Hepatitis A
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursache hat die Hepatitis A?
Die Übertragung der Hepatitis-A-Viren erfolgt über eine sogenannte fäko-orale (Aufnahme von Stuhl über den Mund) Schmierinfektion oder über unsauberes Leitungswasser bzw. Eiswürfel. Auch mit Hepatitis-A-Viren belastete Nahrungsmittel wie z.B. Speiseeis, Frischmilch, Salate, rohes Fleisch, Fisch, Muscheln, Austern und Krebstiere können eine Ansteckungsquelle sein. In den Hepatitis-A-Endemiegebieten (Regionen mit vielen Erkrankten) wird die Infektion vorrangig im Kindesalter erworben.
Welche Symptome können auftreten?
Die Inkubationszeit ist im Vergleich zu anderen Virushepatitis-Erkrankungen mit ca. zwei bis sieben Wochen (meist 25 bis 30 Tagen) kurz. Personen, die sich infiziert haben, sind schon sieben bis 14 Tage vor Krankheitsausbruch ansteckend.
Die Erkrankung dauert meist einige Wochen. Sie beginnt mit uncharakteristischen Allgemeinbeschwerden wie Fieber, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Nach einigen Tagen wird in den meisten Fällen der Urin dunkel und der Stuhl hell. Schließlich entwickelt sich eine Gelbsucht (erkennbar an der Gelbfärbung des Augenweiß und der Haut). Es kann Juckreiz auftreten, auch dumpfe Schmerzen im Bereich des rechten Oberbauches (Bereich der Leber) können bestehen. Die Leber ist vergrößert (Hepatomegalie), und auch die Milz kann größer sein (Splenomegalie). Zusätzlich kann manchmal ein Ausschlag auftreten.
Bei Kindern verläuft die Erkrankung meist ohne wesentliche Beschwerden.
Vor allem bei älteren Menschen und bei Patientinnen/Patienten mit einer Vorschädigung der Leber (Fettleber, Leberzirrhose, Hepatitis B oder C oder andere chronische Lebererkrankungen) und Schwangeren kann es zu schweren oder langwierigen Verläufen kommen. Bei etwa zehn Prozent der Betroffenen dauert die Erkrankung einige Monate. Fulminante Verlaufsformen werden bei weniger als 0,1 Prozent der Erkrankten beobachtet. Dabei kann es unter anderem zu Störungen der Blutgerinnung sowie Funktionsstörungen des zentralen Nervensystems (hepatische Enzephalopathie) und der Verdauungsorgane kommen. Die Häufigkeit von Todesfällen steigt mit zunehmendem Alter der Erkrankten. Tödliche Verläufe treten jedoch auch im hohen Alter nur in Einzelfällen auf.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Ärztin/der Arzt stellt aufgrund der Informationen der Patientin/des Patienten (z.B. Auslandsaufenthalt vor der Erkrankung und typische Beschwerden) eine Verdachtsdiagnose. Bei der körperlichen Untersuchung überprüft sie/er u.a. die Druckschmerzhaftigkeit des rechten Oberbauchs bei vergrößerter Leber. Manchmal kann sie/er auch eine vergrößerte Milz tasten. Daraufhin folgt eine Blutuntersuchung. Selten wird auch eine Stuhluntersuchung durchgeführt.
Laboruntersuchungen
Die Diagnose einer Hepatitis A erfolgt durch den Nachweis von bestimmten Serumantikörpern (Anti-HAV-IgM) im Blut mittels ELISA. Ein HAV-Virusnachweis im Blut bzw. im Stuhl mittels PCR (HAV-RNA) sowie im Stuhl mittels ELISA (HAV-Antigen) ist ebenfalls möglich. Diese Untersuchungen werden jedoch nur sehr selten durchgeführt. Laborchemisch (im Blut) zeigt sich meist ein starker Anstieg der Leberwerte (in erster Linie der Transaminasen GOT und GPT als Zeichen von Entzündung und Zerstörung von Leberzellen). Auch der gelbe Blutfarbstoff (Bilirubin) kann stark steigen. Im Harn kann eine Erhöhung der Urobilinogenkonzentration (Abbauprodukt von Bilirubin) gemessen werden. Zusätzlich kann die Blutgerinnung (z.B. der Quick-Wert) überprüft werden.
Bei Bedarf kann zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden.
Meldepflicht
Die Hepatitis A ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit. Wenn eine Ärztin/ein Arzt eine Hepatitis A diagnostiziert, werden Personen in der näheren Umgebung der Erkrankten/des Erkrankten informiert, untersucht und bei Bedarf behandelt. Erkrankte und Kontaktpersonen ohne Antikörper gegen das Hepatitis-A-Virus werden isoliert. Sie dürfen insbesondere keine Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergarten, Pflegeheim oder Schule) aufsuchen, bis sie das Virus nicht mehr übertragen können. Auch das Arbeiten in Nahrungsmittelproduktions- bzw. Vertriebsunternehmen ist ihnen nicht gestattet. Kontaktpersonen, die einen ausreichenden Impfschutz haben bzw. schon früher einmal an einer Hepatitis A erkrankt waren, sind davon nicht betroffen. Bei einer Endemie wird nach der möglichen Quelle (z.B. verunreinigtes Trinkwasser) gesucht.
Wie Sie einer Hepatitis A vorbeugen können
Die Hepatitis A ist eine unangenehme Erkrankung, der jedoch sehr leicht vorgebeugt werden kann.
Die wichtigsten Maßnahmen für eine wirkungsvolle Vorbeugung (Prophylaxe) sind:
- Schutzimpfung,
- Hygienemaßnahmen (z.B. gründliche Händehygiene),
- kein Verzehr von ungekochten Speisen oder ungekochtem Wasser bzw. Eis in Endemiegebieten (Gebieten mit vielen Erkrankten),
- Schälen von Früchten.
Das Risiko einer Reisehepatitis hängt von den allgemeinen hygienischen Gegebenheiten der bereisten Region und vom persönlichen Reisestil (Rucksacktourist, Gast im Fünf-Sterne-Hotel) ab. Weitere Informationen finden Sie unter Reisemedizin.
Schutzimpfung
Die herkömmliche Schutzimpfung ist eine aktive Impfung (Totimpfstoff) und besitzt Langzeitwirkung. Sie ist ab dem zweiten Lebensjahr möglich.
- Impfungsart: Zwei Stichimpfungen im Abstand von mindestens sechs Monaten.
- Beginn des Impfschutzes: Bereits zwei bis vier Wochen nach der ersten Dosis sind bis zu 95 Prozent der Patientinnen/Patienten zuverlässig geschützt.
- Schutzdauer: Einige Jahrzehnte nach der zweiten Impfung.
- Schutzrate: Nach kompletter Grundimmunisierung über 98 Prozent.
- Auffrischung: Nach der zweiten Impfung kann man davon ausgehen, dass bei gesunden Personen der Schutz lebenslang anhält. Eine Antikörpertiter-Bestimmung durch eine (Blutabnahme) kann zur Sicherheit z.B. nach 20 Jahren vorgenommen werden.
Die Impfung gegen Hepatitis A gibt es ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auch als Kombinationsimpfung mit Hepatitis B. Dabei wird nach folgendem Schema geimpft:
- Die erste Dosis erfolgt am Tag X,
- die zweite Dosis nach frühestens einem Monat und
- die dritte Dosis nach sechs bis zwölf Monaten.
Wenn ein rascher Wirkungseintritt benötigt wird (z.B. vor einer Reise), kann bei Erwachsenen auch ein schneller wirksames Schema angewandt werden. Dabei werden insgesamt vier Teilimpfungen verabreicht. Es wird jeweils eine Impfdosis am Tag X, sieben Tage, 21 Tage und ein Jahr danach gegeben.
Auch die Kombination mit einer Typhus-Schutzimpfung ist nach dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich. Dabei wird sechs bis zwölf Monate nach der Kombinationsimpfung mit einem Hepatitis-A-Impfstoff aufgefrischt.
Hinweis
Wer einmal eine Hepatitis A durchgemacht hat, benötigt keine Impfung. Personen, die vor 1950 geboren sind oder sich in Hochrisikogebieten aufgehalten haben, haben oft schon eine Hepatitis-A-Infektion durchgemacht. Ihnen wird daher empfohlen, vor einer Impfung überprüfen zu lassen, ob sie immun gegen Hepatitis-A-Viren sind. Der Nachweis kann durch eine Blutuntersuchung festgestellt werden.
Impfempfehlungen
Die Hepatitis-A-Impfung ist eine ganz besonders wichtige Reiseimpfung und für alle Reisenden anzuraten. Die aktive Immunisierung sollte zeitgerecht, d.h. am besten drei Wochen vor Reiseantritt, erfolgen.
Darüber hinaus wird sie laut österreichischem Impfplan für folgende Personen angeraten:
- Kleinkinder vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung;
- Hepatitis-A-Virus(HAV)-gefährdetes Personal medizinischer Einrichtungen, einschließlich Schülerinnen/Schüler und Studentinnen/Studenten, z.B. Kinderheilkunde, Infektionsmedizin, Labor (Stuhluntersuchungen), inklusive Küchen- und Reinigungspersonal;
- weitere Personen mit berufsbedingt erhöhtem Risiko hinsichtlich Hepatitis A, wie z.B. Justiz/Haftwache, Sexarbeiterinnen/Sexarbeiter, Betreuungspersonal von Flüchtlingen und Asylsuchenden, Bestattungsdienste;
- alle in Lebensmittelbetrieben und in der Gastronomie tätigen Personen;
- Personal von Großküchen, Großcatering, Spitalsküchen und vergleichbarer Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung;
- landwirtschaftliches Personal;
- Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit geistigen Behinderungen;
- Kanalisations- und Klärwerkpersonal; Personal, das häufig mit Fäkalien in Kontakt kommt;
- Angestellte von Unternehmen, die Blut bzw. Blutprodukte verarbeiten;
- Ersthelferinnen/Ersthelfer, Militärpersonal bei möglicher Exposition, speziell unter Feld- oder Übungsbedingungen;
- Personen mit häufigem Bedarf an Blutprodukten (z.B.: „Bluter“/Hämophile);
- nicht immune Personen mit chronischer Lebererkrankung wie z.B.: Hepatitis B und C;
- Kontaktpersonen zu an Hepatitis-A-Erkrankten oder HAV-Ausscheidern;
- Personen mit Sexualverhalten, welches bezüglich einer fäko-oralen Übertragung von Hepatitis-A-Viren riskant sein kann; vor allem MSM („men who have sex with men“).
