Ecstasykonsum: Abklärung
Inhaltsverzeichnis
Welche Untersuchungen werden vorgenommen?
Um einen Ecstasy-Konsum (MDMA) abzuklären, können Laboruntersuchungen durchgeführt werden (Urin, Blut). Weitere Informationen finden Sie beispielsweise unter MDMA/Urin. Auch ein Screening auf weitere Drogen (z.B. Cannabis, Opiate, Kokain, Amphetamine etc.) kann vorgenommen werden. Verschiedene Laborwerte (wie beispielsweise Blut- und Leberwerte, Blutgerinnung) werden ebenfalls erhoben. Je nach Patientin/Patient können auch weiterführende Untersuchungen (z.B. Abklärung einer Hepatitis, HIV-Serologie) durchgeführt werden. Gegebenenfalls sind etwa eine kardiologische und pulmologische Diagnostik (z.B. EKG, Lungenfunktionstest, Röntgenuntersuchungen und entsprechende Laborparameter etc.) notwendig. Die Untersuchungen erfolgen aufgrund der individuellen Situation. Auch eine intensivmedizinische Behandlung kann in Zusammenhang mit Ecstasy-Konsum notwendig sein.
Wohin kann ich mich wenden?
Ansprechpartner sind
- ambulante Suchtberatungsstelle
- entsprechende Ambulanz/Abteilung des Krankenhauses
- Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner
In den Diagnose- und Therapieprozess sind Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen (insbesondere mit suchtmedizinischer Expertise wie Psychiatrie, Allgemeinmedizin) sowie Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Gesundheitspsychologinnen/Gesundheitspsychologen, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter involviert.
Bei Jugendlichen können Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie kontaktiert werden.
Spezialisierte Beratungsstellen und ambulante und stationäre Einrichtungen in Ihrer Nähe finden Sie unter Suchthilfekompass. Hier erhalten Sie die Informationen zum Suchthilfekompass in Gebärdensprache.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für die ärztliche Untersuchung zur Abklärung eines Ecstasy-Konsums bzw. eventueller Abhängigkeitssymptome werden im Normalfall vom zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen.
Erste Ansprechpartner sind oft spezialisierte ambulante Einrichtungen, die Verträge mit den Krankenversicherungsträgern abgeschlossen haben. Für diese Konsultationen werden im Regelfall die Kosten zur Gänze übernommen.
Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 2. März 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Dr. Florian Buchmayer, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin