Frühgeburt
Inhaltsverzeichnis
Was sind Anzeichen für eine drohende Frühgeburt?
Die typischen Anzeichen einer drohenden Frühgeburt sind das vorzeitige Einsetzen geburtswirksamer Wehen oder ein vorzeitiger Blasensprung. Weitere Symptome können sein:
- frühzeitige Öffnung des Muttermundes (Zervixinsuffizienz),
- vaginale Blutung,
- menstruationsähnliche Krämpfe,
- unangenehm riechender und verfärbter Ausfluss als Zeichen lokaler Infektionen im Bereich der Gebärmutter.
Welche Risikofaktoren gibt es für eine Frühgeburt?
Unterschiedliche Faktoren erhören das Risiko für eine Frühgeburt. Dazu zählen:
- Mehrlingsschwangerschaften,
- Erkrankungen der Mutter wie z.B. Scheideninfektion, Diabetes mellitus, Präeklampsie und HELLP-Syndrom,
- Nikotin- und Alkoholkonsum in der Schwangerschaft,
- vorangegangene Fehl- oder Frühgeburt,
- sehr hohes oder sehr junges Alter der Mutter,
- Störungen der Plazenta wie z.B. Plazentainsuffizienz, vorzeitige Plazentalösung oder eine Plazenta praevia,
- Fehlbildungen des Kindes (wie z.B. Spina bifida); diese führen oft zu einer erhöhten Fruchtwasserproduktion und damit zur Überdehnung der Gebärmutter sowie
- Stress und psychische Belastungen der Mutter.
Wie erfolgt die Behandlung einer drohenden Frühgeburt?
Beim Auftreten regelmäßiger Wehen, bei einem vorzeitigen Blasensprung oder bei anderen Anzeichen einer drohenden Frühgeburt sollte so rasch wie möglich ein Krankenhaus aufgesucht werden.
Zunächst werden eine ausführliche Anamnese und verschiedene Untersuchungen durchgeführt. So ist es für die Ärztin/den Arzt u.a. wichtig zu erfahren, ob Wehen vorhanden sind und in welchen zeitlichen Abständen diese auftreten. Mittels CTG (Wehenschreiber) kann die Wehentätigkeit zusätzlich beurteilt werden, zudem können damit die Herztöne des Kindes kontrolliert werden. Im Ultraschall kann die Lage des Kindes festgestellt werden. Weiters untersucht die Ärztin/der Arzt den Sitz der Plazenta, die Fruchtwassermenge und den Zustand des Gebärmutterhalses. Im Rahmen einer gynäkologischen Untersuchung überprüft die Ärztin/der Arzt auch, wie weit sich der Muttermund bereits geöffnet hat. Um eine Infektion oder Blutungen auszuschließen, wird gegebenenfalls ein vaginaler Abstrich durchgeführt.
Je nach Ergebnis der Untersuchungen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Behandlung. Unter Umständen reichen Ruhe, körperliche Schonung und das Vermeiden von Belastungen aus, um die Wehen wieder abklingen zu lassen. Gegebenenfalls können wehenhemmende Medikamente eingesetzt werden (medikamentöse Tokolyse). Nach der 34. Schwangerschaftswoche wird darauf jedoch verzichtet, da die Kinder zu diesem Zeitpunkt in der Regel bereits sehr gute Überlebenschancen haben.
Beim Nachweis einer bakteriellen Infektion als Ursache der Wehen wird diese antibiotisch behandelt. Hat der Muttermund bereits begonnen, sich zu öffnen, wird eventuell eine sogenannte Cerclage gelegt. Dies ist eine kleine Operation, bei der der Muttermund mittels einer Naht künstlich verschlossen wird.
Bei einer drohenden Frühgeburt vor der 34. Schwangerschaftswoche erhält die Schwangere zudem eine Behandlung mit Kortison, um die Lungenreifung des Kindes zu beschleunigen. Das Kortison wird innerhalb von 24 Stunden zweimal verbreicht, gelangt in den Kreislauf und die Lunge des Kindes und trägt dazu bei, dass die Lungen des Kindes schneller reifen. Das Risiko für schwere Atemprobleme nach der Geburt kann dadurch entscheidend gesenkt werden.
Wie ist der Ablauf einer frühzeitigen Geburt?
Grundsätzlich können auch Frühchen auf natürlichem Wege auf die Welt gebracht werden. Liegt das Kind in Schädellage und hat im CTG gute Herztöne, spricht meist nichts gegen eine vaginale Entbindung.
Bei anderen Geburtslagen (z.B. Beckenendlage) wird unter Umständen ein primärer Kaiserschnitt durchgeführt, um das Risiko für Komplikationen zu verringern. Die österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfiehlt ein individuelles Vorgehen zum Geburtsmodus bei früher Frühgeburtlichkeit. In Abhängigkeit des Zustandes des Kindes und der Mutter kann ein vaginaler Geburtsmodus oder – wenn notwendig – der Kaiserschnitt gewählt werden.
Nach der Geburt wird das Kind zur Erstversorgung dem bereitstehenden kinderärztlichen (neonatologischen) Team übergeben. Zu früh geborene Kinder sind noch nicht voll ausgereift und deshalb besonders empfindlich. Je nachdem, wie weit sie bei der Geburt entwickelt waren, ist eine sorgfältige ärztliche Betreuung notwendig. Einige Babys werden sofort nach der Geburt in den Brutkasten (Inkubator) gelegt, der das Kind wärmt. Der Brutkasten soll den Mutterleib ersetzen. Er gibt den Kindern Schutz und Zeit zur Reifung. Herzschlag und Atmung werden laufend überwacht. Manchmal müssen zu früh geborene Kinder zusätzlich durch eine Magensonde ernährt werden oder benötigen Hilfe beim Atmen.
Welche Komplikationen können bei Frühgeborenen auftreten?
Je früher ein Kind geboren wird, desto unreifer sind seine Organfunktionen und umso höher ist das Risiko, dass es erkrankt oder eine bleibende Behinderung erleidet. Die 23. bis 24. abgeschlossene Schwangerschaftswoche gilt als die Grenze der Überlebensfähigkeit. Kinder, die zu einem früheren Zeitpunkt auf die Welt kommen, haben trotz intensivmedizinischer Betreuung kaum eine Chance, ohne erhebliche Einschränkungen zu überleben.
Vor allem die unreife Lunge bereitet Frühgeborenen oft Probleme: Von den Lungenzellen werden noch keine ausreichenden Mengen an sogenanntem Surfactant produziert. Diese Substanz umgibt die Lungenbläschen wie ein Film und sorgt dafür, dass ihre Oberflächenspannung vermindert ist. Dies ist wichtig, damit die Lungenbläschen sich beim Atmen gut entfalten können. Fehlt der Surfactant, kollabieren die Lungenbläschen beim Ausatmen, können sich danach nicht mehr entfalten, und das führt zu Atemnot, beschleunigter und erschwerter Atmung bis hin zum Atemstillstand. Man spricht vom kindlichen Atemnotsyndrom (IRDS), es gehört zu den gefürchtetsten Komplikationen bei Frühgeborenen. Surfactant wird erst ab der 35. Schwangerschaftswoche in ausreichenden Mengen von der kindlichen Lunge produziert; davor kann die Lungenreife bei drohender Frühgeburt durch Kortisongaben medikamentös angeregt werden.
Weitere mögliche Komplikationen bei Frühgeborenen sind:
- Hypoglykämien,
- neurologische Entwicklungsstörungen,
- Hirnblutungen,
- häufige Infekte aufgrund des unreifen Immunsystems; während der Schwangerschaft gibt die Mutter über den Mutterkuchen (Plazenta) wichtige Antikörper an ihr Kind weiter. Frühgeborene haben meist noch zu wenig Antikörper erhalten, um Infektionen erfolgreich zu bekämpfen. Das Risiko, nach der Geburt zu erkranken, ist dadurch erhöht,
- nekrotisierende Enterokolitis (NEC); dies ist eine lebensbedrohliche Entzündung eines oder mehrerer Darmabschnitte. Die Ursachen sind nicht vollständig geklärt, das unreife Immunsystem von Neugeborenen spielt jedoch eine entscheidende Rolle. Die Kinder leiden u.a. unter extrem geblähtem, druckschmerzhaftem Bauch, blutigem Stuhl, Erbrechen bis hin zu Symptomen einer Blutvergiftung. Die Therapie setzt sich aus medikamentösen und chirurgischen Maßnahmen zusammen,
- Frühgeborenenretinopathie (Retinopathia neonatorum); die Blutgefäße der Augen und die Netzhaut sind bei Frühgeborenen noch nicht vollständig ausgereift. In der Folge können sich Netzhautveränderungen entwickeln, die je nach Stadium bis zur Erblindung führen können.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei drohender Frühgeburt wird empfohlen, die werdende Mutter in ein perinatalmedizinisches Zentrum zu verlegen. Dabei handelt es sich um spezialisierte Kliniken für Früh- oder Risikogeburten.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für die intensivere Schwangerschaftsbetreuung und zusätzliche Untersuchungen bei einer drohenden Frühgeburt sind durch die Sozialversicherung abgedeckt.
Wie ist der Mutterschutz bei einer Frühgeburt geregelt?
Für werdende Mütter besteht acht Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung ein absolutes Beschäftigungsverbot. Das ist die sogenannte Schutzfrist bzw. der Mutterschutz. Besteht Gefahr für die Mutter oder ihr Kind – zum Beispiel durch eine drohende Früh- oder Fehlgeburt –, kann die schwangere Frau bereits früher von der Arbeit freigestellt werden. Dazu muss die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt die Freistellung befürworten und schriftlich begründen.
Bei einer Frühgeburt (sowie bei Mehrlingsgeburten und Kaiserschnittentbindungen) beträgt die Schutzfrist nach der Entbindung mindestens zwölf Wochen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter .
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Univ. Prof. Dr. Thorsten Fischer