Arbeitsmedizin: Gesundheitsschutz im Betrieb
Die Arbeitsmedizinerinnen bzw. Arbeitsmediziner besichtigen dazu regelmäßig die Arbeitsplätze, stehen in laufendem Kontakt mit allen Betroffenen und arbeiten mit der Sicherheitsfachkraft im Betrieb und erforderlichenfalls mit anderen Fachleuten eng zusammen. Allgemein nimmt eine zeitgemäße Arbeitsmedizin Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie die Arbeitsvorgänge und zielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ab, um Gesundheitsbelastungen zu vermeiden.
Aufgabenbereiche
Die primäre Aufgabe der Arbeitsmedizinerin/des Arbeitsmediziners ist es dafür zu sorgen, dass Menschen durch ihre Arbeit nicht krank werden bzw. ihre Leistungsfähigkeit verlieren. Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner bieten ein umfassendes Leistungsspektrum an und beschränken sich nicht darauf, bestehende Mängel aufzuzeigen.
Ihr Aufgabenbereich umfasst unter anderem:
- Die Prävention und Analyse von arbeitsbedingten Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten,
- die ergonomische und arbeitspsychologische Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen sowie die Arbeitsorganisation aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse,
- die Beurteilung und Reduktion von Gefährdungen und Belastungen durch lösungsorientiertes Vorgehen,
- die dauerhafte Integration von chronisch Kranken oder Personen mit besonderen Bedürfnissen und
- die arbeitsmedizinische Gesundheitsüberwachung.
Arbeitsmedizin im Betrieb
Arbeitgeber können Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner auf folgende Weise bestellen und so ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen:
- als im Betrieb beschäftigte Ärztinnen/Ärzte (betriebseigene Arbeitsmediziner),
- als externe Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner,
- durch die Zusammenarbeit mit einem arbeitsmedizinischen Zentrum oder
- mit einem Präventionszentrum der Unfallversicherungsträger in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Angestellten.
Hinweis
Eine aktuelle Liste der Arbeitsmedizinischen Zentren bietet das Arbeitsinspektorat.
Arbeitsmedizin in der COVID-19-Pandemie
Durch die Covid-19-Pandiemie sind Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner in den Betrieben sehr gefordert. Die Beratung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, der Betriebsräte, der Sicherheitsvertrauenspersonen sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer macht dabei den Hauptteil dieser Präventionsarbeit aus. Dies betrifft besonders die Gestaltung der Infektionsprävention am Arbeitsplatz sowie der Schutzmaßnahmen für besonders schutzbedürftige Personen (Personen mit einer schweren chronischen Erkrankung, die ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen). Für diese Personengruppe sind striktere Schutzmaßnahmen erforderlich als bei gesunden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern.
Hinweis
Als zusätzliche Hilfestellung bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen für Risikogruppen hat die AUVAEmpfehlungen für Betriebe veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: AUVA