Aszites
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen hat der Aszites?
Bei bestimmten Erkrankungen entsteht die Ansammlung von Flüssigkeit durch Eiweißmangel und ein dadurch verstärktes Durchdringen der Blutgefäße (z.B. Lebererkrankungen oder Eiweißmangelernährung) bzw. Flüssigkeitsrückstau (z.B. Herzinsuffizienz). Zudem führen Störungen des Lymphsystems zu Aszites. Die Nieren spielen eine wesentliche Rolle in Zusammenhang mit dem Flüssigkeitshaushalt des Körpers. Infolge von Nierenerkrankungen bzw. -schädigungen kann es daher zu Flüssigkeitsansammlungen im Körper kommen.
Zu einem Aszites kommt es z.B. bei:
- Leberzirrhose,
- Herzinsuffizienz,
- Peritonitis (Bauchfellentzündung): z.B. bei Tuberkulose oder anderen bakteriellen Infektionen,
- Alkoholhepatitis,
- Budd-Chiari-Syndrom (Abflussstörung von Blut aus den Lebervenen),
- sinusoidalem Obstruktionssyndrom (Verschlüsse kleinster Blutgefäße – Sinusoide und Venolen – in der Leber),
- Krebserkrankungen: z.B. Metastasen des Bauchfells (Peritonealmetastasen), Leberkrebs,
- nephrotisches Syndrom (ausgeprägte Eiweißausscheidung über den Harn durch eine Nierenerkrankung),
- Mangelernährung (Eiweißmangel),
- Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündung) und vielen weiteren Erkrankungen.
Welche Symptome können auftreten?
Symptome sind unter anderem:
- Zunahme des Bauchumfangs. Eine sehr starke Vergrößerung wird umgangssprachlich „Trommelbauch“ genannt – sichtbar an aufgetriebenem Bauch und gespannter Haut;
- Zunahme des Körpergewichts;
- unter Umständen eine erschwerte Atmung;
- ev. Bauchschmerzen bei stark ausgeprägtem Aszites;
- zudem können Hernien auftreten.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Im Zuge der Diagnose werden Vorgeschichte und Beschwerden erhoben. Wesentlich sind beispielsweise Erkrankungen sowie der Lebensstil. Zu einem Aszites kommt es insbesondere bei Menschen, die bereits an einer (schweren) Erkrankung leiden. Oft ist diese bereits bekannt.
Zudem werden durchgeführt:
- Körperliche Untersuchung inkl. Ultraschall,
- Laboruntersuchungen (z.B. Leberwerte, Nierenfunktion etc.),
- Aszitespunktion (Entnahme von Flüssigkeit) und Untersuchung der Proben im Labor.
Je nach Grunderkrankung können auch weitere Untersuchungen notwendig sein.
Wie erfolgt die Behandlung von Aszites?
Ein Aszites wird – je nach Ursache – durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen behandelt:
- Ernährungsumstellung: z.B. Salzreduktion in der Ernährung oder eiweißreiche Kost
- Einschränkung der Trinkmenge
- Entwässernde Medikamente (Diuretika)
- Bettruhe
Für die Therapie ist zudem die Behandlung der Grunderkrankung wesentlich.
Eventuell kann auch ein Eingriff vorgenommen werden. Durch eine Punktion kann mit einer Hohlnadel Flüssigkeit aus dem Bauchraum entfernt werden. Auch die Anlage eines peritoneovenösen Shunts (PVS) ist in einem sehr fortgeschrittenen Stadium eine Option. Hier wird eine Verbindung zwischen dem Bauchraum und der oberen Hohlvene (Vena cava superior) geschaffen. Dadurch kann Flüssigkeit aus dem Bauchraum ins Blutsystem zurückgeführt werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Je nach Ursache sind Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen und Spezialisierungen in den Diagnose- und Therapieprozess involviert, z.B. für Allgemeinmedizin vor allem in der Erstversorgung, Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie, Kardiologie, Onkologie, Infektiologie), Intensivmedizin.
Generell gilt, bei Symptomen wie starker Atemnot, verstärkter Atmung, beschleunigter Atmung, plötzlichem Schmerz im Brustbereich, starken Schmerzen, Angst sowie bläulicher Verfärbung von Lippen/Haut oder Bewusstlosigkeit etc. sollte sofort die Rettung bzw. der Euronotruf kontaktiert werden (Notruf 144 oder 112)!
Wie erfolgt die Erstattung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt. Ihre niedergelassene Ärztin/Ihr niedergelassener Arzt bzw. Ambulatorium rechnet grundsätzlich direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt, Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte.
Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie) kann – in manchen Fällen erst beim Erreichen eines bestimmten Ausmaßes – eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich sein.
Bei bestimmten Leistungen (z.B. Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Die meisten Krankenversicherungsträger sehen – teilweise abhängig von der Art des Heilbehelfs – eine Bewilligung vor. Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie z.B. über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Michael Gschwantler