebe zur Pfortader (Vena portae) geführt. Über das Kunststoffröhrchen wird ein (manchmal auch mehrere) Metallröhrchen (Stent) eingeführt und in der Leber fixiert. Dieses hält die Verbindung zwischen der Pfortader und einer Lebervene offen. Über Lebervenen fließt das Blut aus dem Lebergewebe in die untere Hohlvene (Vena cava inferior). Durch die Verbindung zwischen Pfortader und der Lebervene kann gestautes Blut unter Umgehung des Lebergewebes abfließen.
Auch die Anlage eines peritoneovenösen Shunts (PVS) ist eine Option. Hier wird eine Verbindung zwischen dem Bauchraum und der oberen Hohlvene (Vena cava superior) geschaffen. Dadurch kann Flüssigkeit aus dem Bauchraum ins Blutsystem zurückgeführt werden.
Durch diese beiden Shunts ist jedoch das Risiko für die Entstehung einer hepatischen Enzephalopathie erhöht. Die Langzeitprognose wird durch all diese Maßnahmen nur geringfügig verbessert.
Eine Lebertransplantation kann bei schweren Lebererkrankungen vorgenommen werden. Nach einer Transplantation bildet sich die portale Hypertension meist zurück.
Wie kann einer portalen Hypertension vorgebeugt werden?
Erkrankungen, die zu einer portalen Hypertension führen können, werden so rasch und konsequent wie möglich behandelt, um die Entstehung eines Pfortaderhochdrucks zu verhindern.
Bei Lebererkrankungen ist zusätzlich unbedingt der Verzicht auf Alkohol (Alkoholabstinenz) zu empfehlen. Je nach Ausprägung der Leberschädigung können sich die krankhaften Leberveränderungen durch die Alkoholabstinenz zurückbilden bzw. gestoppt oder zumindest verlangsamt werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Diagnostik und Behandlung des Pfortaderhochdrucks infolge einer Leberzirrhose sind in folgenden Einrichtungen möglich:
- spezielle Krankenhausambulanz, z.B. hepatologische Ambulanz,
- Abteilung für Innere Medizin bzw. Gastroenterologie und Hepatologie,
- Kassenambulatorien mit hepatologischer Spezialambulanz,
- im niedergelassenen Bereich: Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin mit fundierten hepatologischen Kenntnissen.
Wie erfolgt die Erstattung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt. Ihre niedergelassene Ärztin/Ihr niedergelassener Arzt bzw. Ambulatorium rechnet grundsätzlich direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt, Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte.
Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie) kann – in manchen Fällen erst beim Erreichen eines bestimmten Ausmaßes – eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich sein.
Bei bestimmten Leistungen (z.B. Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Die meisten Krankenversicherungsträger sehen – teilweise abhängig von der Art des Heilbehelfs – eine Bewilligung vor. Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie z.B. über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Univ.Doz. Dr. Michael Rupert Gschwantler, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie)