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Spreizfuß

Der Spreizfuß ist eine Fußfehlstellung. Dabei sinkt das Vorfußquergewölbe ein. Die Mittelfußknochen weichen auseinander und der Vorfuß wird breiter. Das führt auf Dauer zur Überlastung der mittleren Zehengrundgelenke und der Bänder. Gegen die Beschwerden helfen technische Anpassungen des Schuhs, z.B. Einlagen und Stützen. Mit speziellen Übungen können die Betroffenen das Fußbett stärken und Beschwerden vorbeugen. Ein Spreizfuß bildet sich nicht mehr zurück. Jedoch nur selten ist eine Operation erforderlich.

Welche Ursachen hat ein Spreizfuß?

Der Spreizfuß kann angeboren oder erworben sein. Bei Erwachsenen sind meist Schwächen in Muskeln und Bindegewebe die Ursache. Begünstigt wird die Entstehung zudem durch Übergewicht oder ungeeignete Schuhe. Haben bereits Kinder einen Spreizfuß, ist es meist genetische Veranlagung. Häufiges Gehen oder Laufen auf hartem Untergrund begünstigt die Ausbildung eines Spreizfußes.

Welche Symptome können auftreten?

Viele Betroffene haben keine Beschwerden. Aber auf Dauer kann die Überlastung der mittleren Zehengrundgelenke Schmerzen unter dem Vorfuß bereiten. Zu Beginn ist dieser Schmerz nur leicht. Besteht der Spreizfuß schon länger, treten insbesondere bei längerem Stehen oder Gehen Schmerzen auf. An der Fußunterseite – der Plantarfaszie – äußert sich ein stechender Schmerz.

Der Spreizfuß tritt häufig gleichzeitig mit anderen Fußfehlstellungen auf: so etwa mit dem Senk- und Plattfuß oder dem Hohlfuß.

Da ein Spreizfuß besonders breit ist, sind viele Schuhe zu eng. So kommt es leicht zu Druckstellen an Groß- und Kleinzehe oder zur Hornhautbildung. Auch die Entstehung eines Hallux valgus oder einer Hammerzehe wird begünstigt.

Hinweis

Jede Fußfehlstellung kann Auswirkungen auf den gesamten Bewegungsapparat haben. Möglich sind daher u.a. auch Beschwerden im Knie, in der Hüfte und der Wirbelsäule.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Ärztin oder der Arzt wird sich mit Ihnen in einem Gespräch – der Anamnese – ausführlich über Ihre Beschwerden und Vorerkrankungen informieren. Im Anschluss wird Sie die Ärztin oder der Arzt untersuchen. Dabei wird sie oder er genau den verbreiterten Vorfuß und die Zehen abtasten und betrachten. Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird eine Ganganalyse durchgeführt.

Bestehen Ihre Beschwerden bereits länger oder hat die Ärztin oder der Arzt den Verdacht, dass sich der Knochen, die Gelenkskapsel oder Sehnen verändert haben, kann sie oder er weitere Untersuchungen verordnen: u.a. Röntgen, Magnetresonanztomographie (MRT) oder Computertomographie (CT).

Wie erfolgt die Behandlung?

Ein Spreizfuß bildet sich nicht mehr zurück. Eine Behandlung ist jedoch nur sinnvoll, wenn Beschwerden vorhanden sind. Den meisten helfen schuhtechnische Maßnahmen und Einlagen: Dabei werden die schmerzenden Mittelfußköpfchen gepolstert. Spezielle Stützen ­– Pelotte genannt – entlasten die Zehengrundgelenke und verteilen den Druck am Fuß. Die Schuheinlagen werden nach den Beschwerden und der Fußform individuell angefertigt.

Zusätzlich zur orthopädischen Behandlung kann eine Physiotherapie Beschwerden lindern und Gang- und Haltungsstörungen entgegenwirken. Wichtig ist auch Fußgymnastik, die das Fußlängsgewölbe stärkt. Starke oder schmerzende Stellen mit Hornhaut können selbst oder durch eine professionelle Fußpflege entfernt werden.

Ein Spreizfuß wird nur in Ausnahmefällen operiert, z.B. wenn Gelenksveränderungen an den Fußwurzeln und immer wieder Beschwerden mit Arthrose auftreten.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Beschwerden an den Füßen können Sie sich an eine Fachärztin oder einen Facharzt für Orthopädie wenden. Bei Kindern mit Fußfehlstellungen ist die Kinderärztin oder der Kinderarzt meist die erste Anlaufstelle. Bei Bedarf überweist sie oder er zu einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderorthopädie.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: OA Dr. Martin Ornig

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