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Orthoptik

Orthoptistinnen und Orthoptisten untersuchen und behandeln Menschen aller Altersstufen mit Störungen des Sehens wie z.B. Schielen, Sehschwäche, Augenzittern, -bewegungsstörungen, -muskellähmungen, Doppelbildern, Gesichtsfeldausfällen oder mit zentralen Sehstörungen, z.B. nach Unfällen und Krankheiten. Ihre Tätigkeit umfasst Prävention, Diagnostik, Therapie sowie Rehabilitation.

Offizielle Berufsbezeichnung

Orthoptist:in

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Die Beschwerden der zu untersuchenden und behandelnden Patientinnen und Patienten sind sehr unterschiedlich und reichen über Schwindel, Doppelbilder und Gesichtsfeldausfällen bis hin zu Sehproblemen bei der Bildschirmarbeit sowie visuellen Beschwerden durch neurologische Erkrankungen (z.B. Schlaganfall), nach Unfällen oder Stoffwechselstörungen (z.B.Diabetes).

Die Behandlung von Schielen und Schwachsichtigkeit bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist ebenfalls ein zentraler Bestandteil der beruflichen Tätigkeit. Die und der Orthoptist:in hilft z.B. auch bei der Behandlung von Sehstörungen in Verbindung mit Teilleistungsschwächen wie etwa der Lese-Rechtschreib-Schwäche. Sie passen optische Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen wie z.B. Lupen für die oder den Benutzer:in optimal an. Weitere Tätigkeitsbereiche sind u.a. Untersuchungen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge (Augen-Reihenuntersuchungen) sowie Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes. Die orthoptische Behandlung und Rehabilitation durch Orthoptistinnen und Orthoptisten nach Hirnschädigungen reduziert die Seh- und Wahrnehmungsdefizite, entwickelt Strategien zu deren Kompensation und trainiert die Anwendung des Sehens im Alltag. Während der Rehabilitation werden die Doppelbilder ausgeglichen und der Umgang mit Gesichtsfeldausfällen verbessert. Der Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten ist von jenem der Augenoptikerin und des Augenoptikers zu unterscheiden, die und der vorrangig Sehbehelfe anpasst bzw. vertreibt. Beim Beruf der Augenoptikerin und des Augenoptikers handelt es sich um einen gewerblichen Lehrberuf.

Wo arbeiten Orthoptistinnen und Orthoptisten?

Orthoptistinnen und Orthoptisten arbeiten z.B. in Krankenanstalten, Spezialambulanzen (wie Schielambulanz oder neuroophthalmologische Ambulanz), Rehabilitationszentren oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für Augenheilkunde und Optometrie. Sie können ihren Beruf in einem Dienstverhältnis oder freiberuflich, u.a. in einer eigenen Praxis, ausüben. Orthoptistinnen und Orthoptisten sind zudem in Forschung und Lehre tätig.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung dauert sechs Semester und erfolgt an Fachhochschulen (Studiengang Orthoptik). Sie schließt mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Science in Health Studies (BSc) ab. Um ständig auf dem aktuellen Stand zu sein, müssen sich Orthoptistinnen Orthoptisten regelmäßig fortbilden.

Seit Juli 2018 gilt die verpflichtende Registrierung für Orthoptistinnen und Orthoptisten im Gesundheitsberuferegister.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Im Krankenhaus

Wenn Sie während eines Krankenhausaufenthaltes von einer Orthoptistin oder einem Orthoptisten betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt. Manche Krankenhäuser haben Ambulanzen wie z.B. Sehschulen, in denen orthoptische Untersuchungen durchgeführt werden. Die Kosten hierfür sind durch den Krankenversicherungsträger abgedeckt.

Bei einem Reha- oder Kuraufenthalt

Wenn Sie während eines von Ihrem Sozialversicherungsträger bewilligten Reha- oder Kuraufenthaltes von einer Orthoptistin oder einem Orthoptisten betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Reha- und Kuraufenthalte ist vom Versicherten eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Sozialversicherung. Wissenswertes über den Kuraufenthalt und damit verbundene Kosten finden Sie unter Rehabilitations- und Kuraufenthalt.

Angebote der Krankenversicherungsträger

Manche Krankenversicherungsträger bieten in eigenen Einrichtungen wie z.B. Augenambulanzen orthoptische Untersuchungen an. Die Kosten hierfür sind abgedeckt. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherungsträger.

Brillen und Kontaktlinsen

Für Sehbehelfe wie z.B. Brillen ist ein Selbstbehalt zu bezahlen. Davon ausgenommen sind sozial schutzbedürftige Versicherte und deren Angehörige sowie Versicherte und Angehörige, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für bestimmte Brillen wie z.B. Computerbrillen, Dreistärkengläser, gibt es – abhängig vom Krankenversicherungsträger – keine Leistungen der Kasse. Teils stehen sogenannte „Kassenbrillen“ in einfacher und zweckmäßiger Ausführung gegen einen Selbstbehalt zur Verfügung. Bei Kontaktlinsen wird nach konkreter medizinischer Begründung wie z.B. regulärer Astigmatismus ab drei Dioptrien, von manchen Krankenversicherungsträgern ein Teil der Kosten übernommen. Bei vielen Heilbehelfen und Hilfsmitteln, u.a. auch bei bestimmten Brillen, ist für einen Kostenzuschuss eine vorherige Bewilligung durch den Krankenversicherungsträger erforderlich. Näheres erfahren Sie unter Heilbehelfe und Hilfsmittel sowie bei Ihrem Krankenversicherungsträger.

Im niedergelassenen Bereich

Es ist für Orthoptistinnen und Orthoptisten möglich, freiberuflich tätig zu sein, d.h., Leistungen wie z.B. Augenuntersuchungen können auch direkt bei einer Orthoptistin oder einem Orthoptisten in Anspruch genommen werden. Hierfür erfolgt keine Kostenabdeckung durch die Krankenversicherungsträger (§ 135 ASVG). Ist die oder der Orthoptist:in bei einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt tätig, erfolgt die Abdeckung der Kosten über den Arztbesuch.

Rechtliche Grundlagen

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 2. August 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Verband der Orthoptistinnen und Orthoptisten Österreichs (orthoptik austria)

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