Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Inhaltsverzeichnis
Ein ausgewogenes Zusammenspiel von Beruf, Familie und persönlichen Bedürfnissen ist machbar und für viele eine Bereicherung des Lebens. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Wichtig ist, dass die täglichen Aufgaben im Beruf und im familiären Bereich bewältigt werden können und Mehrfachbelastungen nicht in einer Überforderung münden. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen und entsprechende gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen bzw. gesetzliche Regelungen tragen wesentlich zu gesundheitsfördernden Verhältnissen in der Berufswelt bei.
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen im Betrieb
Bei der Entwicklung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen sind vor allem die Unternehmen gefordert. Ziel ist, die Anforderungen der Betriebe mit der Familiensituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich in Einklang zu bringen.
Wichtige Faktoren für familienfreundliche Arbeitsverhältnisse sind:
- Arbeitszeitregelungen: Flexible Regelungen wie Gleitzeit mit Arbeitszeitguthaben oder Jahresarbeitszeit-Vereinbarungen bringen den Unternehmen Vorteile und ermöglichen den Beschäftigten, ihre Arbeitszeit flexibel an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Eine (vorübergehende) Reduktion der Arbeitszeit auf Teilzeit mit verschiedenen Stundenumfängen ermöglicht es, die notwendige Zeit für die Familie bereitzustellen. Neben der gesetzlichen Karenz bzw. Elternteilzeit können auch zeitlich befristete Freistellungen vereinbart werden.
- Arbeitsort und Arbeitsorganisation: Arbeit zu Hause im „Home Office“ steigert die zeitliche Flexibilität und spart Wegzeiten. In Teams mit Teilzeitbeschäftigten ist der Informationsaustausch wichtig, u.a. um Arbeitsprozesse abzustimmen.
- Unterstützende Angebote bei der Kinderbetreuung: Sie reichen von eigenen Betriebskindergärten über die Vermittlung von Angeboten, z.B. Tagesmütter, bis zu finanziellen Unterstützungen für das Engagement von Betreuungspersonen. Eine derartige Unterstützung kann die Stressbelastung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mit Kindern wesentlich senken und die Personalfluktuation minimieren.
- Fort- und Weiterbildungen: Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sollten hinsichtlich beruflicher Fort- und Weiterbildung gleichberechtigt behandelt werden.
- Wiedereinstieg nach Karenz: Die rechtzeitige Abstimmung der geplanten Karenz bzw. Elternteilzeit zwischen Beschäftigten und Unternehmen ist eine wichtige Basis für einen erfolgreichen Wiedereinstieg. Bei einem Planungsgespräch werden auch die Möglichkeiten der Beschäftigung nach der Karenz geklärt. Sowohl Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter als auch Unternehmen sollten während einer betreuungsbedingten Auszeit regelmäßig Informationen austauschen und in Kontakt bleiben. So kann schon während der Karenzzeit in einer geringfügigen Beschäftigung oder als Urlaubsvertretung für die Firma gearbeitet werden. Auch Weiterbildungsmaßnahmen sind in dieser Zeit möglich.
Weitere Informationen:
- Vereinbarkeit Beruf und Familie (Bundesministerium für Frauen, Familie und Jugend)
- Elternkarenz und beruflicher Wiedereinstieg (Gesundheitsportal)
Vorteile für Betriebe und Beschäftigte
Eine familienfreundliche Unternehmenskultur bringt sowohl für Betriebe als auch für Beschäftigte Vorteile. Dazu zählen zum Beispiel:
- Verbesserung der Motivation und Zufriedenheit,
- höhere Leistungsbereitschaft aufseiten der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter,
- Sinken der Abwesenheits- und Fluktuationsquoten oder
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
Betriebliche Kinderbetreuung
Eine gute Kinderbetreuung ist die entscheidende Voraussetzung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern. Für die Sicherung der Arbeitsplätze gilt es, die Anforderungen der Wirtschaft mit der individuellen Lebensplanung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einklang zu bringen. Bedarfsgerechte betriebliche Kinderbetreuung nützt nicht nur den Mitarbeitenden – auch für die Unternehmen bringt sie Standort- und Kostenvorteile und bietet Unternehmen zusätzlich die Möglichkeit, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
Weitere Informationen:
Praxisleitfaden „Betriebliche Kinderbetreuung 2020“ – www.bmfj.gv.at
Familienbewusste Personalpolitik: geprüft & ausgezeichnet
Betriebe werden bei der Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen von öffentlicher Seite unterstützt. Das Audit „beruf und familie“ ist eine auf österreichische Verhältnisse adaptierte Weiterentwicklung des originären Auditierungsverfahrens zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das auf Initiative und im Auftrag der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung in Deutschland entwickelt worden ist. Als Beratungs- und Managementinstrument für Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes hilft es, Familienorientierung gezielt zu entwickeln und die betriebswirtschaftlichen Vorteile zu nutzen.
Im Bereich der gesellschaftspolitischen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen wurden vorbildhafte bestehende Projekte ausgebaut und erweitert – dazu zählen unter anderem das Audit berufundfamilie, das Audit familienfreundlichegemeinde und der Staatspreis „Familie und Beruf“. Seit 2013 wird das Audit berufundfamilie für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen angeboten, das speziell diesen Unternehmen helfen soll, eine familienbewusste Personalpolitik umzusetzen. Das langjährig bewährt Instrument Audit berufundfamilie wird seit 2013 mit einer vereinfachten Variante Audit berufundfamilie KOMPAKT für Klein- und Mittelbetriebe mit fünf bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten. Für Unternehmen, die schon länger im Auditprozess sind, gibt es zur Weiterführung das Audit berufundfamilie KONKRET.
Weitere Informationen:
- Das Netzwerk „Unternehmen für Familien“ bietet Wissenswertes rund um das Thema Familienfreundlichkeit: www.unternehmen-fuer-familien.at
- Berufundfamilie-Index für Unternehmen: berufundfamilie-Index: Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt (bka.gv.at)
- European work & family audit: european work & family audit: Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt (bka.gv.at)
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 31. Januar 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Fonds Gesundes Österreich