Schwangerschaftsabbruch
Inhaltsverzeichnis
Wie sind Schwangerschaftsabbrüche gesetzlich geregelt?
Seit 1975 ist der Schwangerschaftsabbruch in Österreich mit der sogenannten Fristenregelung gesetzlich geregelt. Das bedeutet, eine Schwangerschaft kann innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate auf Verlangen der Frau abgebrochen werden. Gemeint ist damit der Zeitraum vor Beginn der 16. Schwangerschaftswoche.
Hinweis
Der Fortlauf einer Schwangerschaft wird üblicherweise nicht vom Zeitpunkt der eigentlichen Befruchtung, sondern vom ersten Tag der letzten Menstruationsblutung berechnet. Liegt dieser 16 Wochen zurück, ist das ungeborene Kind etwa 14 Wochen alt. Juristisch beginnt eine Schwangerschaft erst mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut, ca. am 7. Tag. Die Ärztin oder der Arzt kann die Schwangerschaftswoche auch mit einer Ultraschalluntersuchung bestimmen.
Mehr zum Thema: Eine Schwangerschaft beginnt.
Ein Schwangerschaftsabbruch darf nur von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden. Wie vor jedem medizinischen Eingriff, muss zuvor ein entsprechendes Aufklärungsgespräch stattfinden.
Sonderregelung: Spätabbruch
In bestimmten Fällen ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach Ablauf der ersten drei Schwangerschaftsmonate möglich. Fachleute sprechen von einem Spätabbruch. Mehr zum Thema: Schwangerschaftsabbruch: Gesetzliche Regelungen und Fristen.
Welche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs gibt es?
Es gibt zwei Methoden einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen:
- Operativer Abbruch mittels Absaugung oder
- medikamentöser Abbruch
Keine Methode ist grundsätzlich besser oder für alle Frauen geeignet. Es ist deshalb auch Aufgabe des ärztlichen Aufklärungsgesprächs, über alle Methoden ausführlich zu informieren und auf die jeweiligen Vor- und Nachteile hinzuweisen. Welches Vorgehen im Einzelfall gewählt wird, entscheiden Ärztin oder Arzt und Patientin gemeinsam. Berücksichtigt werden dabei unter anderem der Fortschritt der Schwangerschaft, das eventuelle Vorliegen von Erkrankungen - z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Anämie - sowie persönliche Lebensumstände und der Wunsch der Frau.
Wie wird ein operativer Schwangerschaftsabbruch durchgeführt?
Ein operativer Abbruch mittels Absaugung ist ab der fünften bis inkl. der 14. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem 1. Tag der letzten Regelblutung, möglich. Fachleute bezeichnen eine Absaugung auch als Saugkürettage oder Vakuumaspiration. Der operative Abbruch ist mit örtlicher Betäubung oder in Kurznarkose möglich. In beiden Fällen kann der Eingriff ambulant in einem Krankenhaus oder einer entsprechend ausgestatteten Ordination stattfinden.
Laut aktueller Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (Stand Dezember 2022) ist ein Schwangerschaftsabbruch mittels Absaugung ein sicherer operativer Eingriff, mit hohen Erfolgs- und geringen Komplikationsraten, wenn er von entsprechend ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt wird.
Wie läuft der Eingriff ab?
Wird die Absaugung unter örtlicher Betäubung durchgeführt, betäubt die Ärztin oder der Arzt den Muttermund und den Gebärmutterhals mit einem Lokalanästhetikum. Dabei sind für die Patientin einige Stiche zu spüren. Der Rest des Eingriffs verläuft schmerzfrei. Bei einer Absaugung unter Kurznarkose verabreicht eine Anästhesistin oder ein Anästhesist ein Narkosemittel über eine Vene, die Patientin schläft daraufhin ein.
Der Eingriff selbst dauert nur einige Minuten: Es wird ein dünnes Plastikröhrchen - eine sogenannte Saugkürette - in die Gebärmutterhöhle eingeführt und das Schwangerschaftsgewebe sowie die Gebärmutterschleimhaut abgesaugt.
