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Ergonomie und Arbeitsgestaltung

Ob Büroarbeit oder Industriemontage – jede berufliche Tätigkeit hat spezielle Anforderungen an eine menschengerechte Arbeitsgestaltung, wenn es um sichere Arbeitsbedingungen und den Schutz der Gesundheit geht. Ein ergonomischer Arbeitsplatz soll die berufliche Tätigkeit optimal unterstützen und die arbeitsbedingten Belastungen möglichst minimieren. Auch die Organisation der Arbeitsabläufe spielt dabei eine wichtige Rolle. Wenn Arbeitsplatz und Arbeitstätigkeit nach sicheren und gesunden Kriterien gestaltet werden, beugt dies Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Erkrankungen vor. Von den Arbeitszeiten über die Arbeitsplatzgestaltung bis zum eigentlichen Arbeitsvorgang: Die Ergonomie spielt bei der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsverhältnisse in vielen Bereichen eine zentrale Rolle.

Arbeitsplatzgestaltung

Die meisten Tätigkeiten können im Sitzen oder Stehen ausgeführt werden. Die richtige Körperhaltung bei der Arbeit wird von der Arbeitshöhe und den Arbeitsplatzmaßen beeinflusst. Sind sie zu hoch oder zu niedrig, können Verspannungen oder Rückenbeschwerden auftreten. Jedenfalls sollten während der Arbeit keine unnatürlichen verspannten Körper- bzw. Zwangshaltungen über längere Zeit eingenommen werden müssen.
Egal ob im Büro, an der Supermarkt-Kasse oder an der Maschine, ein richtig gestalteter Arbeitsplatz zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:

  • Arbeitshöhe und Sitzhöhe lassen sich an die Körpergröße und -proportionen anpassen,
  • genug Bewegungsspielraum und
  • eine natürliche Körperhaltung kann eingenommen werden.

Weitere Informationen: Die Ergonomie-Broschüre der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) fasst die wichtigsten Bestimmungen und Maßnahmen für die Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze zusammen.

Arbeitsplatzgestaltung im Homeoffice

Die COVID-19-Pandemie hat viele Unternehmen dazu veranlasst, ihren Beschäftigten aufgrund des Infektionsschutzes das Arbeiten aus dem Homeoffice zu ermöglichen.

Besonders auch im Homeoffice ist es wichtig, wie der Arbeitsplatz eingerichtet und der Arbeitsalltag zu Hause gestaltet wird. Dabei gelten die gleichen Richtlinien wie für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze. Zur Vermeidung negativer psychischer und physischer Beanspruchungsfolgen wird eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung vorgeschrieben, ebenso wie im Büro. Zudem kommt der Arbeitszeitgestaltung (Strukturierung des Arbeitstages, Einhaltung von Pausen und Regenerationseinheiten sowie Vermeidung von Störungen und Unterbrechungen) große Bedeutung für eine gesundheitsfördernde Arbeitsweise zu.

Für regelmäßiges Arbeiten im Homeoffice muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber dem Stand der Technik entsprechende digitale Arbeitsmittel samt Zubehör (Monitor, Maus, Tastatur) zur Verfügung stellen. Für die Arbeitsumgebung ist jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer grundsätzlich selbst verantwortlich, es müssen von Seiten des Betriebes keine geeigneten Arbeitstische, Arbeitsflächen oder Sitzgelegenheit zur Verfügung gestellt werden. Für eine entsprechende gesunde Arbeitsweise auch im Homeoffice, sollten die ergonomischen Anforderungen jedoch in der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigt werden, sodass empfohlen wird, auch hier geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, welche dann den ergonomischen Anforderungen entsprechen müssen.

Mit dem BGBI. I Nr. 61/2021 wurden ab April 2021 geltende spezielle Regelungen für Arbeiten im Homeoffice in einer Sammelnovelle, welche mehrere Gesetze betrifft, kundgemacht. Ein Großteil der Regelungen des ASchG kommen auch bei Telearbeit zur Anwendung, wie z.B. Arbeitsplatzevaluierung, Information, Unterweisung und Präventivdienstbetreuung. Arbeitsstättenbezogene Regelungen gelten hingegen nicht nur für Arbeiten im Privathaushalt. Trotzdem sind Themen wie z.B. Belichtung und Raumtemperatur in der Arbeitsplatzevaluierung zu berücksichtigen.

Weitere Informationen dazu z.B.

Weitere Infos zu Telearbeitsplätzen sind auch dem AUVA-Merkblatt M. plus 022 zu entnehmen.

