Hepatitis C: Diagnose & Verlauf
Inhaltsverzeichnis
Wie verläuft die akute Hepatitis C?
Eine akute Hepatitis C kann sich zwei bis 26 Wochen nach einer Infektion entwickeln. Ein Großteil der Betroffenen (ca. 75 Prozent) zeigt keine oder nur unspezifische Symptome, sodass die Infektion völlig unbemerkt bleiben kann. Bei etwa 25 Prozent der Infektionen treten meist sehr leichte Beschwerden einer Hepatitis auf. Dazu zählen Appetitlosigkeit, Übelkeit, Schmerzen im rechten Oberbauch, leichtes Fieber und eventuell die Entwicklung einer Gelbsucht (Ikterus). Bei 15 bis 40 Prozent der Infizierten heilt die Krankheit von selbst aus. Dabei hat das Alter der/des Betroffenen zum Zeitpunkt der Infektion einen Einfluss auf den Verlauf. Bei Kindern und jungen Erwachsenen kommt es in der Akutphase der Erkrankung häufiger zu einer Spontanheilung als bei älteren Menschen. Fulminante Verläufe mit akutem Leberversagen sind extrem selten.
Wie verläuft die chronische Hepatitis C?
Bei 60 bis 80 Prozent der Betroffenen kann das Immunsystem das Virus nicht eliminieren, und es entwickelt sich eine chronische Hepatitis-C-Infektion. Bei einer chronischen Infektion werden durch die Hepatitis-C-Viren ständig neue Leberzellen befallen und sterben ab. Die abgestorbenen Leberzellen werden durch Bindegewebe (Narbengewebe) ersetzt. Ist die Leber bindegewebsartig verändert, spricht man von einer Leberfibrose – später von einer Leberzirrhose. Eine Leberzirrhose entwickelt sich – wenn nicht weitere die Leber schädigende Faktoren vorliegen – frühestens 20 Jahre nach der Ansteckung. In diesem Stadium ist bereits die Struktur der Leber nachhaltig gestört.
Folgende Risikofaktoren stehen mit einem aggressiven Krankheitsverlauf in Zusammenhang:
- Langjähriger Alkoholkonsum,
- männliches Geschlecht,
- höheres Alter beim Auftreten der Erkrankung,
- zusätzliche HIV- bzw. HBV-Infektion (Koinfektion),
- eine Infektion mit dem Genotyp 3,
- langjährige Blutwäsche (Hämodialyse),
- genetische Faktoren,
- starkes Übergewicht (Adipositas) sowie
- Diabetes mellitus.
Hinweis
Alkohol wirkt beschleunigend! Grundsätzlich gilt: Ein täglicher Alkoholkonsum von mehr als 20 Gramm bei der Frau – entspricht ca. einem halben Liter Bier bzw. einem viertel Liter Wein bzw. 40 Gramm beim Mann schädigt die Leber. Dies ist jedoch eine grobe Angabe. Die Alkoholverträglichkeit ist individuell sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab. Zahlreiche Studien belegen, dass Alkoholmenge und zeitlicher Krankheitsverlauf eng in Zusammenhang stehen. Der sonst eigentlich sehr langsam ablaufende Schädigungsprozess der chronischen Hepatitis-C-Infektion wird stark beschleunigt, und die Entwicklung einer Leberzirrhose schreitet schneller voran.
So lange das verbliebene gesunde Lebergewebe die meisten Aufgaben der Leber erfüllen kann, treten keine oder nur geringe Krankheitssymptome auf (kompensierte Leberzirrhose).
Typische Zeichen einer Dekompensation der Leberzirrhose sind die Bildung von Aszites (Bauchwassersucht) und die Entwicklung einer Gelbsucht (Ikterus). Zusätzlich entsteht eine Blutungsneigung durch Gerinnungsstörungen, weil die Leber nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Gerinnungsfaktoren in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung eines Mangels an Blutplättchen (Thrombozytopenie) erhöht das Blutungsrisiko zusätzlich. Das Risiko für ist deutlich erhöht.
Das Blut kann durch den bindegewebigen Umbau der Leber immer schlechter durch das Organ fließen. Durch diesen Rückstau des Blutes kommt es zu einer Erhöhung des Blutdrucks in einer großen Vene (Pfortader), die zur Leber führt (portale Hypertension). Es bilden sich freies Wasser im Bauchraum (Aszites) und Krampfadern in der Speiseröhre (Ösophagusvarizen) und im Magen, die zu gefährlichen Blutungen neigen. Wenn die Leber ihre Funktion als Entgiftungsorgan nicht mehr erfüllen kann, können Störungen der Hirnfunktion (hepatische Enzephalopathie) auftreten. Die Betroffenen leiden an Veränderungen der Bewusstseinslage, der Denkleistung, des Verhaltens und der Bewegungsabläufe.
