Alkohol im Unternehmen
Inhaltsverzeichnis
Was Vorgesetzte tun (müssen)
Der Konsum von Alkohol beeinflusst Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsfähigkeit. Arbeitsverhalten und Arbeitsleistung sind durch einen riskanten Konsum beeinträchtigt. Vorgesetzte müssen rasch reagieren, wenn klar wird, dass die Arbeit (akut) beeinträchtigt ist. Das Unternehmen ist dabei mit menschlichen Problemen und Leistungsproblemen konfrontiert und unterliegt auch zusätzlich gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist beispielsweise verpflichtet, Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu treffen (gemäß Fürsorgepflicht, geregelt in § 18 Angestelltengesetz und § 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)).
Problematischer Alkoholkonsum – vorbeugende Maßnahmen
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die nicht in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit anderen Tätigkeiten zu beschäftigen bzw. vom Arbeitsplatz zu verweisen. Auch bei möglichen Auffälligkeiten, die die Arbeit beeinträchtigen und auf einen hohen und regelmäßigen Alkoholkonsum deuten, sollten sie möglichst früh einschreiten. Dies wird beispielsweise in Form eines oder mehrerer Gespräche getan (Interventionsgespräche). Unternehmen können zudem vorbeugend tätig sein und Suchtprävention (Suchtpräventionsprogramme) im Betrieb verankern. Mitentscheidend für die Art und Weise, wie mit Alkohol im Unternehmen umgegangen wird, ist die eigene Unternehmenskultur.
Einen problematischen Alkoholkonsum können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Ebene eines Betriebes zeigen, so auch Vorgesetzte.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in diesem Fall nicht verpflichtet, das Gespräch mit der/dem betroffenen Vorgesetzten zu suchen. Sie können für sich selbst Unterstützung in Anspruch nehmen und auf Hilfestellungen zurückgreifen, z.B. bei spezialisierten Beratungsstellen, einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt oder einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt (z.B. für Allgemeinmedizin). Des Weiteren können sie sich an Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten oder Psychologinnen/Psychologen wenden. Vielleicht gibt es im Unternehmen auch ein Alkoholpräventionsprogramm, das Infos zum Umgang mit der Situation bietet.
Die verschiedenen Beratungsmöglichkeiten stehen auch Betroffenen selbst zur Verfügung.
Weitere Informationen
Broschüren mit Wissenswertem zu Alkohol, präventiven Maßnahmen und zur Durchführung von Interventionsgesprächen etc.:
- Vom Konsum zum Genuss (Broschüre der AUVA für Betriebe und Verantwortliche)
- Sicher? Sicher nicht mit Alkohol! (Folder der AUVA zum Thema)
- Sucht am Arbeitsplatz (Broschüre des Instituts für Suchtprävention der Sucht und Drogenkoordination Wien)
- „handeln statt wegschauen“ (Suchtprävention und Frühintervention in der Arbeitswelt, Institut Suchtprävention)
Websites mit umfassenden Infos zu Alkohol am Arbeitsplatz sowie Infomaterialien:
- Institut für Suchtprävention der Sucht und Drogenkoordination Wien (Infos und diverse Broschüren)
- Institut Suchtprävention Pro Mente OÖ (Infos zu Suchtprävention in der Arbeitswelt, Broschüre)
- Arbeiterkammer (Infos zu Alkohol am Arbeitsplatz)
- Stepcheck.at (Website der AUVA/der Institut Suchtprävention OÖ, Programm zum Thema Suchtprävention - Früherkennen und Handeln im Bereich Suchtprävention)
- Sozialversicherung (Standards für betriebliche Alkoholsuchtprävention)
- Suchtprävention Jugendrotkreuz Tirol (Prävention in Betrieben, www.kontaktco.at)
Weitere Informationen zu Alkohol sowie Abhängigkeit, möglichen Anzeichen übermäßigen Trinkens und zu Abhängigkeit finden Sie unter:
- Alkohol & Abhängigkeit
- Abhängigkeit
- Handbuch Alkohol (Gesundheitsministerium)
Informationen zu Arbeitsrecht, Kündigung und Entlassung finden Sie bei
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Mag. Andrea Lins-Hoffelner, MBA