Neurodermitis: Rehabilitation und Kur
Rehabilitation
Die Rehabilitation in einem Krankenhaus (stationäre Rehabilitation) ist dann sinnvoll, wenn nach Ausschöpfen aller verfügbaren ambulanten Behandlungsmöglichkeiten das Therapieziel nicht erreicht werden kann. Ziel der Rehabilitation ist es, Patientinnen und Patienten und deren Umgebung (Schule, Beruf, Freizeit) einen besseren Umgang mit der Neurodermitis zu ermöglichen.
Kuraufenthalt
Wenn medikamentöse und nicht medikamentöse Verfahren zu keinem zufrieden stellenden Behandlungsergebnis führen, kann ein Kuraufenthalt helfen. In Österreich gibt es einige Kurzentren für Neurodermitis, diese finden Sie über den Rehakompass. Auch Kuraufenthalte an der Adria oder am Toten Meer können sich vorteilhaft auswirken.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Um von der Krankenversicherung oder Pensionsversicherung eine stationäre Rehabilitation oder einen Kuraufenthalt bewilligt zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Das dafür erforderliche Formular liegt auch bei Fachärztinnen und -ärzten für Haut- und Geschlechtskankheiten auf. Ausführliche Informationen zur Antragstellung finden Sie unter Antrag stellen – leicht gemacht. Wird die Rehabilitation oder die Kur bewilligt, übernimmt der Sozialversicherungsträger einen Großteil der Kosten. Die Patientin/der Patient zahlt abhängig vom Einkommen einen Selbstbehalt. Grundsätzlich wird eine Kur innerhalb von fünf Jahren maximal zweimal bewilligt.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 12. März 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Prof. Dr. Paul-Gunther Sator MSc, Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Zusatzfach Haut- und Geschlechtskrankheiten (Angiologie), Spezialisierung in Dermatohistopathologie, Spezialisierung in Allergologie