Die chronische Hepatitis C kann sich auch „außerhalb“ der Leber auswirken, vor allem in Form von Autoimmunerkrankungen (z.B. Gefäßentzündungen, die Nieren, Haut oder Schilddrüse schädigen können). Es entwickelt sich häufiger ein Diabetes mellitus. Zudem treten bei Patientinnen/Patienten mit chronischer Hepatitis C häufiger verschiedene Krebserkrankungen – z.B. Non-Hodgkin-Lymphom, Bauchspeicheldrüsen- (Pankreaskarzinom) und Lungenkrebs (Bronchuskarzinom) – auf. Verschiedene Gehirnfunktionen können auch ohne das Vorliegen einer hepatischen Enzephalopathie betroffen sein. Viele Hepatitis-C-Infizierte berichten über häufige Müdigkeit und Konzentrationsstörungen bzw. leiden unter Depressionen.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Bei der körperlichen Untersuchung kann die Ärztin/der Arzt häufig eine vergrößerte Leber tasten, die eventuell druckschmerzhaft ist. Wenn sich eine Leberzirrhose entwickelt hat, wird die Leber kleiner und fester und ist dann oftmals nicht mehr tastbar. Zusätzlich kann sie/er eventuell weitere Zeichen einer Lebererkrankung wie Gelbsucht, Bauchwasser oder typische Hautveränderungen (spinnenförmige Besenreiser – Spider naevi oder eine fehlende Bauchbehaarung) erkennen. Eine Hepatitis C kann nur durch bestimmte Blutuntersuchungen diagnostiziert werden:
Labordiagnostik
Die Leberwerte: Bilirubin, GOT und GPT sind meist mäßig bis deutlich erhöht, normale Leberwerte schließen jedoch eine Hepatitis C nicht aus.
Folgende Laborwerte werden bei der Diagnostik der Hepatitis C durchgeführt:
- Antikörper (HCV-Antikörper) können mittels ELISA-Test erst nach sechs bis zwölf Wochen positiv nachgewiesen werden,
- direkter Nachweis der Hepatitis-C-Virus-RNA (qualitativer PCR-Test),
- Bestimmung der Viruslast (quantitativer PCR-Test) – gibt die Höhe der Virusmenge an.
Weiterführende Untersuchungen nach einer Hepatitis-C-Diagnose
Wenn eine Hepatitis C diagnostiziert wurde, werden weitere Blutwerte überprüft. Dazu zählen unter anderem GOT, GPT, GGT, Blutbild und Gerinnungswerte (Quick/INR).
Auch ein Bauchultraschall und eine Untersuchung auf eine mögliche Leberzirrhose mittels Biopsie oder einer speziellen Ultraschalluntersuchung (Elastographie) werden durchgeführt.
Vor einer Hepatitis-C-Therapie wird unter bestimmten Umständen der Genotyp (Genotypen 1-7 – „Virusgruppen“ mit kleinen Abweichungen in der Erbsubstanz) inklusive Subtyp (z.B. Genotyp 1a) bestimmt. Die Genotypen haben Einfluss auf die Wahl der Medikamente zur Hepatitis-C-Behandlung.
Zudem wird überprüft, ob die/der Betroffene zusätzlich an einer Hepatitis-B-Infektion erkrankt ist. Hepatitis-C-Viren unterdrücken die Vermehrung der Hepatitis-B-Viren. Eine Hepatitis-C-Therapie kann daher ohne Behandlung der Hepatitis B in Einzelfällen zu einer schweren Leberentzündung führen. Auch bei Patientinnen/Patienten, die früher an einer Hepatitis B erkrankt waren, müssen regelmäßig Hepatitis-B-Kontrollen durchgeführt werden. Es kann durch die Hepatitis-C-Therapie gelegentlich zu einer Reaktivierung der Hepatitis-B-Viren kommen.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Ärztin/der Arzt für Allgemeinmedizin kann bei Verdacht auf eine entzündliche Lebererkrankung Überweisungen zu einem Labor bzw. für eine Ultraschalluntersuchung ausstellen. Zudem veranlasst sie/er eine Betreuung durch eine Fachärztin/einen Facharzt für Innere Medizin (bevorzugt mit dem Spezialfach Gastroenterologie und Hepatologie).
Die Diagnostik der Hepatitis C ist zudem in folgenden Einrichtungen möglich:
- spezielle Krankenhausambulanz, z.B. hepatologische Ambulanz,
- Kassenambulatorien mit hepatologischer Spezialambulanz,
- im niedergelassenen Bereich: Fachärztinnen/Fachärzte für Innere Medizin mit fundierten hepatologischen Kenntnissen,
- Patientinnen/Patienten mit schweren Erkrankungsformen werden an einer Abteilung für Innere Medizin (Schwerpunkt Gastroenterologie und Hepatologie) versorgt.
Wie erfolgt die Erstattung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnosemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen.
Ihre niedergelassene Ärztin/Ihr niedergelassener Arzt bzw. Ambulatorium rechnet grundsätzlich direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte.
Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie z.B. über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Univ.Doz. Dr. Michael Rupert Gschwantler, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie)