Bandverletzungen des Sprunggelenks
Die Knochen des oberen Sprunggelenks werden durch zahlreiche Bänder verbunden und stabilisiert. An der Außenseite des Gelenks (Außenknöchel) verlaufen drei Außenbänder. Auch die Innenbänder am Innenknöchel bestehen aus mehreren Strängen. Schien- und Wadenbein werden durch elastische Bänder, die vordere und hintere Syndesmose, zusammengehalten und bilden die Sprunggelenkgabel.
Welche Ursachen hat eine Bandverletzung des oberen Sprunggelenks?
Eine häufige Ursache einer Verstauchung (Distorsion) ist ein Umknicken des Fußes nach außen über den Außenknöchel. Diese Verletzung wird auch als Supinationstrauma bezeichnet. Dabei können ein oder mehrere Außenbänder des Sprunggelenks überdehnt werden und reißen.
Selten sind Verletzungen der Innenbänder (Deltaband) und der Syndesmose. Ursache ist ein Umknicken des Fußes über den Innenknöchel (Pronationstrauma).
Welche Formen von Bandverletzungen gibt es?
Bandverletzungen des Sprunggelenks werden nach der Lage und der Schwere der Verstauchung eingeteilt und betreffen meist mehrere Bänder, selten nur ein Band alleine.
- Verstauchung Grad 1: Leichte Überdehnung der Bänder, leichte Schwellung und Druckschmerzen, keine Instabilität im Sprunggelenk.
- Verstauchung Grad 2: Einriss der Bänder mittelstarke Schwellung und Schmerzen, leichte Instabilität und Bewegungseinschränkung.
- Verstauchung Grad 3: Kompletter Riss der Bänder starke Schmerzen, Schwellungen, Bluterguss. Das Sprunggelenk ist instabil und kann nicht belastet werden.
Wie Sie einer Bandverletzung am Sprunggelenk vorbeugen können
Das Risiko eines Supinationstraumas ist praktisch bei jeder Sportart mit Lauf- oder Sprungelementen erhöht, z.B. Spielsportarten wie Basketball, Handball, Fußball oder Volleyball, aber auch beim Kampfsport, z.B. Judo oder Fechten.
Das Tragen einer speziellen Stütze oder das Tapen des Sprunggelenks kann möglicherweise das Risiko einer Verstauchung senken, besonders bei Sportarten mit hohem Verstauchungsrisiko und wenn bereits früher eine Verstauchung passiert ist. Auch das spezielle Training zur Stabilisierung des Sprunggelenks, ev. unter Anleitung eine Physiotherapeutin/eines Physiotherapeuten, kann das Verletzungsrisiko senken.
Welche Symptome können auftreten?
Je nach Ausmaß der Verletzung können folgende Symptome im Bereich des Knöchels auftreten:
- Schmerzen,
- Schwellung,
- Bluterguss,
- ev. Bewegungseinschränkungen und
- Schmerzen bei Belastung des Fußes.
Erste Hilfe
Zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einer Verstauchung zählen:
- Kühlung, z.B. mittels „Coolpack“. Eis darf nicht direkt auf die Haut gelegt werden! Wickeln Sie es z.B. in Tücher.
- Ruhigstellung des Sprunggelenks, z.B. mit einer Bandage.
- Hochlagern des Fußes, wenn möglich über die Höhe des Herzens.
- Ev. rezeptfreies, schmerzlinderndes Medikament einnehmen, z.B. Ibuprofen oder Paracetamol.
- Ruhigstellung bzw.Schonung des Sprunggelenks über mehrere Tage bis der Schmerz nachlässt.
Eine leichte Verstauchung heilt meist in sieben bis zehn Tagen ab. Die Schmerzen können bis zum vollkommenen Abklingen noch längere Zeit bestehen bleiben. Bei einer schweren Verstauchung suchen Sie umgehend ärztlich Hilfe! Weitere Informationen finden Sie unter Notfall: Verletzungen und Sportverletzungen.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Zunächst erhebt die Ärztin/der Arzt die Krankengeschichte (Anamnese), fragt nach dem Unfallhergang und führt verschiedene Untersuchungen und Tests durch. Zum Beispiel wird die Beweglichkeit des Sprunggelenks geprüft. Aufgrund der klinischen Untersuchung beurteilt die Ärztin/der Arzt den Grad der Verstauchung und die Notwendigkeit bildgebender Untersuchungen.
Der Verdacht auf einen Bruch des Sprunggelenks wird durch Röntgenuntersuchungen abgeklärt. Bei anhaltenden Beschwerden und zur Abklärung bestimmter Bandverletzungen, z.B. Verletzung der Syndesmose, kann die Ärztin/der Arzt eine Magnetresonanztomografie (MRT) verordnen.
Wie erfolgt die Behandlung einer Bandverletzung des Sprunggelenks?
Die Behandlung hängt u.a. von der Art, der Lage und dem Schweregrad der Verstauchung sowie anderen begleitenden Verletzungen, z.B. Bruch, Kapsel-Band-Verletzung etc. ab.
Behandlung ohne Operation
Die Behandlung eines Außenbandrisses des Sprunggelenks erfolgt meist konservativ (ohne Operation).
Die Akutbehandlung orientiert sich an der PECH-Regel (Pause, Eis, Compression, Hochlagern). Ziel ist, die Schmerzen und die Schwellung zu lindern.
Zur Schmerzbehandlung verordnet die Ärztin/der Arzt Medikamente, meist sogenannte NSAR.
Die vorübergehende Ruhigstellung (Immobilisierung) hängt vom Grad der Verstauchung ab.
- Bei einer Verstauchung Grad 1 wird das Sprunggelenk meist mit einer elastischen Schlinge oder einem Verband (z.B. Zink-Leimverband) für einige Tage ruhiggestellt.
- Bei einer Verstauchung Grad 2 wird das Sprunggelenk meist zusätzlich mit einer starren Schiene, z.B. ein Aircast, für einige Wochen stabilisiert und ruhiggestellt.
- Bei einer Verstauchung Grad 3 kann die Behandlung durch eine längere Ruhigstellung, z.B. mittels Gips oder Schiene alleine oder durch Ruhigstellung in Verbindung mit leichter Mobilisierung erfolgen.
Um die Wiederherstellung der Beweglichkeit zu unterstützen, kann die Ärztin/der Arzt meist nach der Ruhigstellung eine Bewegungstherapie (funktionelle Therapie) verordnen.
Behandlung mit Operation
Eine Operation kann bei einer schweren Bandverletzung notwendig werden, z.B. einem Riss mehrerer Bänder oder der Syndesmose. Dabei wird das Band, z.B. mittels spezieller Schrauben fixiert oder mittels Kunststoffschnüren oder eigenem Gewebe rekonstruiert und so das Gelenk insgesamt stabilisiert.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei einem Verdacht auf eine Bandverletzung am Sprunggelenk können Sie sich für die Diagnose und Behandlung an folgende Stellen wenden:
- Notärztin/Notarzt bzw. Rettung (144) bei akuten Beschwerden
- Unfallambulanz in einem Spital
- Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
- Fachärztin/Facharzt für Orthopädie und Traumatologie
- Fachärztin/Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
- Fachärztin/Facharzt für Unfallchirurgie
- Fachärztin/Facharzt für Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation
Für eine operative Behandlung ist ein stationärer Aufenthalt im Spital notwendig.
Die Bewegungstherapie kann nach ärztlicher Verordnung durch niedergelassene Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten oder Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten erfolgen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 30. August 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Doz. Dr. Christian Gäbler, Facharzt für Unfallchirurgie, Zusatzfach Unfallchirurgie (Sporttraumatologie)