Hysterosalpingographie
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Wie läuft eine Hysterosalpingographie ab?
Die Untersuchung erfolgt auf einer Röntgendurchleuchtungsliege. Eine besondere Vorbereitung ist nicht erforderlich. Zu Beginn der Untersuchung wird der Muttermund mit einer speziellen Zange gefasst, desinfiziert und das Kontrastmittel über den Muttermund in die Gebärmutter gespritzt. Von dort aus fließt das Kontrastmittel in die beiden Eileiter und tropft bei deren Durchgängigkeit schließlich über die freien Enden der Eileiter in die Bauchhöhle. Der Einstrom und die Verteilung des Kontrastmittels werden durch mehrere Röntgenaufnahmen dokumentiert.
Beim sogenannten „Durchblasen“ der Eileiter (Pertuberation) wird Kohlensäuregas über den Muttermund in die Gebärmutter und die Eileiter eingeleitet. Anhand der Druckverhältnisse kann ein Verschluss der Eileiter festgestellt werden.
Welche Nebenwirkungen/Komplikationen gibt es?
Bei der Hysterosalpingographie handelt es sich um eine risikoarme Untersuchungsmethode. Folgende Nebenwirkungen und Komplikationen sind möglich:
- Das Fassen und Herunterziehen des Gebärmuttermundes mit der Zange zum Einspritzen des Kontrastmittels kann als schmerzhaft empfunden werden.
- Während des Einspritzens des Kontrastmittels kann es v.a. bei verklebten Eileitern durch Aufstauen von Kontrastmittel zu Schmerzen kommen.
- Entzündungen der Gebärmutter, der Eileiter oder des Bauchfells (Peritonitis) im Anschluss an diese Untersuchung sind extrem selten und gut mit Antibiotika behandelbar.
- Durch die eingebrachten Instrumente können leichte Blutungen aus der Scheide auftreten, die in den meisten Fällen keiner Behandlung bedürfen. Selten sind Verletzungen der Gebärmutter.
Allgemeine Nebenwirkungen und Komplikationen durch die Verabreichung von Kontrastmittel siehe Röntgenkontrastmittel.
Wo wird eine Hysterosalpingographie durchgeführt?
Die Röntgenuntersuchung der Gebärmutter und der Eileiter wird in einer Röntgendurchleuchtungseinheit (überwiegend im Krankenhaus) von einer Fachärztin/einem Facharzt für Gynäkologie in Zusammenarbeit mit einer Radiologietechnologin oder einem Radiologietechnologen unter Anleitung einer Radiologin oder eines Radiologen durchgeführt. Nach Erstellung der Bilder folgt die Befundung durch die Radiologin/den Radiologen. Eine ärztliche Überweisung ist erforderlich.
Krankenhäuser (mit radiologischer Abteilung) in Ihrer Nähe finden Sie unter Kliniksuche.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Bei medizinischer Indikation werden die Kosten von der Sozialversicherung übernommen. Eine ärztliche Überweisung ist erforderlich.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Gerlig Widmann