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Verletzung des Schultereckgelenks

Das Schultereckgelenk (Akromioklavikulargelenk oder auch AC-Gelenk) verbindet das Schlüsselbein (Klavikula) mit dem „Dach“ des Schulterblattes (Akromion). Durch einen Sturz oder starken Schlag auf die Schulter kann dieses Gelenk verletzt werden. Etwa zwölf Prozent der akuten Schulterverletzungen betreffen das Schultereckgelenk. Hingegen sind Verletzungen des zwischen Schlüsselbein und Brustbein (Sternum) liegenden Gelenks (Sternoklavikulargelenk) sehr selten.

Das Schultereckgelenk ist ein Teil der funktionellen Einheit des Schultergürtels. Informationen zum anatomischen Aufbau finden Sie unter: Schulter und Verrenkung des Schultergelenks.

Welche Ursache hat eine Verletzung des Schultereckgelenks?

Zu einer Verletzung des Schultereckgelenks kann es durch einen Schlag oder Sturz auf das Schulterdach kommen. Der typische Unfallhergang ist ein Sturz auf die Schulter mit anliegendem Arm oder ein Sturz auf die Hand mit ausgestrecktem Arm. Je nach Gewalteinwirkung, kommt es zu einer mehr oder weniger schweren Verletzung des Gelenks und der umgebenden Bänder, Sehnen und Muskeln. Die häufigste Ursache ist ein Sturz auf das Schulterdach. Geeignete Schutzkleidung beim Sport bzw. im Verkehr kann das Verletzungsrisiko reduzieren.

Welche Symptome können auftreten?

Bei einer akuten Verletzung des Schultereckgelenks hat die/der Betroffene Schmerzen in der Schulter. Die Schmerzen verstärken sich bei einer Bewegung des Armes nach innen (Abduktion) sowie bei lokalem Druck auf das Gelenk. Die Beweglichkeit ist stark eingeschränkt. Meist wird der betroffene Arm in einer Schonhaltung abgewinkelt vor dem Körper gehalten. Durch die Verletzung bildet sich oftmals eine Schwellung im Bereich des Gelenks an der Schulter. Bei einer begleitenden Bandverletzung (Riss der Haltebänder am Gelenk) steht das äußere (distale) Ende des Schlüsselbeins meist in die Höhe und das Schulterdach ist gesenkt.

Erste Hilfe

Die Stabilisierung des Arms in einer Schonhaltung vor dem Bauch der/des Verletzten hilft, Schmerzen zu lindern. Zur Ruhigstellung kann z.B. eine Armschlinge mit einem Dreieckstuch verwendet werden. Die Kühlung der betroffenen Stelle mit „Coolpacks“ oder anderen kühlen Gegenständen lindert ebenfalls den Schmerz und verringert die Schwellung.

Achtung: Eis darf nicht direkt auf die Haut gelegt werden! Wickeln Sie es z.B. in Tücher. Weitere Informationen finden Sie unter: Notfall Verletzungen.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Zu Beginn erhebt die Ärztin/der Arzt die Krankengeschichte und fragt nach dem Hergang der Verletzung (z.B. direkter Anprall, Stoß, indirektes Trauma). Anschließend wird die Schulter auf äußere Anzeichen untersucht, z.B. Schwellung im Bereich des betroffenen Gelenks, Hochstand des Schlüsselbeins etc. Die Ärztin/der Arzt prüft Stabilität, Druckschmerz und die Beweglichkeit der Schulter mit speziellen Griffen. Auch Schlüsselbein und Schulterdach werden untersucht.

Mithilfe der bildgebenden Diagnostik wird das Ausmaß der Verletzung genau festgestellt und klassifiziert. Mögliche Verletzungen sind z.B. eine Verrenkung oder Luxation des Schultereckgelenks sowie Verletzungen (Riss) des Kapsel-Band-Apparates bzw. der anliegenden Bänder und Muskeln. Zunächst werden Röntgenaufnahmen und ev. eine Ultraschalluntersuchung des Schultereckgelenks durchgeführt. Eine MRT kann notwendig sein, um eventuelle Begleitverletzungen genauer zu erfassen. Ev. kann auch ein Bruch des Schlüsselbeins, eine Verrenkung des Schultergelenks oder eine Verletzung des Sternoklavikulargelenks vorliegen.

Wie erfolgt die Behandlung der Verletzung des Schultereckgelenks?

Die Behandlung hängt vom diagnostizierten Ausmaß der Verletzung ab.

Ruhigstellung

Bei einer Verstauchung bzw. Verrenkung wird das Schultereckgelenk mit einem Schulterarmverband ruhiggestellt und die Schmerzen mit entzündungshemmenden Medikamenten behandelt (konservative Therapie). Auch bei einer Subluxation oder Luxation wird die Ärztin/der Arzt in bestimmten Fällen eine konservative Therapie vorschlagen. Die Dauer der Ruhigstellung richtet sich nach dem Ausmaß der Verletzung. Sie kann von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen reichen. Während bzw. nach der Ruhigstellung wird die Ärztin/der Arzt eine Physiotherapie mit Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit verordnen.

Operation

Ob eine Operation durchgeführt werden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen z.B. das Alter der Patientin/des Patienten, das individuelle Operationsrisiko, der Zustand der Muskelkraft im Schulterbereich, die Anforderungen an den Bewegungsapparat durch sportliche oder berufliche Tätigkeiten (Überkopfarbeiten) etc. Die Ärztin/der Arzt klärt die Patientin/den Patienten über die Vor- und Nachteile der Operation auf.

Es gibt verschiedene operative Verfahren für die Behandlung einer Verletzung des Schultereckgelenks. Die Gelenkskapsel und gerissene Bänder können vernäht werden. Dabei wird Nahtmaterial eingesetzt, dass sich langsam auflöst. Knochen, z.B. Schulterdach und Schlüsselbein, werden mit Drähten, Schrauben oder Platten fixiert. Je nach Operation kann ein arthroskopisches oder offenes Verfahren durchgeführt werden.

Wie erfolgt die Nachbehandlung und Rehabilitation?

Um die Funktion des Gelenks wiederherzustellen, verordnet die Ärztin/der Arzt funktionelle Physiotherapien mit Übungen zur Kräftigung der Schultermuskulatur und zur Verbesserung der Beweglichkeit des Gelenks. Die Patientin/der Patient wird durch die Physiotherapeutin/den Physiotherapeuten angeleitet, die Übungen selbstständig durchzuführen. Während der Rehabilitation kann ein stabilisierendes Taping des Gelenks für manche Patientinnen/Patienten nützlich sein. Nach einer Operation ist meist eine kurzzeitige Ruhigstellung mit einem Schulter-Am-Verband erforderlich.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei einer Verletzung der Schulter bzw. bei Schulterbeschwerden können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
  • Fachärztin/Facharzt für Orthopädie und Traumatologie
  • Fachärztin/Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
  • Umfallambulanz

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Gäbler

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