Postthrombotisches Syndrom
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein postthrombotisches Syndrom?
Das postthrombotische Syndrom entsteht meist als Folge einer tiefen Venenthrombose. Typische Beschwerden sind Schmerzen und Schwellungen bis hin zu offenen Geschwüren. Am häufigsten tritt das postthrombotische Syndrom an den Beinen auf. Bei den meisten Betroffenen entsteht das postthrombotische Syndrom innerhalb von zwei Jahren nach einer durchgemachten tiefen Venenthrombose.
Weitere Informationen finden Sie unter Welche Symptome können bei einem Postthrombotischen Syndrom auftreten?
Wie häufig ist ein postthrombotisches Syndrom?
Das postthrombotische Syndrom ist die häufige Komplikation und Langzeitfolge einer tiefen Venenthrombose. Bei bis zu 50 von 100 Personen kommt es infolge einer tiefen Venenthrombose zu einem postthrombotischen Syndrom. Fünf bis zehn von 100 Betroffenen entwickeln dabei stark ausgeprägte Beschwerden.
Wie kommt es zum postthrombotischen Syndrom?
Auslöser ist ein Blutgerinnsel, ein Thrombus. Dadurch wird der Blutfluss in einer oder mehreren Venen behindert. Der entstandene Rückstau des Blutes und die Druckerhöhung in den Venen führt zu einer allmählich zunehmenden Schädigung der Gefäßwände und Venenklappen. So kann es zum Übertritt von Flüssigkeit in umliegende Gewebe kommen – es bilden sich Schwellungen oder Ödeme. Eine chronische Venenschwäche kann entstehen.
Auch Entzündungsreaktionen dürften zur Entstehung des postthrombotischen Syndroms nach einer tiefen Venenthrombose beitragen: Gebildete Abwehrzellen und Entzündungsstoffe, wie Zytokine und Interleukin-6, können die Venenwand und -klappen schädigen.
Was sind Risikofaktoren für ein postthrombotisches Syndrom?
Bestimmte Faktoren erhöhen das Risiko, nach einer tiefen Venenthrombose ein postthrombotisches Syndrom zu entwickeln. Zu diesen Risikofaktoren zählen u.a.:
- Unzureichende und späte Behandlung einer tiefen Venenthrombose,
- Venenthrombosen im Beckenbereich oder im Bereich der Vena cava,
- Auftreten bereits mehrerer tiefer Venenthrombosen,
- starkes Übergewicht, auch: Adipositas,
- höheres Lebensalter,
- vorbestehende Venenschwäche,
- Krampfadern,
- Rauchen.
Wie kann einem postthrombotischen Syndrom vorgebeugt werden?
Maßnahmen zur Vorbeugung von Venenthrombosen beugen auch einem postthrombotischen Syndrom vor.
Weitere Informationen finden Sie unter Wie kann einer Venenthrombose vorgebeugt werden?
Bei einer akuten Venenthrombose hilft eine rasche und angemessene Behandlung, den Beschwerden eines PTS vorzubeugen. Das Verhindern einer weiteren Thrombose ist zur Vorbeugung eines postthrombotischen Syndroms besonders wichtig.
Weitere Informationen finden Sie unter Welche Möglichkeiten der Behandlung einer Venenthrombose (Tiefe Beinvenenthrombose) gibt es?
Kompressionsstrümpfe können das Risiko für ein postthrombotisches Syndrom möglicherweise verringern. Dies ist allerdings nur unzureichend wissenschaftlich abgesichert.
Welche Symptome können bei einem postthrombotischen Syndrom auftreten?
Mögliche Symptome eines postthrombotischen Syndroms äußern sich im betroffenen Hautareal durch u.a.:
- Schweregefühl und Spannungsgefühl,
- Schmerzen,
- venöse Claudicatio, d.h. phasenweise Stauung in den Venen mit Schmerzen,
- Schwellungen, Ödeme,
- Juckreiz,
- Empfindungsstörungen der Haut,
- Entzündungen der Haut, auch: Ekzeme,
- Muskelkrämpfe,
- Krampfadern,
- Hautveränderungen wie z.B. weiße oder dunkle Flecken,
- offene Geschwüre am Bein, „offenes Bein“, auch: Ulcus cruris.
Die Beschwerden eines postthrombotischen Syndroms können anhaltend sein oder mit Unterbrechungen auftreten. Sie äußern sich an der von einer tiefen Venenthrombose betroffenen Stelle, überwiegend am Bein bzw. Unterschenkel.
Wie erfolgt die Diagnose eines postthrombotischen Syndroms?
Die Ärztin oder der Arzt wird sich in einem ausführlichen Gespräch, der Anamnese, über die Art der Beschwerden und mögliche Veränderungen an den Venen informieren. Sie oder er wird u.a. fragen, ob die Betroffenen bereits Beschwerden infolge einer Venenerkrankung hatten, etwa eine tiefe Venenthrombose oder eine Lungenembolie.
Bei einer durchgemachten Venenthrombose informiert sich die Ärztin oder der Arzt genau über die medizinische Behandlung, z.B. die Einnahme von Blutgerinnungshemmern.
Meist ist es für die Ärztin oder den Arzt anhand einer körperlichen Untersuchung und der Beschwerden möglich, ein postthrombotisches Syndrom zu diagnostizieren oder auszuschließen. Weitere Untersuchungen sind meist nicht erforderlich.
Ist eine genauere Abklärung notwendig, kann die Ärztin oder der Arzt folgende weitere Untersuchungen vorschlagen.
- Ultraschall: Anhand eines Duplex-Ultraschalls kann u.a. der Blutfluss und die Durchgängigkeit der tiefen Venen und die Funktion der Venenklappen überprüft werden.
- Computer- oder Magnetresonanztomographie.
Welche Möglichkeiten der Behandlung eines postthrombotischen Syndroms gibt es?
Verschiedene Maßnahmen können dazu beitragen, die Beschwerden bei einem postthrombotischen Syndrom zu lindern. Für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen gibt es allerdings nur begrenzt wissenschaftliche Belege. Dennoch können diese geeignet sein, bei Betroffenen die Beschwerden individuell zu lindern. Dazu zählen u.a.:
- Körperliche Bewegung: Bei Beschwerden empfehlen Fachleute jede Form von körperlicher Bewegung. Diese regt u.a. die Wadenmuskelpumpe an und unterstützt so den Blutfluss in den Beinen. Auch Beinübungen wie z.B. der Zehenstand oder das Zehenheben können gegen die Beschwerden bei PTS helfen. Bei PTS kann eine Bewegungstherapie unter fachlicher Anleitung durch z.B. eine Therapeutin oder einen Therapeuten erfolgen.
- Hochlagern der Beine: Ein Hochlagern der Beine verbessert den Rückstrom des Bluts in den Venen zum Herzen. Hochlagern am besten über Herzhöhe.
- Kompressionstherapie: Das konsequente und langfristige Tragen von medizinischen Kompressionsstrümpfen kann den Blutfluss in den Beinen verbessern. Die Wirksamkeit der Kompressionstherapie zur Behandlung bei PTS ist wissenschaftlich allerdings nicht ausreichend belegt. Aus Mangel an Behandlungsalternativen und der geringen Risiken durch eine Kompressionstherapie empfehlen Fachleute im deutschsprachigen Raum diese weiterhin bei Beschwerden.
- Hautpflege: Trockene und juckende Haut kann mit Feuchtigkeitscreme behandelt werden. Unter Umständen, z.B. bei Ekzemen, kann die Ärztin oder der Arzt auch Cremen mit Glukokortikoiden empfehlen.
Venenmittel mit den Inhaltsstoffen Rutosid, Hidrosmin und Defibrotid sind nur unzureichend hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit bei einem postthrombotischen Syndrom untersucht.
Operative Möglichkeiten
Bei ausgeprägtem postthrombotischem Syndrom und anhaltenden starken Beschwerden trotz anderer Behandlungen wird von der Ärztin oder dem Arzt eventuell ein Veneneingriff als chirurgische Maßnahme vorgeschlagen: z.B. das Einsetzten eines Stents in dem betroffenen Venenabschnitt. Das ist ein kleines gitterförmiges Röhrchen, das den Blutfluss in dem betroffenen Venenabschnitt verbessern soll. Diese Eingriffe sind für das postthrombotische Syndrom wissenschaftlich allerdings nur wenig untersucht.
Hinweis
Die Ärztin oder der Arzt bespricht mit den Betroffenen oder eventuell auch Angehörigen, welche Möglichkeiten der Behandlung es gibt, und klärt über die Vorteile und Nachteile sowie Risiken auf. Sie oder er unterstützt dabei, eine für die individuelle Situation der Betroffenen geeignete Wahl zu treffen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Venenbeschwerden in den Beinen: Was kann ich selbst tun?
Wohin kann ich mich wenden?
Zur Beratung und Abklärung von Beschwerden mit den Venen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin
- Fachärztin oder Facharzt für Innere Medizin - Angiologie
- Fachärztin oder Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Gesundheitsberatung 1450
- Primärversorgungseinrichtung (PVE)
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A bis Z
sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 16. September 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Oliver Schlager, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Angiologie