Psoriasis: Basistherapie
Inhaltsverzeichnis
Äußerliche medikamentöse Therapie
Bei der Lokaltherapie werden Wirkstoffe in Form von Salben, Cremen, Tinkturen oder Sprays direkt auf der Haut angewendet. Sie werden v.a. bei leichter bis mittelschwerer Schuppenflechte eingesetzt. Die Wirkung zeigt sich je nach Präparat nach einer Behandlungszeit von ein bis wenigen Wochen.
- Kortisonartige Präparate (Kortikoide): Kortikoide zählen zu den am häufigsten eingesetzten und äußerlich wirksamsten Medikamenten. Sie werden insbesondere bei hoher Entzündungsaktivität und an bestimmten Körperstellen eingesetzt. Empfohlen wird eine zeitliche Begrenzung der Therapie auf wenige Wochen oder die Kombination mit anderen Wirkstoffen (v.a. Vitamin-D-Analoga, Harnstoff und Photo-Licht).
- Vitamin-D-Analoga: Bei sachgemäßer Anwendung sind synthetisch hergestellte Vitamin-D-Analoga (Calcipotriol und Tacalcitol) auch in der Langzeitbehandlung sehr gut verträglich. Als unerwünschte Nebenwirkungen können Hautreizungen, Brennen, Juckreiz und Rötungen auftreten, insbesondere an empfindlichen Hautarealen (Haaransatz, Gesicht und Achseln).
- Dithranol (Cignolin oder Anthralin): Die Konzentration wird zunächst niedrig gewählt und im Abstand von mehreren Tagen stetig gesteigert. Alternativ kann einmal täglich eine „Minutentherapie“ mit kurzer Einwirkzeit und anschließendem Abwaschen des Dithranols durchgeführt werden. Eine geringe oder mäßige Reizung der Haut ist ein Zeichen für die Wirksamkeit der Behandlung. Bei zu starker Hautreaktion muss eventuell die Intensität - zumindest vorübergehend - gesenkt werden. Nachteilig ist auch die starke Verfärbung von Haut, Kleidung und Sanitäreinrichtungen.
- Steinkohlenteer: reicht als alleinige Behandlung meist nicht aus und ist zur Ergänzung anderer Behandlungen bedingt geeignet. Eine Langzeitbehandlung wird nicht empfohlen. Die durch Teeranwendung verursachte Lichtempfindlichkeit der Haut macht eine erhöhte Vorsicht bei UV- oder Sonnenbestrahlung notwendig. Der Geruch und die Verfärbungen von Haut und Wäsche werden vielfach als unangenehm empfunden.
- Tazaroten: Das Vitamin-A-Säure-Präparat hemmt die überschießende Vermehrung von Hautzellen.
- Calcineurininhibitoren: Tacrolimus und Pimecrolimus sind für die Behandlung der Psoriasis nicht zugelassen, werden aber von Ärztinnen/Ärzten auch außerhalb der Zulassung (Off-Label-Use), insbesondere bei Psoriasis im Gesicht, empfohlen. Sie wirken entzündungshemmend und immunmodulierend.
Phototherapie
Eine Phototherapie (Lichttherapie) kommt bei mittelschwerer bis schwerer Psoriasis (v.a. mit großflächiger Ausdehnung) zum Einsatz, die auf topische Methoden nicht oder nicht mehr reagiert. Ziel ist es, das Wachstum der Hautzellen zu verlangsamen. Zur Behandlung der Psoriasis vulgaris werden verschiedene Spektren des UVB- und UVA-Wellenlängenbereichs eingesetzt.
Wird die Phototherapie von speziell geschultem Personal durchgeführt, ist die Verträglichkeit sehr gut, und es treten nur selten unmittelbare Nebenwirkungen auf. Daher kann sie auch in der Schwangerschaft und bei Kindern eingesetzt werden. Bei lang andauernden und sehr häufig wiederholten Lichttherapien steigt allerdings das Risiko für vorzeitige Hautalterung und die Entstehung von Hauttumoren. Daher wird die Phototherapie nicht für Langzeitbehandlungen empfohlen.
Natürliches Sonnenlicht sollte während der Therapie gemieden werden. Da bestimmte Medikamente zu einer Wechselwirkung mit der UV-Lichttherapie führen können, sollte die Ärztin/der Arzt immer über die Einnahme von Medikamenten informiert werden.
- UVB-Lichttherapie: Dabei wird die Haut während eines festgelegten Zeitraumes regelmäßig mit einer künstlichen Lichtquelle einer bestimmten Wellenlänge bestrahlt. Die Phototherapie erfolgt bei niedergelassenen Dermatologinnen/Dermatologen oder in Spezialambulanzen. Der Einsatz des Excimer Lasers, der monochromatisches UVB-Licht der Wellenlänge 308 nm emittiert, kann für die gezielte Behandlung einzelner psoriatischer Plaques empfohlen werden.
- PUVA-Lichttherapie (Photochemotherapie): Die initiale Gabe eines Photosensibilisators (Psoralen) wird mit der nachfolgenden Bestrahlung durch Licht, in der Regel des UVA-Wellenlängenbereichs, kombiniert. Das lichtsensibilisierende Mittel wird vor der Phototherapie entweder als Tablette eingenommen, auf die Haut aufgetragen (Creme-PUVA) oder als Badelösung angewendet (Bade-PUVA). PUVA-Therapien haben eine bessere Wirksamkeit als UVB-Therapien, erhöhen das Hautkrebsrisiko jedoch stärker.