Passive Immunisierung
- Die passive Impfung gegen Hepatitis A hat Kurzzeitwirkung und besteht aus spezifischen Antiköpern (Immunglobuline - HAV-Ig). Sie steht in Österreich häufig nicht zur Verfügung. Diese Impfung sollte maximal 14 Tage nach einem Risikokontakt verabreicht werden. Personen, die eine passive Impfung bekommen (Immunglobuline), sollten zusätzlich auch eine aktive Hepatitis-A-Impfung erhalten. Impfungsart: einmalige Stichimpfung,
- Beginn des Impfschutzes: sofort,
- Schutzdauer: einige Monate,
- Schutzrate: annähernd 95 Prozent.
Eine passive Impfung ist in folgenden Situationen empfehlenswert:
- als schnelle Schutzmaßnahme bei Kontakt mit Infizierten z.B. bei epidemischen Ausbrüchen (v.a. bei Personen, für die eine Hepatitis A ein hohes gesundheitliches Risiko darstellen würde),
- bei weniger als 14 Tagen bis zum Antritt der Reise in Ausnahmefällen, wenn eine aktive Immunisierung nicht durchgeführt werden kann.
Hinweis
Auch die aktive Schutzimpfung kann kurz vor Antritt einer Reise bzw. nach einem Risikokontakt eingesetzt werden. Der Impfschutz setzt meist vor einer Infektion bzw. während der Inkubationszeit, also bevor die Erkrankung ausbricht, ein.
Mögliche Nebenwirkungen: Hepatitis-A-Impfungen werden meist gut vertragen. Informationen zu Nebenwirkungen können Sie dem Beipackzettel entnehmen. Auch eine Apothekerin/ein Apotheker bzw. Ihre Ärztin/Ihr Arzt kann Ihnen diesbezüglich Auskunft geben.
Wie erfolgen Therapie & Nachsorge der Hepatitis A?
Da es keine spezifische Behandlung der Hepatitis A gibt, wird das Hauptaugenmerk auf Maßnahmen gelegt, die den Allgemeinzustand der Patientinnen/Patienten verbessern und nicht zusätzlich die Leber schädigen. Dazu zählen körperliche Schonung sowie die Vermeidung von Alkohol und Medikamenten, welche die Leberfunktion zusätzlich belasten können. Die empfohlene Alkoholkarenz sollte unbedingt über einige Monate hinweg eingehalten werden. In seltenen Fällen ist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich. Diätetische Maßnahmen haben keinen wesentlichen Einfluss auf den Krankheitsverlauf.
Zu den Verlaufskontrollen gehören regelmäßige allgemeinmedizinische Untersuchungen und die Kontrolle von Laborwerten, vor allem der sogenannten „Leberwerte“ (GOT, GPT, Bilirubin, alkalische Phosphatase, GGT, Cholinesterase und INR, Quick-Wert/PTZ).
Im Regelfall normalisieren sich die erhöhten Laborwerte im Verlauf mehrerer Wochen. Die Rekonvaleszenz kann in Ausnahmefällen mehrere Monate dauern.
Ausführliche Informationen zu GOT, GPT, Bilirubin etc. erhalten Sie in der Laborwerte-Tabelle.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Diagnostik und Behandlung bei Hepatitis A ist in folgenden Einrichtungen möglich:
- im niedergelassenen Bereich: Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin, Hausärztin/Hausarzt,
- spezielle Krankenhausambulanz: z.B. Hepatologische Ambulanz,
- Kassenambulatorien,
- bei einer schweren Erkrankung an einer Abteilung für Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie) im Krankenhaus.
Hinweis
Eine Hepatitis-A-Impfung kann von der Hausärztin/dem Hausarzt, von verschiedenen Fachärztinnen/Fachärzten oder in einem reisemedizinischen Zentrum verabreicht werden.
Wie erfolgt die Erstattung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt. Ihre niedergelassene Ärztin/Ihr niedergelassener Arzt bzw. Ambulatorium rechnet grundsätzlich direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt, Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte.
Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie) kann – in manchen Fällen erst beim Erreichen eines bestimmten Ausmaßes – eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich sein.
Bei bestimmten Leistungen (z.B. Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Die meisten Krankenversicherungsträger sehen – teilweise abhängig von der Art des Heilbehelfs – eine Bewilligung vor. Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie z.B. über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Univ.Doz. Dr. Michael Rupert Gschwantler, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie)