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Hackenfuß

Der Hackenfuß ist eine Fußfehlstellung. Dabei zeigen der Vorfuß und die Zehen in Richtung des Schienbeins. Dadurch ist die Wadenmuskulatur ständig überdehnt. Beim Hackenfuß kann es zu Gangschwierigkeiten, Schmerzen und Schäden an Muskeln, Gelenken sowie Knochen kommen. Ein Hackenfuß wird orthopädisch mit Schienen oder Gips behandelt. Eine begleitende Physiotherapie kann den Behandlungserfolg verbessern. Operationen sind möglich, allerdings erst nach Abschluss des Wachstums. Ein Hackenfuß kann sich auch von selbst zurückbilden.

Welche Ursachen hat der Hackenfuß?

Ein Hackenfuß kann angeboren sein oder durch andere Erkrankungen oder Verletzungen entstehen:

Beim angeborenen Hackenfuß besteht entweder ein genetisch bedingtes Ungleichgewicht in den Muskeln der Unterschenkel und Füße. Oder der Hackenfuß hat seinen Ursprung in Schäden der Nerven oder des Gehirns. Dabei kommt es zu Lähmungen jener Muskulatur, die von den geschädigten Bereichen „gesteuert“ wird. Diese Schäden können bereits im Mutterleib aufgetreten sein: Darunter fallen z.B. Gehirnschäden des Babys oder Rückenmarksmissbildungen wie die Spina bifida.

Zudem kann eine lagebedingte Zwangshaltung des Babys in der späten Schwangerschaft die Entstehung eines Hackenfußes begünstigt. Diese Art von Hackenfuß bildet sich innerhalb weniger Tage nach der Geburt von selbst zurück.

Erkrankungen, die zu einem Hackenfuß führen können, sind z.B.:

  • Entzündungen oder Verletzungen der Wadenmuskulatur: Der versorgende Nerv ist geschädigt und führt zur Lähmung der Wadenmuskulatur, z.B. durch Poliomyelitis,
  • Schäden oder Verletzungen der Achillessehne oder
  • zu stark ausgeprägte chirurgische Verlängerung der Achillessehne.

Welche Symptome können auftreten?

Fußfehlstellungen wie der Hackenfuß führen zu einem Ungleichgewicht von Muskeln und Gelenken im gesamten Körper. Ein Hackenfuß kann u.a. zu folgenden Schäden und Symptomen führen:

  • Schmerzen,
  • Muskelschäden,
  • Gelenkschäden am Fuß,
  • Knochenschäden,
  • Gangschwierigkeiten.

Hinweis

Jede Fußfehlstellung kann Auswirkungen auf den gesamten Bewegungsapparat haben. Mögliche Folgen sind daher u.a. auch Beschwerden im Knie, in der Hüfte und der Wirbelsäule.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Ärztin oder der Arzt wird sich in einem Gespräch – der Anamnese – ausführlich über Ihre Beschwerden informieren. Im Anschluss wird Sie die Ärztin oder der Arzt untersuchen. Die Ärztin oder der Arzt wird Sie zudem nach Vorerkrankungen fragen. Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird ev. auch eine Ganganalyse durchgeführt.

Eventuell wird die Ärztin oder der Arzt weitere Untersuchungen verordnen: z.B. RöntgenUltraschall, Magnetresonanztomographie (MRT) oder Computertomographie (CT). Damit können Fußfehlstellungen und mögliche Schäden an Gelenken, Bändern und Knochen beurteilt werden.

Vermutet die Ärztin oder der Arzt eine Nervenerkrankung als Ursache für den Hackenfuß, kann sie oder er zusätzlich eine Elektroneurographie (ENG) bzw. eine Elektromyographie (EMG) durchführen lassen.

Wie erfolgt die Behandlung des Hackenfußes?

Bis zum Abschluss des Wachstums wird der Hackenfuß nicht operativ behandelt. Der Vorfuß wird mit der Hand in die normale Stellung gebracht und mit einer Schiene oder einem Gips fixiert. Nach dieser Behandlung werden Nachtschienen angepasst, die den Fuß in Spitzfußstellung bringen. Zusätzlich zur orthopädischen Behandlung kann eine Physiotherapie Beschwerden lindern sowie Gang- und Haltungsstörungen entgegenwirken. Unterstützung bringt auch Fußgymnastik.

Operative Möglichkeiten

Wenn das Wachstum abgeschlossen ist und sich der Hackenfuß nicht zurückgebildet hat, kann die Ärztin oder der Arzt eine Operation in Erwägung ziehen. Infrage kommt z.B. eine Osteotomie am Rückfuß: Dabei wird ein Knochenkeil aus dem Fersenbein entnommen.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Beschwerden an den Füßen können Sie sich an eine Fachärztin oder einen Facharzt für Orthopädie wenden. Bei Kindern mit Fußfehlstellungen ist die Kinderärztin oder der Kinderarzt meist die erste Anlaufstelle. Bei Bedarf überweist sie oder er zu einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderorthopädie.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: OA Dr. Martin Ornig

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