Hohlfuß
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen hat ein Hohlfuß?
Der Hohlfuß kann angeboren oder erworben sein. Beim angeborenen Hohlfuß kommt es durch ein genetisch veranlagtes Muskelungleichgewicht zur Krümmung der Fußsohle. Der erworbene Hohlfuß entwickelt sich aus anderen Krankheiten, so etwa aus Nerven- oder Muskelerkrankungen mit gestörter Muskelfunktion des Fußes, z.B. bei
- Lähmungen,
- Rückenmarksmissbildungen wie der Spina bifida oder Myodysplasien,
- progressiver Muskeldystrophie.
Häufig findet sich auch keine Ursache für den Hohlfuß: Dann spricht die Medizin vom idiopathischen Hohlfuß. Dieser bildet sich häufig zwischen dem achten und zwölften Lebensjahr.
Welche Formen von Hohlfuß gibt es?
Abhängig von der Belastungszone am Fuß unterscheidet die Medizin verschiedene Formen des Hohlfußes:
- Ballenhohlfuß: Dabei wird der Fußballen übermäßig belastet.
- Hackenhohlfuß: Bei dieser Form wird die Ferse übermäßig belastet.
- Hohlspreizfuß: Durch die Vorfußbelastung werden die Zehengrundgelenke auseinandergedehnt.
- Varus-Stellung: Hier knicken das Fersenbein und das Sprunggelenk nach außen.
Welche Symptome können auftreten?
Fußfehlstellungen wie der Hohlfuß führen zu einem Ungleichgewicht von Muskeln und Gelenken im gesamten Körper. Der Hohlfuß führt u.a. zu folgenden Schäden und Symptomen:
- Schmerzen,
- Muskelschäden,
- Gelenkschäden am Fuß: möglich sind auch Verstauchungen oder Verletzungen im Sprunggelenk,
- Knochenschäden: selten entwickeln sich Belastungsbrüche am Fußknochen,
- Gangschwierigkeiten,
- Druckstellen,
- Hühneraugen.
Hinweis
Jede Fußfehlstellung kann Auswirkungen auf den gesamten Bewegungsapparat haben. Möglich sind daher u.a. auch Beschwerden im Knie, in der Hüfte und der Wirbelsäule.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Ärztin oder der Arzt wird sich in einem Gespräch – der Anamnese – über Beschwerden und Vorerkrankungen informieren. Im Anschluss wird Sie die Ärztin oder der Arzt untersuchen. Dabei wird sie oder er Ihre Füße genau begutachten und auch auf mögliche neurologische Einschränkungen achten. Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird die Ärztin oder der Arzt eine Ganganalyse durchführen.
Eventuell sind weitere Untersuchungen notwendig: Bei einem Röntgen, wenn nötig auch Ultraschall, Magnetresonanztomographie (MRT) oder Computertomographie (CT), können Fußfehlstellungen und mögliche Schäden an Gelenken, Bändern und Knochen sichtbar gemacht werden.
Vermutet die Ärztin oder der Arzt eine Nervenerkrankung als Ursache für den Hohlfuß, kann sie oder er zusätzlich eine Elektroneurographie (ENG) bzw. eine Elektromyographie (EMG) durchführen lassen.
Wie erfolgt die Behandlung?
Zuerst können Einlagen oder orthopädische Schuhe zur Linderung der Beschwerden getragen werden. Die Schuheinlagen werden nach den Beschwerden und der Fußform individuell angefertigt. Zusätzlich zur orthopädischen Behandlung kann eine Physiotherapie Beschwerden lindern sowie Gang- und Haltungsstörungen ausgleichen. Starke oder schmerzende Stellen mit Hornhaut und Hühneraugen können selbst oder bei einer professionellen Fußpflege behandelt werden.
Operative Möglichkeiten
Wenn das Wachstum abgeschlossen ist und sich der Hohlfuß nicht zurückgebildet hat, kann die Ärztin oder der Arzt eine Operation anraten. Infrage kommt u.a. eine Osteotomie, bei der Knochenteile aus bestimmten Fußknochen entfernt werden. Auch eine Verlagerung von Sehnen oder eine Spaltung der Sehnenplatte im Fußgewölbe – der Plantarfaszie – können die Fußfehlstellung ausgleichen.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei Beschwerden an den Füßen können Sie sich an eine Fachärztin oder einen Facharzt für Orthopädie wenden. Bei Kindern mit Fußfehlstellungen ist die Kinderärztin oder der Kinderarzt meist die erste Anlaufstelle. Bei Bedarf überweist sie oder er zu einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderorthopädie.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Was kostet der Spitalsaufenthalt?
- Physiotherapie
sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: OA Dr. Martin Ornig