Therapie zur inneren Anwendung
Wenn mit Lokaltherapien keine ausreichende Wirkung erreicht werden kann, kommen systemische Therapien (innere Anwendung) zum Einsatz. Sie werden oral eingenommen (z.B. in Tablettenform) bzw. als Injektion oder Infusion verabreicht. Die Wirkung setzt erst einige Wochen nach Therapiebeginn ein.
Zur Anwendung kommen Retinoide (z.B. Acitretin), Methotrexat, Ciclosporin, Fumarate und als modernste Gruppe Biologika (Adalimumab, Infliximab, Etanercept, Ustekinumab). Diese sogenannten zielgerichteten Wirkstoffe werden erst dann eingesetzt, wenn andere Behandlungsformen keinen ausreichenden Therapieerfolg gezeigt haben, unverträglich oder kontraindiziert waren. Sie sind vielfach hoch wirksam, können jedoch auch ernste Nebenwirkungen verursachen. Biologika dürfen nicht bei schweren Infektionen eingesetzt werden, da sie die Immunabwehr schwächen können.
Treten während der Behandlung Infektionen auf, müssen Sie das Ihrer Hautärztin/Ihrem Hautarzt umgehend mitteilen. Biologika dürfen nicht in Schwangerschaft und Stillzeit angewendet werden. Frauen im gebärfähigen Alter müssen während und über einen längeren Zeitraum auch nach der Behandlung mit Biologika eine sichere Verhütungsmethode anwenden.
Eine weitere Therapieoption ist der Phosphodiesterase-Hemmer Apremilast. Dieses sogenannte kleine Molekül („small molecule“) in Tablettenform bewirkt, dass in den Entzündungszellen weniger Stoffe gebildet werden, die eine Entzündung ankurbeln oder aufrechterhalten.
Wohin kann ich mich wenden?
Die große Mehrheit der Patientinnen und Patienten mit Psoriasis wird von niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten für Allgemeinmedizin bzw. für Dermatologie versorgt. In schwierigen Fällen stehen die Spezialambulanzen der Krankenhäuser zur Verfügung.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für spezifische Therapien werden in der Regel von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Medikamente müssen von einer Ärztin/einem Arzt verordnet werden. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Klima- und Bädertherapie
Klimatherapien eignen sich als Teil eines Behandlungskonzeptes v.a. für Patientinnen/Patienten mit über Jahre bestehender therapiebedürftiger Psoriasis vulgaris, nicht zur Akut- bzw. Kurzzeittherapie.
Es handelt sich dabei um längere Kuraufenthalte in sonnenreichen Gegenden (Heliotherapie) sowie um Bädertherapien (Balneotherapie) entweder in natürlichen Gewässern (z.B. am Toten Meer) oder in mineralwasserhaltigen natürlichen Gewässern (Heilquellen). Während Therapieaufenthalten wird häufig auch die psychische Krankheitsbelastung reduziert, weil der stigmatisierende Effekt sichtbarer Symptome im Kreis anderer Erkrankter wegfällt.
Wohin kann ich mich wenden?
Klimatherapien werden in der Regel in spezialisierten Therapiezentren mit entsprechend geschultem Personal durchgeführt.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Um vom Sozialversicherungsträger einen Kuraufenthalt z.B. am Toten Meer bewilligt zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Das dafür erforderliche Formular liegt bei Fachärztinnen und -ärzten für Dermatologie auf. Die Ärztin/der Arzt füllt den Antrag aus und sendet ihn an den zuständigen Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Pensions- oder Unfallversicherung).
Bewilligt der Sozialversicherungsträger den Kuraufenthalt, wird auch der Großteil der Kosten übernommen. Die Patientin/der Patient zahlt abhängig vom Einkommen einen Selbstbehalt. Grundsätzlich wird ein Kuraufenthalt innerhalb von fünf Jahren maximal zweimal bewilligt.
Stationäre Behandlung
Eine Behandlung im Krankenhaus kann v.a. in folgenden Situationen sinnvoll oder sogar notwendig sein:
- wenn unter fachärztlicher Behandlung durchgeführte ambulante Therapieverfahren nachweislich zu keinem Erfolg führen.
- wenn eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die Psoriasis vulgaris, insbesondere an sichtbaren Stellen, oder schwere Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit, z.B. bei Erkrankung von Händen und Füßen in entsprechenden Berufen, vorliegt.
- bei Komplikationen durch Begleiterkrankungen wie z.B. Diabetes mellitus und andere Organerkrankungen sowie bei schwerer körperlicher Behinderung.
- bei allen Not- und Sonderfällen der Psoriasis vulgaris wie akute Erythrodermie, Psoriasis vulgaris cum pustulatione und massiven eruptiven Schüben, insbesondere mit Allgemeinerscheinungen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Prof. Dr. Paul-Gunther Sator MSc, Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Zusatzfach Haut- und Geschlechtskrankheiten (Angiologie), Spezialisierung in Dermatohistopathologie, Spezialisierung in Allergologie