Prellungen und Verstauchungen
Welche Ursache hat eine Prellung bzw. eine Verstauchung?
Eine Prellung entsteht durch direkte Gewalteinwirkung, häufig infolge eines Sturzes, eines Stoßes oder durch einen Schlag (z.B. beim Hockey-Spielen). Eine Knochenprellung kommt vor allem an Stellen vor, an denen der Knochen nur von einer dünnen Hautschicht bedeckt ist, etwa am Kopf, an den Rippen oder am Schienbein.
Von einer Verstauchung ist besonders häufig das Sprunggelenk betroffen („überknöcheln“) sowie das Knie- und Handgelenk (z.B. durch Abstützen bei einem Sturz). Durch die Überdehnung im Gelenk entstehen Zerrungen und Fasereinrisse der Bänder und der Gelenkkapsel und dadurch in weiterer Folge Blutungen und Blutergüsse. Mehr zum Thema: Bewegungsapparat: Basis-Info
Welche Symptome können auftreten?
Bei einer Prellung wird das Gewebe unter der Haut geschädigt, ohne dass zunächst eine Verletzung von außen erkennbar ist. Durch die Gewalteinwirkung kommt es zur Blutung aus verletzten Blutgefäßen und in weiterer Folge zu einem Bluterguss zwischen Knochen und der den Knochen überziehenden Haut (Knochenhaut, Periost). Dies wird meist nach kurzer Zeit als Schwellung erkennbar. Die Knochenhaut gehört zu den schmerzempfindlichsten Geweben des Körpers, weswegen eine Knochenprellung manchmal genauso schmerzhaft ist wie ein Knochenbruch. Oft kommt es auch zu einer deutlichen Bewegungseinschränkung.
Die Schmerzsymptomatik bei einer Verstauchung ist abhängig vom Überdehnungsgrad des Gelenks. Bei einer leichten Verstauchung ist die Belastbarkeit des Gelenks kaum beeinträchtigt, während bei einer starken Verstauchung innerhalb kurzer Zeit eine Schwellung entsteht. Der Bewegungsumfang kann dadurch deutlich eingeschränkt werden.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Alleine aufgrund der Symptome bzw. der Intensität der Schmerzen lässt sich eine Prellung oder eine Verstauchung nicht von einem Knochenbruch (Fraktur) unterscheiden. Daher ist in jedem Fall eine Röntgenuntersuchung sinnvoll, damit ein Knochenbruch nicht übersehen wird. Wichtig ist auch der sichere Ausschluss einer Bandverletzung. Im Zweifelsfall kann eine CT oder MRT oder – in speziellen Fällen – eine Szintigraphie sinnvoll sein.
Wie erfolgt die Behandlung?
Für die Akutbehandlung einer Prellung sowie einer Verstauchung gelten die Prinzipien der PECH-Regel: Pause, Eis, Compression, Hochlagern. Mehr zum Thema: Sportverletzungen
Im Rahmen der Behandlung kann ein abschwellender Verband angelegt werden, außerdem empfiehlt sich eine vorübergehende Schonung (eventuell kann für einige Tage eine Schiene zur Ruhigstellung angelegt werden). Bei starken Schmerzen kann eine kurzfristige Anwendung von Schmerzmitteln (als Tablette oder Salbe) hilfreich sein.
Prellungen heilen meist im Laufe von zehn Tagen bis zwei Wochen von alleine ab, ebenso wie Verstauchungen, bei denen keine Bänder gerissen sind.
Hinweis
Bei länger als etwa acht bis zehn Tage anhaltenden Beschwerden muss die Diagnose „Prellung“ nochmals überprüft werden.
Der Heilungsprozess nach einer Verstauchung mit Bändereinriss ist oft langwieriger, es kann unter Umständen einige Wochen bis Monate dauern, bis alle Beschwerden abgeklungen sind. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, eine Schiene oder Orthese zu tragen, um das Gelenk ruhig zu stellen. Dadurch werden die Bänder entlastet und können wieder zusammenwachsen.
Je nach Lokalisation der Verstauchung können Kräftigungsübungen im Rahmen einer Physiotherapie durchgeführt werden (z.B. bei einer schweren Verstauchung des Sprunggelenkes). Sie dienen dazu, die Muskulatur zu stärken und das Gelenk zu stabilisieren, sodass man früher wieder mobil wird.
Mehr zum Thema: Bandverletzungen des Sprunggelenkes
Wie kann vorgebeugt werden?
Vorgebeugt werden kann z.B. durch entsprechende Schutzkleidung beim Sport, wie einem Helm beim Radfahren, Inline-Skaten oder Hockeyspielen oder Rückenprotektoren beim Snowboarden oder Mountainbiken.
Wohin kann ich mich wenden?
Wenn die Beschwerden nicht in der genannten Zeit abklingen oder wenn weitere Symptome hinzukommen, sollte zur Abklärung eine Ärztin/ein Arzt (z.B. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin, Fachärztin/Facharzt für Unfallchirurgie, Sportmedizinerin/Sportmediziner) aufgesucht werden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Gäbler