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Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Hoher zeitlicher Arbeitsdruck, unbewältigte Konflikte, rauchende Kolleginnen und Kollegen als negative Vorbilder oder der Wunsch, in Arbeitspausen einmal kurz abzuschalten – der Arbeitsplatz ist für viele eine Umgebung, in der gerne zur Zigarette gegriffen wird. Tabakkonsum gilt als das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko, und Nichtrauchen gehört zu einem gesundheitsfördernden Lebensstil. Die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz sind neben dem persönlichen Rauchverhalten ein wesentlicher Einflussfaktor, ob geraucht wird oder nicht. Nichtraucherinnen/Nichtraucher in Betrieben sind durch verschiedene gesetzliche Bestimmungen geschützt. Zusätzlich zum Nichtraucherschutz können Unternehmen selbst einen wichtigen Beitrag leisten, die gesundheitlichen Gefahren für die Beschäftigten durch Rauchen und Passivrauchen gering zu halten oder sogar zu vermeiden.

Gesetzliche Bestimmungen

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist gesetzlich verankert. Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 30) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Nichtraucherinnen und Nichtraucher am Arbeitsplatz vor der Einwirkung von Tabakrauch zu schützen. Rauchen ist am Arbeitsplatz verboten, wenn mindestens eine Nichtraucherin/ein Nichtraucher in einem Büro- oder Arbeitsraum arbeitet. Raucherräume können eingerichtet werden, wenn der Tabakrauch nicht in die Bereiche mit Rauchverbot dringt und es sich nicht um Arbeitsräume, Aufenthalts-, Bereitschafts-, Sanitäts,- und Umkleideräume handelt. Ein besonderer Nichtraucherschutz gilt für Schwangere und jugendliche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Weitere Bestimmungen zum Nichtraucherschutz sind im Tabakgesetz enthalten.

Hinweis

Die Rauchverbote beziehen sich auch auf „verwandte Erzeugnisse“ wie E-Zigaretten, pflanzliche Raucherzeugnisse oder Shishas.

Rauchverbot in der Gastronomie

Seit 01. November 2019 gilt ein generelles Rauchverbot in der österreichischen Gastronomie. Dies ermöglicht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern in der Gastronomie einen rauchfreien Arbeitsplatz und allen Lehrlingen eine rauchfreie Ausbildungsstätte.

Nähere Informationen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.

Wie ein Betrieb Nichtrauchen unterstützen kann

Im Betrieb kann Nichtrauchen durch verschiedene organisatorische Maßnahmen unterstützt werden. So kann die Unternehmensleitung das Rauchverhalten im Betrieb regeln. Bei einem generellen Rauchverbot im gesamten Betrieb sind arbeitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Demnach können laut Arbeitsinspektorat Rauchverbote durch eine Betriebsvereinbarung beschlossen werden.

Die genannten Maßnahmen können auch über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und eine betriebliche Tabakprävention (z.B. durch Rauchstopp-Programme oder Vorträge) beinhalten. Denn die Schaffung rauchfreier Arbeitsplätze fördert bzw. erhält nachweislich die Gesundheit von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern sowie Raucherinnen und Rauchern, verbessert das Arbeitsklima und wirkt sich nicht zuletzt auch betriebswirtschaftlich positiv auf das Unternehmen aus.

Weitere Informationen:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: AUVA

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