Tipp

Die Arbeiterkammer gibt Tipps, wie Sie Ihren Arbeitsalltag im Home-Office gestalten und Ihren Arbeitsplatz zu Hause optimal einrichten können. Mehr zum Thema: Alltag im Homeoffice

Bildschirmarbeitsplätze

Heutzutage sind fast an jedem Arbeitsplatz Computer im Einsatz. Um möglichen gesundheitlichen Beschwerden vorzubeugen, müssen Bildschirmarbeitsplätze bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Wichtige Gestaltungsmerkmale finden Sie unter gesunde Bildschirmarbeitsplätze.

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber sind verpflichtet, die Tätigkeiten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch Pausen unterbrochen oder als Mischarbeit organisiert wird. Mischarbeit ist eine Kombination von Aufgaben am Bildschirm mit solchen, die kein Bildschirmgerät erfordern. So ist alle 50 Minuten eine Pause von 10 Minuten oder ein kurzer Tätigkeitswechsel vorgeschrieben, unter anderem um die Augen zu entlasten und zu entspannen.

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben das Recht auf regelmäßige Augenuntersuchungen und unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Bildschirmbrille. Basis der gesetzlichen Regelungen zu den Bildschirmarbeitsplätzen ist die EU-Richtlinie 90/270 EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. In nationales Recht umgesetzt wurde diese EU-Richtlinie in den §§ 67 und 68 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und in der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V).

Weitere Informationen:

  • Praktische Hinweise, wie gesundheitliche Beschwerden und Störungen an Bildschirmarbeitsplätzen vermieden werden können, gibt die Broschüre Bildschirmarbeitsplätze der AUVA.
    Die App Bildschirmarbeitsplatz unterstützt Sie dabei, den Bildschirmarbeitsplatz ergonomisch einzurichten und eventuelle Mängel zu erkennen.

Arbeitszeit und Pausen

Die gesetzlich geregelten Arbeitszeiten finden sich in verschiedenen Rechtsvorschriften, für den Großteil der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gilt das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG). Darin werden z.B. auch die höchstzulässige Arbeitszeit oder Mindestdauer der Ruhepausen und der Ruhezeiten allgemein geregelt. Unternehmen haben die Möglichkeit, flexible Arbeitszeitmodelle, z.B. Gleitzeit, anzubieten. Diese ermöglichen den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mehr Gestaltungsmöglichkeiten, um Beruf und privaten Bereich besser zu vereinbaren.

Jede körperliche oder psychische Arbeitsbelastung verursacht beim Menschen ein gewisses Maß an Ermüdung.

Hinweis

Grundsätzlich hängt es von der Art der Belastung ab, welche Pausen wie oft notwendig sind. Allgemein wird empfohlen: Mehrere kurze Pausen sind besser als eine lange.

Eine konkrete Pausenregelung ist nur in § 10 der Bildschirmarbeitsverordnung vorgeschrieben: „Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muss eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von jeweils mindestens zehn Minuten erfolgen.“

Tipp der AK: Die 12 Bildschirm-Tibeter – einfache Ausgleichsübungen für die Bildschirmpause zum Ausgleich von Bewegungsmangel und Vorbeugung von Nacken- und Rückenschmerzen.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen bei Vorliegen gewisser Umstände geeignete Aufenthaltsräume während der Pausen zur Verfügung zu stellen.

Arbeiten mit schweren Lasten

Das Arbeiten mit schweren Lasten ist im § 64 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes geregelt.

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber sollten nach Möglichkeit dafür sorgen, dass eine manuelle Handhabung von Lasten durch organisatorische Maßnahmen oder durch den Einsatz geeigneter Mittel vermieden wird, damit nur geringe oder keine Beeinträchtigungen des Bewegungs- und Stützapparates entstehen.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • Umstellung auf kleinere Gebinde bzw. geringere Lasten
  • Verwendung von Hebe- und Tragehilfen (z.B. Tragegurt, Patientenlifter)
  • Einsatz von Hebezeugen und Transportgeräten (z.B. Roll- und Hubwagen, Lastenaufzug)
  • Arbeitsorganisatorische Maßnahmen für Zusammenarbeit (z.B. Aufteilung von Lasten zwischen Personen)
  • Erholungspausen im Arbeitsablauf einplanen und einhalten, um einer Ermüdung vorzubeugen

Weitere Informationen:

  • Wie schwere Dinge körperschonend gehoben und getragen werden sowie Hinweise zu einem sinnvollen Ausgleichstraining erfahren Sie in der Broschüre Heben und Tragen der AUVA.
  • App der AUVA zum Thema Heben und Tragen: Mit dieser App kann die Hebe- und Tragetechnik einer Person analysiert werden.

Lärm, Licht, Strahlung, Temperatur & Co.

Schwerarbeit am Hochofen ist ein Beispiel für extreme Arbeitsbedingungen – es ist laut, heiß und schmutzig. In vielen, auch weniger gefährlichen Berufen müssen die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer vor belastenden Umgebungseinflüssen wie Lärm, Hitze, Kälte, Strahlung, Dämpfe und Stäube geschützt werden. Dafür sehen verschiedene Verordnungen Grenzwerte, Richtlinien und spezielle Schutzmaßnahmen (z.B. persönliche Schutzausrüstung) vor.

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber sind demnach dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sicherzustellen und laufend zu optimieren. Zur Unterstützung dieser Aufgabe haben die AUVA, die Bundesarbeiterkammer (BAK) sowie die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unter anderem mit www.eval.at eine einheitliche Dokumentationsform entwickelt.

Maßnahmen, die aufgrund der Arbeitsplatzevaluierung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz getroffen werden, müssen den Grundsätzen der Gefahrenverhütung in entsprechen – auch bekannt als STOP-Prinzip. STOP steht für S(ubstitution)-T(echnische Maßnahmen)-O(rganisatorische Maßnahmen)-P(ersonenbezogene Maßnahmen). Das STOP-Prinzip zeigt die Rangfolge der Maßnahmen und den Vorrang von kollektivem vor individuellem Gefahrenschutz.

Hinweis

Die konsequente Verwendung der Schutzausrüstung zeigt sich auch in der Unternehmenskultur! Vorgesetzte und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die ihre Schutzausrüstung tragen, haben Vorbildwirkung!

  • Lärm: Eine hohe Lärmbelastung führt auf Dauer zu Schwerhörigkeit. Dabei werden Wörter, aber auch andere Umgebungsgeräusche und Musik dumpfer, verwaschener und leiser wahrgenommen, was einen deutlichen Verlust an Lebensqualität bedeutet. Der Lärmschutz ist in § 65 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und in der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) geregelt.

  • Licht/Beleuchtung: Gute Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz steigern den Sehkomfort. Dadurch ermüden die Augen weniger. Die Beleuchtungsstärke muss der Sehaufgabe angepasst sein und ist insbesondere in § 29 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) geregelt. Ältere Beschäftigte benötigen eine höhere Beleuchtungsstärke.

  • Klima: Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung, Luftgeschwindigkeit, aber auch die körperliche Aktivität beeinflussen, ob das Umgebungsklima als angenehm empfunden wird. Klimawerte in Arbeitsräumen sind insbesondere in § 28 der Arbeitsstättenverordnung beschrieben, z.B. werden für eine sitzende Büroarbeit ca. 23 Grad und 50 Prozent Luftfeuchtigkeit zumeist als angenehm empfunden.

  • Hitze und Kälte: Hitze und hohe Luftfeuchtigkeit belasten den menschlichen Organismus besonders stark, vor allem wenn anstrengende Tätigkeiten durchgeführt werden. Bei Arbeit in Kälte wird die Durchblutung vermindert, das beeinträchtigt die Beweglichkeit und die Geschicklichkeit. Bei Hitze- und Kältearbeit sind Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, z.B. Schutzgläser, begrenzte Aufenthaltszeiten (z.B. in Kühlräumen), geeignete Getränke etc.

  • Strahlung: Verschiedene Arten von Strahlung können dem Körper schaden. UV-Strahlungen treten vor allem bei Arbeiten im Freien (z.B. Bauarbeiten) auf und können Haut und Augen schädigen. UV-Strahlen zählen ebenso wie hochfrequente elektromagnetische Felder und Laser zur energieärmeren, nicht ionisierenden Strahlung. Röntgenstrahlung hingegen ist sehr energiereich und zählt zur ionisierenden Strahlung.

  • Luftverunreinigungen – gesundheitsgefährliche Arbeitsstoffe: Je nach Art der körperlichen Arbeit atmen wir pro Minute sieben bis 80 Liter Luft ein. Beimengungen der Atemluft bzw. Luftverunreinigungen können den Organismus belasten oder schädigen. Zum Gesundheitsschutz wurden Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Stoffe festgelegt, z.B. die Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK).

Weitere Informationen zu Umgebungseinflüssen:

  • Lärm: Die Broschüre Grundlagen der Lärmbekämpfung der AUVA erklärt die Wirkungsweise von Lärm auf das Hörorgan und beschreibt Grenzwerte und Schutzmaßnahmen.
  • Strahlung: Auf der Website der AUVA finden Sie umfassende Informationen zum Thema „Strahlung“. Der Ratgeber UV-Strahlung und Arbeit im Freien geht auf Strahlenbelastungen ein und schlägt Schutzmaßnahmen vor.
  • Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe: Arbeitsinspektion

Weitere Informationen zu Sicherheitsthemen am Arbeitsplatz:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: AUVA

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