Nach dem Eingriff
Die Frau kann etwa eine Stunde nach dem Eingriff nach Hause gehen. Nach dem Eingriff können vorübergehende periodenähnliche Krämpfe auftreten, da sich die Gebärmutter reflektorisch zusammenzieht, sobald sie entleert ist. Gegebenenfalls kann die Ärztin oder der Arzt Schmerzmittel, z.B. NSAR verabreichen. Auch leichte Blutungen sind nach dem Eingriff möglich.
Hinweis
Ein Schwangerschaftsabbruch mittels Ausschabung – auch Abrasio oder Kürettage genannt - wird laut medizinischer Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe nicht empfohlen. Auch eine sogenannte Nach-Kürettage nach einer Absaugung hat laut WHO-Leitlinie keinen ausreichenden Nutzen.
Wie wird ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch durchgeführt?
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich bis zur neunten Schwangerschaftswoche bzw. bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung möglich. Dazu werden der Wirkstoff Mifepriston und ein weiteres Medikament, das den Wirkstoff Prostaglandin enthält, eingesetzt.
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch darf in Österreich nur in Spitälern, Ambulatorien oder bei niedergelassenen Fachärztinnen bzw. Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt werden.
Hinweis
Das Medikament zum Schwangerschaftsabbruch ist rezept- und apothekenpflichtig und darf nur an Spitäler und niedergelassene Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe abgegeben werden. Die Einnahme des Medikamentes darf nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.
Wie wirken die Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch?
Das Medikament zum Schwangerschaftsabbruch enthält Mifepriston, ein künstliches Hormon, das dem natürlichen Hormon Progesteron sehr ähnlich ist. Progesteron ist entscheidend an der Erhaltung der Schwangerschaft beteiligt; Mifepriston wirkt wie ein „Anti-Progesteron“ und blockiert dessen Wirkung. Zusätzlich wird 36 bis 48 Stunden später ein weiteres Medikament mit dem Wirkstoff Prostaglandin eingenommen. Diese Kombination bewirkt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und es zu einer Abbruchblutung kommt.
Wie läuft ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ab?
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch erfolgt die Behandlung in zwei Schritten im Abstand von zwei Tagen.
Am ersten Tag nimmt die Frau unter ärztlicher Aufsicht eine Tablette mit dem Wirkstoff Mifepriston ein. Etwa 24 Stunden später kann eine leichte Blutung einsetzen. Auch Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall sind möglich.
Am zweiten Tag nimmt die Frau ein weiteres Medikament mit dem Wirkstoff Prostaglandin ein. Dieses Hormon unterstützt die Ausstoßung der Frucht weiter: Es kommt zu einer stärkeren Blutung, meist verbunden mit krampfartigen Unterbauchschmerzen. Mit der Blutung können auch kleine Blutklumpen und Teile der Gebärmutterschleimhaut ausgeschieden werden. Ab der 8. Schwangerschaftswoche kann es sein, dass Sie einen kleinen Embryo erkennen. Anders als beim Wirkstoff Mifepriston hat die Frau die Wahlmöglichkeit, ob sie das Prostaglandin unter ärztlicher Aufsicht oder zu Hause einnehmen will.
Gegen schmerzhafte Unterbauchkrämpfe kann die Ärztin oder der Arzt Schmerzmedikamente verordnen. Die Dauer der Blutung kann verschieden sein: von ein bis zwei Tagen bis hin zu Schmierblutungen von zwei bis drei Wochen. Bei der medizinischen Nachuntersuchung klärt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt mittels Ultraschall- und Blutuntersuchung ab, ob die Schwangerschaft tatsächlich beendet wurde. Der medikamentöse Abbruch in der Frühschwangerschaft ist in 95 bis 98 Prozent der Fälle erfolgreich.
Hinweis
Das Medikament zum Schwangerschaftsabbruch - umgangssprachlich manchmal als Abtreibungspille bezeichnet - ist nicht zu verwechseln mit der „Pille danach“. Die Pille danach verhindert einen Eisprung und damit die Befruchtung, d.h. sie verhindert, dass eine Schwangerschaft überhaupt entsteht. Eine bereits bestehende Schwangerschaft beendet sie nicht.
Medikamentöser Abbruch in der Spätschwangerschaft
In bestimmten Fällen ist ein Schwangerschaftsabbruch auch noch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat bzw. der 12. Schwangerschaftswoche möglich. Zum Beispiel, wenn die Ärztin oder der Arzt zu einem späteren Zeitpunkt eine schwere Entwicklungsstörung oder eine mit dem Leben nicht zu vereinbarende Krankheit des Fötus feststellt. Oder wenn eine nicht anders abwendbare ernste Gefahr für das Leben oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren besteht.
Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach dem dritten Schwangerschaftsmonat ist der Fötus bereits so groß, dass ein operativer Abbruch nicht mehr möglich ist. Deshalb wird eine Geburt medikamentös eingeleitet. Die eingeleitete Geburt wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt und einer Hebamme begleitet. Wenn der Schwangerschaftsabbruch etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche stattfindet, besteht die Möglichkeit, dass das Kind die eingeleitete Geburt überleben würde. Daher wird zuvor ein sogenannter Fetozid durchgeführt: Dabei wird dem Fötus in der Gebärmutter eine herzlähmende Injektion verabreicht, um sicherzugehen, dass es zum Zeitpunkt der Geburt tot ist. Erst danach wird die Geburt medikamentös eingeleitet. In der Regel wird in jedem Einzelfall individuell über das genaue Vorgehen entschieden.
Welche Komplikationen können nach einem Schwangerschaftsabbruch auftreten?
Ein sachgerecht durchgeführter Schwangerschaftsabbruch ist ein sicherer Eingriff, Komplikationen sind selten. Zu den möglichen Komplikationen zählen unter anderem:
Komplikationen bei medikamentösem Schwangerschaftsabbruch
- verbliebenes Schwangerschaftsgewebe
- Starke Blutungen
- Weiterbestehende Schwangerschaft
- Infektionen, z.B. eine Entzündung der Gebärmutterschleimhaut, eine sogenannte Endometritis
Komplikationen bei operativem Schwangerschaftsabbruch
- Infektionen
- Verbliebens Schwangerschaftsgewebe
- Verletzungen der Gebärmutter
- Blutungen
- Weiterbestehende Schwangerschaft
- Narkosezwischenfälle
Was ist nach einem Schwangerschaftsabbruch zu beachten?
Blutungen und periodenähnliche Krämpfe gehören zu den Folgen jeder Form des Schwangerschaftsabbruches. Nach einem operativen Abbruch sind die Blutungen meist leichter als bei einem medikamentösen Abbruch. Nach einem medikamentösen Abbruch ist die Blutung etwas stärker und die Bauchkrämpfe sind unter Umständen intensiver.
Mit dem Schwangerschaftsabbruch und der danach einsetzenden Blutung beginnt ein neuer Menstruationszyklus, im Rahmen dessen die Frau wieder schwanger werden kann. Deshalb empfehlen Fachleute, unmittelbar nach dem Abbruch mit einer wirksamen Verhütung zu beginnen.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Bevor Frauen die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen, haben sie die Möglichkeit, sich in folgenden Einrichtungen neutral beraten zu lassen:
Eine Liste von Frauengesundheitszentren und Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern finden Sie in der Broschüre "Ungewollt schwanger" des Netzwerks der österreichischen Frauengesundheitszentren.
Wohin kann ich mich wenden?
Eine Liste der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, finden Sie auf der Homepage der
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei medizinischen Gründen. Ein Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische Notwendigkeit muss privat bezahlt werden.
Medizinische Gründe liegen vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht. Oder wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein wird.
Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaftsabbruch
Die Stadt Wien, das Land Tirol und die Stadt Graz übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn sich die Frau in einer materiellen Notlage befindet.
Ausführlich Informationen finden Sie unter:
Was tun, wenn die Frist für einen Abbruch abgelaufen ist?
Für den Fall, dass eine Frau sich nicht in der Lage sieht, ein Kind aufzuziehen, die Schwangerschaft aber nicht abbrechen lassen möchte bzw. die Frist für einen Schwangerschaftsabbruch bereits abgelaufen ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Freigabe des Kindes zur Adoption; mehr Information zum Thema unter oesterreich.gv.at
- Anonyme Geburt oder Babyklappe
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Mag.a Priv.-Doz.in Dr.in Karin Windsperger-Taheri, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe