Hautpilz: Was ist das?
Inhaltsverzeichnis
Unterschieden werden im Wesentlichen drei große Gruppen von Hautpilzen:
- Fadenpilze (Dermatophyten),
- Sprosspilze (Hefen) und
- Schimmelpilze.
Vor allem die ersten beiden Gruppen spielen als Verursacher von Haut- und Schleimhauterkrankungen eine große Rolle.
Wie wird Hautpilz übertragen?
Die Übertragung der Pilze erfolgt entweder direkt von Mensch zu Mensch bzw. von Tier zu Mensch oder indirekt durch pilzbefallene Gegenstände wie z.B. Badematten, Schuhe etc. Häufige Ansteckungsquellen sind beispielsweise Schwimmbäder und Sportanlagen, Saunen, Sonnenstudios, Hotels oder auch Fußpflegeeinrichtungen, die nicht sterilisierte Geräte verwenden. Luftundurchlässige Bekleidung oder Schuhe, die Schweiß nicht abtrocknen lassen, begünstigen eine Hautpilzerkrankung.
Weiters können individuelle Risikofaktoren das Erkrankungsrisiko erhöhen. Dazu zählen u.a.:
- familiäre Veranlagung,
- Diabetes mellitus,
- Durchblutungsstörungen oder
- Übergewicht (vermehrte Schweißbildung in Hautfalten).
Hautpilz kann bei bereits Betroffenen auch von einer Körperstelle auf andere Regionen übertragen werden.
Wie Sie Hautpilz vorbeugen können
Die Häufigkeit von Pilzinfektionen wird u.a. durch hygienische Verhältnisse bestimmt. Insbesondere in Schwimmbädern, Sportanlagen und Hotels mit Teppichboden sollten Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, z.B.:
- Schuhe bzw. Badeschuhe tragen,
- keine fremden Schuhe benutzen,
- gefährdete Hautfalten gut trocknen.
Mit an Hautpilz erkrankten Personen sollte die gemeinsame Benutzung von Handtüchern, Haarbürsten etc. vermieden werden.
Welche Symptome können auftreten?
Die Infektion beginnt meist an warmfeuchten Stellen des Körpers. Diese Bereiche finden sich v.a. zwischen Zehen und Fingern, in der Leistenbeuge, der Analfalte, der Achselhöhle, unterhalb der weiblichen Brust, aber auch im Intimbereich. Erstes Anzeichen ist zumeist starker Juckreiz. Die betroffenen Hautstellen werden rot und gereizt, zwischen den Zehen verfärben sie sich weißlich und werden schwammig. Es können sich Schuppen, Wundflächen, schmierig-übelriechende Beläge oder eitrige Entzündungen bilden, eventuell auch Bläschen und Hautrisse.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Verdachtsdiagnose auf eine Pilzerkrankung wird anhand der typischen Hautveränderungen und Symptome gestellt. Immer muss eine Probe der befallenen Haut bzw. der Haare entnommen und im Labor untersucht werden, um den Pilz nachzuweisen und die Pilzart zu identifizieren. In manchen Fällen wird eine sogenannte Woodlicht-Lampe, die UV-Licht einer bestimmten Wellenlänge aussendet, zur Diagnose herangezogen. Bei gewissen Dermatophyten kommt es dabei im abgedunkelten Raum zu einer gelbgrünen Fluoreszenz. In Einzelfällen sind auch eine Gewebeentnahme (Biopsie) mit nachfolgender histologischer Untersuchung oder weiterführende Diagnoseverfahren nützlich.
Wie erfolgt die Behandlung von Hautpilz?
Hautpilzerkrankungen heilen in der Regel nicht von selbst ab, sondern müssen mittels sogenannter Antimykotika behandelt werden. Diese verhindern bzw. hemmen das Wachstum des Hautpilzes oder töten diesen ab. Meist sind bereits nach wenigen Tagen erste Ergebnisse erkennbar. Je nach Art des Haut-/Nagelpilzes und des Schweregrades ist eine Behandlungsdauer von mindestens zwei Wochen bis zu einem Jahr erforderlich.
Neben der medikamentösen Behandlung (lokal und gegebenenfalls systemisch) mit verschiedenen antimykotisch wirkenden Substanzen ist v.a. das Vermeiden der Ursachen wichtig. Insbesondere sollte die Haut an den betroffenen Stellen trocken gehalten werden. Weiters ist an Orten mit erhöhter Infektionsgefahr wie etwa Schwimmbädern etc. auf gute Hygiene sowie beispielsweise das Tragen von Schuhen zu achten.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei Verdacht auf eine Pilzerkrankung sollte möglichst bald eine Hautärztin/ein Hautarzt aufgesucht werden. Eventuell ist eine Überweisung in ein Pilzambulatorium zur exakten Diagnosestellung notwendig. Je früher eine Pilzerkrankung diagnostiziert und behandelt wird, umso schneller und besser erfolgt die Heilung. Hingegen kann Zuwarten oder Selbstbehandlung zu einer Verschlimmerung führen. Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe finden Sie unter Arztsuche.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 13. März 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr.in Claudia Heller-Vitouch, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten