Gesunde Bildschirmarbeitsplätze
Inhaltsverzeichnis
Technische Anforderungen
- Die Schriftzeichen müssen scharf und deutlich am Bildschirm dargestellt werden.
- Ausreichend groß sind die Zeichen, wenn bei einer Sehdistanz von 50 bis 75 cm die Zeichenhöhe der Großbuchstaben mindestens 3,5 mm beträgt.
- Das Bild muss stabil und flimmerfrei sein.
- Helligkeit und Kontrast zwischen Zeichen und Hintergrund müssen leicht von der Benutzerin/vom Benutzer eingestellt werden können.
- Der Bildschirm muss leicht dreh- und neigbar sein.
- Die Größe des Monitors muss der Arbeitsaufgabe angepasst sein.
- Bei Arbeiten wie Texterstellung oder Tabellenkalkulation wird eine Bildschirmgröße von mindestens 17 Zoll TFT-Flachbildschirm empfohlen, für CAD-Arbeitsplätze mindestens 20 Zoll TFT.
- Der Bildschirm muss eine reflexionsarme (= matte) Oberfläche besitzen.
Hinweis
Flachbildschirme mit guter Qualität entsprechen den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Darstellung und sind flimmerfrei.
Aufstellung der Geräte
- Der Bildschirm soll so aufgestellt sein, dass die Blickrichtung wenn möglich parallel zu einem Fenster verläuft. So werden Spiegelungen im Bildschirm, welche die Augen zusätzlich belasten, vermieden.
- Auf ausreichend (mind. 500 lux – Herstellerangaben beachten) gleichmäßige, blendfreie künstliche Beleuchtung ist zu achten. Gegebenenfalls ist die Möglichkeit vorzusehen, sich vor Blendungen durch die Sonne zu schützen.
- Bei gerader Sitzhaltung darf die oberste Zeile am Bildschirm nicht über Augenhöhe liegen. Der Sehabstand sollte ca. 60 bis 80 cm betragen. Mit ausgestrecktem Arm kann aus einer aufrechten Sitzposition die flache Hand auf den Bildschirm aufgelegt werden.
- Bei der Bedienung der Tastatur sollte vor dieser noch ausreichend Auflagefläche für die Hände gegeben sein, damit diese nicht gehalten, sondern abgelegt werden können.
- Bei der Eingabe sollten die Hände nicht abgewinkelt werden müssen, sondern so gerade wie möglich gehalten werden. Eine zusätzliche Handballenauflage für eine flache Haltung kann bei Bedarf die Handgelenke entlasten.
Tisch und Stuhl
- Die Arbeitsfläche für einen Bildschirmarbeitsplatz soll zumindest 160 x 80 cm (Tischflächenmaß) betragen.
- Für die individuell passende Arbeitsposition müssen Sitz- und Tischhöhe entsprechend der Körpergröße und der Proportionen angepasst werden können. Für den Arbeitstisch wird in der Regel eine Höhe von 72 cm gewählt, jedoch ist diese in den meisten Fällen nicht passend.
- In der richtigen Sitzposition bilden die abgewinkelten Arme und Beine einen 90-Grad-Winkel. Ein dynamisches Sitzen muss möglich sein. Der Bürostuhl lässt Bewegungen im Sitzen zu und bietet gleichzeitig eine gute Abstützung.
- Der Beinraum unter dem Tisch soll frei für die Beine und deren Bewegungsfreiheit sein und nicht als Stauraum benutzt werden.
Hinweis
Aus ergonomischer Sicht ist auch eine alternative Arbeitsposition im Stehen (an Stehpulten) sinnvoll, bzw. ein regelmäßiger Wechsel zwischen diesen Positionen empfehlenswert.
Einsatz von Laptops
Sogenannte Dockingstations für tragbare Computer ermöglichen die Nutzung eines ergonomischen Arbeitsumfelds. Auch der Einsatz eines externen Monitors oder einer externen Tastatur erleichtern das Arbeiten mit dem Laptop und ist daher gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Informationen:
- Bildschirmarbeitsplätze (Arbeitsinspektorat)
- Büroarbeit (AUVA)
- Merkblatt Bildschirmarbeitsplätze (AUVA)
- App zum Thema Bildschirmarbeitsplatz (AUVA)
- Merkblatt Telearbeitsgeräte (AUVA)
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: AUVA