Zahnimplantate
Inhaltsverzeichnis
Was sind Implantate?
Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die nach einem Zahnverlust operativ in den Kieferknochen eingesetzt wird. Implantate haben eine ähnliche Festigkeit wie natürliche Zähne. Wie natürliche Zahnwurzeln übertragen Implantate die Kaukräfte auf den Kieferknochen. Das ist ein wichtiger Reiz für den Erhalt des Knochen- und Stützgewebes. Materialien, die zu Herstellung von Implantaten verwendet werden, sind u.a. Titan oder Keramik.
Implantate bestehen meist aus drei Teilen:
- Die künstliche Zahnwurzel – der Implantat-Körper – wird in den Kieferknochen eingepflanzt.
- Der Halsteil – der Implantat-Aufbau – dient als Verbindung von künstlicher Zahnwurzel und Zahnkrone.
- Die Krone ist der äußerlich sichtbare Teil des Zahnersatzes.
Wann werden Implantate eingesetzt?
Zahnimplantate sind im umgebenden Knochengewebe fest verankert. Daher lassen sich auf ihnen Kronen, Brücken oder größere Prothesen befestigen. Auch bei einem zahnlosen Kiefer kann Zahnersatz auf Implantaten verankert werden. Implantate können auch schlechtsitzenden Prothesen neuen Halt geben. Zudem kann die Überkronung gesunder Zähne, wie es bei festsitzendem oder kombiniert festsitzend-abnehmbarem Zahnersatz erforderlich ist, vermieden werden.
Wann ein Zahnimplantat als Zahnersatz infrage kommt und welche Vorteile oder Nachteile damit verbunden sind, hängt von der individuellen Situation ab. Darüber informiert die Zahnärztin oder der Zahnarzt. Auch über das Risiko von Komplikationen durch den Eingriff, z.B. Wundinfektion, klärt die Zahnärztin oder der Zahnarzt auf.
Wie werden Implantate eingesetzt?
Beim Einsetzen eines Zahnimplantats ist ein chirurgischer Eingriff – eine Operation – nötig. In der Regel wird ein Implantat ambulant eingesetzt, z.B. in der Ordination der Zahnärztin oder des Zahnarztes oder im Zahnambulatorium. In den meisten Fällen genügt eine örtliche Betäubung.
Die Operation zum Einsetzen von Implantaten
Die Zahnärztin oder der Zahnarzt öffnet mit einem kleinen Schnitt die Schleimhaut über dem Kieferknochen. Mit einem speziellen Bohrer wird die oberste Knochenschicht vorsichtig angebohrt und so der Knochen für die Aufnahme des Implantates vorbereitet. Das Implantat wird dann vorsichtig in den vorbereiteten Kanal, das „Implantat-Bett“, hineingedreht. Das Implantat sitzt jetzt im Kieferknochen. Das weitere Vorgehen ist vom verwendeten Implantat-System abhängig. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: die geschlossene und die offene Einheilung.
Geschlossene Einheilung
Bei der geschlossenen Einheilung wird das Implantat mit einem Käppchen verschlossen und die Wundöffnung zugenäht. Das Implantat kann geschützt unter dem Zahnfleisch einheilen. Ein Provisorium deckt die Lücke ab. Nach der Einheilung wird das Zahnfleisch über dem Implantat wieder geöffnet, damit der Abdruck für den Zahnersatz vorgenommen werden kann.
Offene Einheilung
Bei der offenen Einheilung wird ein sogenannter Zahnfleisch-Former in das Implantat eingeschraubt. Dieser sorgt dafür, dass sich das Zahnfleisch als Ring um das Implantat anlegt. Das Implantat bleibt sichtbar, die Lücke kann mit einem provisorischen Zahnersatz verschlossen werden. Dieser Ersatzzahn ist etwas kürzer, sodass das Implantat beim Kauen nicht belastet wird. Nun kann das Implantat ungestört einheilen. In dieser Zeit verbindet es sich fest mit dem umgebenden Knochengewebe. Ist das Implantat eingeheilt, wird der Abdruck genommen. Dazu ist es nicht notwendig, das Zahnfleisch zu öffnen. Nur der Zahnfleischformer wird herausgeschraubt.
Am Ende wird der Implantat-Aufbau im Implantat-Körper verankert und die künstliche Zahnkrone, Brücke oder Prothese darauf befestigt.
Wann ist ein Knochenaufbau erforderlich?
Wird eine Zahnlücke nach dem Verlust eines Zahns nicht zeitnah versorgt, bilden sich Knochen und Zahnfleisch zurück. Für einen festen Halt des Zahnimplantates ist jedoch ein ausreichend starker Kieferknochen wichtig. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt führt deshalb vor Beginn der Behandlung eine umfassende Röntgendiagnostik durch. Ist der Kieferknochen nicht stark genug, ist gegebenenfalls ein Knochenaufbau mit körpereigenem Knochen oder synthetischem Ersatzmaterial nötig.
In der Regel kann das Implantat wenige Monate später eingesetzt werden. Bei nur geringem Knochenmangel ist es aber oft auch möglich, den Knochenaufbau und das Einsetzen des Implantats in einem einzigen Eingriff durchzuführen.
Warum ist die Pflege von Implantaten wichtig?
Zahnimplantate weisen eine hohe Lebensdauer auf, wenn sie richtig gepflegt werden. Implantate selbst entwickeln keine Karies. Das Zahnfleisch um die Implantate ist jedoch empfindlicher als um natürliche Zähne. Geringe Ablagerungen von bakteriellen Belägen oder Zahnstein können Entzündungen zur Folge haben, die einen Knochenabbau auslösen und das Implantat lockern können.
Bei guter Zahnpflege und Implantatpflege – darunter versteht man die genaue Reinigung des Zahnfleisches an der Implantatdurchtrittsstelle – und regelmäßiger Kontrolle sowie Nachsorge bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt können Implantate Jahrzehnte halten.
Weitere Informationen zur richtigen Pflege der Zähne erhalten Sie unter Zahngesundheit.
Wohin kann ich mich wenden?
Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt stellt fest, ob und welche Form von Implantat-getragenem Zahnersatz für Sie infrage kommt, und berät Sie über alle Vor- und Nachteile der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Sie oder er übernimmt alle zahnmedizinischen Behandlungen, die Herstellung des Zahnersatzes selbst erfolgt meistens in Zusammenarbeit mit einem Zahnlabor.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Zahnärztin und Zahnarzt.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (§ 133 ASVG) von Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Auch für Zahnbehandlungen gelten die Grundsätze des ASVG, und sie sind nach Maßgabe der Bestimmungen der einzelnen Krankenversicherungsträger zu gewähren (§ 153 ASVG). Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen für eine etwaige Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung von Zahnbehandlungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Dr. Ralph Feicht, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde