Myelographie
Inhaltsverzeichnis
Wann ist eine Myelographie notwendig?
Die aneinander gereihten Wirbel bilden in ihrem Inneren die knöcherne Hülle des Wirbelkanals. In diesem liegt der Duralsack, in dem sich das Rückenmark und die daraus entspringenden Nervenwurzeln befinden. Das Rückenmark ist umgeben von Hirnflüssigkeit (Liquor). Ohne Kontrastmittel ist der Inhalt des Wirbelkanals im Röntgen nicht sichtbar. Kommt es zu einer Einengung des Rückenmarks oder der Nervenwurzeln, etwa durch einen Bandscheibenvorfall oder eine Enge des knöchernen Wirbelkanals, kann dies zu Schmerzen und Lähmungserscheinungen in jenen von den Nerven versorgten Regionen führen. Das genaue Maß der Einengung oder Verdrängung des Rückenmarks kann mithilfe der Myelographie festgestellt werden.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Die Untersuchung erfolgt im Sitzen oder in Seitenlage. Nach eventueller örtlicher Betäubung der Einstichstelle wird eine dünne Hohlnadel zwischen zwei Lendenwirbel in den Wirbelkanal eingestochen. In dieser Höhe befindet sich kein Rückenmark, sondern nur noch Nervenwurzeln. Durch die Hohlnadel werden zunächst wenige Milliliter Hirnflüssigkeit (Liquor) mit einer Spritze entnommen und im Labor untersucht. Damit wird auch sichergestellt, dass die Nadel an der richtigen Stelle positioniert ist. Danach wird über die liegende Hohlnadel Kontrastmittel in den Wirbelkanal gespritzt.
Die Patientin/der Patient wird im Anschluss in eine Kopftieflage gebracht, damit sich das Kontrastmittel in die Brust- und Halswirbelsäule ausbreiten kann. Anschließend werden Röntgenaufnahmen in verschiedenen Ebenen bzw. Schnittbildserien (CT) angefertigt.
Nach der Untersuchung muss die Patientin/der Patient mehrere Stunden flach liegen und auch für den Rest des Tages Bettruhe einhalten, da es ansonsten durch die veränderten Druckverhältnisse im Wirbelkanal zu starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen kommen kann. Das Kontrastmittel wird über den Harn binnen weniger Stunden vollständig ausgeschieden.
Welche Nebenwirkungen/Komplikationen gibt es?
Die Myelographie ist ein risikoarmes diagnostisches Verfahren. Dennoch kann es in Einzelfällen zu Nebenwirkungen und Komplikationen kommen. Die örtliche Betäubung erfolgt durch Injektion eines Schmerzmittels im Bereich der Einstichstelle am Rücken. Die anschließende Einführung der Hohlnadel sollte dann schmerzfrei sein. Kurzfristig kann es zu leichten Schmerzen im Rücken, Nacken oder in den Armen und Beinen kommen, die jedoch keiner Behandlung bedürfen.
Durch die veränderten Druckverhältnisse im Wirbelkanal kann es zu teilweise sehr starken Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, leichtem Fieber oder Frösteln nach Abschluss der Myelographie kommen. Vorbeugen kann man diesen Beschwerden durch strenge Bettruhe, Hochlagern des Oberkörpers und reichlich Flüssigkeitszufuhr.
Selten kann es an der Punktionsstelle zu einer Ansammlung von Hirnflüssigkeit unter der Haut (Liquorkissen) oder zur Entstehung eines künstlichen Kanals zwischen Haut und Wirbelkanal (Liquorfistel) kommen. In beiden Fällen kann zur Behebung dieser Komplikationen eine zusätzliche Punktion unter CT-Sicht mit Einspritzen eines Blutgerinnsels zum Verschluss der Fistel oder seltener ein operativer Eingriff notwendig sein.
Ebenfalls sehr selten kann es zu Infektionen an der Einstichstelle kommen, die eine antibiotische Therapie erforderlich machen. Eine Verschleppung der Keime kann zu einer Entzündung der Rückenmarks- und Hirnhäute (Meningitis) führen. Zu den allgemeinen Nebenwirkungen von Röntgenuntersuchungen und Kontrastmittelgabe siehe Kontrastmitteleinsatz.
Wo wird eine Myelographie durchgeführt?
Die Röntgenuntersuchung des Wirbelkanals wird im Krankenhaus von Fachärztinnen/Fachärzten für Radiologie durchgeführt. Eine Überweisung ist erforderlich. In bestimmten Fällen erfolgt eine Zusammenarbeit mit Fachärztinnen/Fachärzten für Neurologie oder Neurochirurgie.
- Krankenhäuser (mit radiologischer Abteilung) in Ihrer Nähe finden Sie unter Kliniksuche
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Für eine Myelographie benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung. Diese ist ab dem Ausstellungstag einen Monat gültig. Die Kosten werden von Ihrem Krankenversicherungsträger übernommen.
Achtung
Diese Leistung wird von den Krankenversicherungsträgern bei niedergelassenen Fachärztinnen/Fachärzten nicht bezahlt.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Gerlig Widmann