Ecstasykonsum: Therapie
Inhaltsverzeichnis
Wie erfolgt die Behandlung?
Akut psychotische Rauschverläufe sowie starke Nacheffekte (z.B. Erschöpfung, Kopfschmerzen und traurige Verstimmung über einige wenige Tage nach Einnahme von Ecstasy) können auftreten und sind teils durch beruhigende Gespräche („Talk down“) sowie den Verzicht auf einen weiteren Konsum in den Griff zu bekommen. Manchmal ist eine medikamentöse Behandlung, z.B. vorübergehende Gabe von Beruhigungsmittel oder Antipsychotika, erforderlich.
Hilfestellungen beim Überdenken der Motive des Ecstasy-Konsums, Motivierung zur Veränderung des Verhaltens und zum Aufgeben bestimmter Verhaltensweisen durch ambulante psychosoziale Angebote können notwendig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein stationärer Aufenthalt erforderlich sein, beispielsweise bei Folgestörungen, Rückfallgefährdung, bei komorbider Störung oder im Falle einer Abhängigkeit von mehreren Suchtmitteln. Im Laufe der Therapie können zudem Kontrolluntersuchungen zum Drogennachweis erfolgen.
Auch Entzugsbehandlungen können im Zuge eines stationären Aufenthaltes durchgeführt werden – z.B. bei Patientinnen/Patienten, die verschiedene Drogen konsumieren bzw. von mehreren Substanzen abhängig sind. Die Dauer der Behandlung ist unterschiedlich, das Einbeziehen von Familie sowie Partnerinnen/Partner gegebenenfalls hilfreich.
Eine intensivmedizinische Notfallbehandlung kann unter Umständen dringend erforderlich sein (z.B. bei Ecstasy-induzierter Hyperthermie oder Hyponatriämie).
Begleiterkrankungen wie Angststörungen, Depression und Persönlichkeitsstörungen werden ebenfalls behandelt. Weitere Informationen finden Sie unter Psyche.
Wohin kann ich mich wenden?
Sowohl Abklärung als auch Therapie finden in entsprechenden Ambulanzen oder stationären Einrichtungen statt. Hausärztin/Hausarzt sowie Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen (z.B. für Kinder- und Jugendpsychiatrie, für Psychiatrie und Neurologie) und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten können in den Therapieprozess involviert sein. Auch psychosoziale Beratung kann in Anspruch genommen werden.
Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Beratungsstellen, Ambulanzen und stationäre Einrichtungen etc. finden Sie über die diversen Suchen.
Hier erhalten Sie die Informationen zum Suchthilfekompass in Gebärdensprache.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die interdisziplinäre Behandlung/Betreuung eines problematischen Substanzkonsums bzw. von Abhängigkeitserkrankungen (inklusive Psychotherapie) findet auch in spezialisierten (suchtmedizinischen/suchtspezifischen) ambulanten und stationären Einrichtungen statt, die Verträge mit den Krankenversicherungsträgern abgeschlossen haben. Für diese Behandlungsfälle werden im Regelfall die Kosten zur Gänze übernommen.
Bei bestimmten Leistungen (z.B. Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten) kann u.a. ein Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung gestellt werden. Weitere Informationen dazu sowie zur Kostenübernahme finden Sie unter Leistungen & Kosten.
Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 2. März 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Dr. Florian Buchmayer, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin