Von der Selbstevaluierung zum Zertifikat
Der erste Schritt ist die Selbstevaluierung der Arztpraxis, welche nach wie vor von der ÖQMED initiiert, durchgeführt und ausgewertet wird. Jede österreichische Praxis wird alle fünf Jahre (Evaluierungswellen nach Bundesland) von der ÖQMED zur Selbstevaluierung eingeladen. Dazu wird ein fachspezifischer Fragebogen von den Ärztinnen und Ärzten bzw. den Gruppenpraxen ausgefüllt und von der ÖQMED ausgewertet. Eventuell auftretende Verbesserungsmöglichkeiten, die im Zuge der Selbstevaluierung auftreten, werden von der ÖQMED analysiert und gemeinsam mit den Ärztinnen, Ärzten bzw. Gruppenpraxen behandelt.
Neu ist seit 2024, dass die darauf folgenden stichprobenartigen Vor-Ort-Besuche durch das BIQG vorgenommen werden. Es wird eine Zufallsstichprobe aus allen österreichischen Ordinationen und Gruppenpraxen gezogen, und die in die Stichprobe fallenden Praxen werden durch einen sogenannten Peer besucht. Ein Peer ist eine erfahrene Ärztin oder ein erfahrener Arzt, die oder der zusätzlich zur langjährigen Berufserfahrung, welche eine Grundvoraussetzung für den Einsatz als Peer ist, noch an einer entsprechenden Schulung teilnimmt. So kann der Vor-Ort-Besuch optimal gestaltet werden. Gemeinsam und auf Augenhöhe sollen Verbesserungspotenziale erkannt und in Angriff genommen werden.
Das Zertifikat, welches am Ende des Prozesses durch das BIQG verliehen wird, steht für ein qualitativ hochwertiges Arbeiten nach den gängigen fachspezifischen Qualitätskriterien in allen österreichischen Arztpraxen, worauf sich Patientinnen und Patienten verlassen können.
Die Evaluierung ist in Bundesländerwellen unterteilt. Die folgende Liste zeigt, wann die Evaluierung in welchem Bundesland geplant ist.
Welle 1: Niederösterreich und Vorarlberg | 2023/2024 |
Welle 2: Salzburg und Steiermark | 2024 |
Welle 3: Kärnten, Burgenland und Tirol | 2025 |
Welle 4: Wien | 2026 |
Welle 5: Oberösterreich und Sammelwelle* | 2027 |
*Sammelwellen umfassen zwischenzeitlich neu eröffnete Ordinationen und Gruppenpraxen in ganz Österreich.
Rechtsgrundlagen
Die folgenden Links führen direkt zum Rechtsinformationssystem des Bundes.
- Bundesgesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen (Gesundheitsqualitätsgesetz – GQG) - Gesundheitsqualitätsgesetz
- Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 – ÄrzteG 1998) - Ärztegesetz
- Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Gruppenpraxen: Qualitätssicherungsverordnung 2024 – QS-VO 2024
- Ausstattungslisten - Anlage 1 (Ausstattungslisten)
- Qualifikation des Peers - Anlage 2 (Qualifikation Peer)
- Hygieneverordnung der österreichischen Ärztekammer Hygiene VO 2014 konsolidierte Fassung
- Vorlagendokumente zur Erfüllung der hygienebezogenen Dokumentationspflicht – Anlage 1
- Bauliche Strukturen im Zusammenhang mit Untersuchungen und Eingriffen in Arztordinationen und Gruppenpraxen - Informationen zu Anforderungen an Behandlungs- und Beratungsräume – Anlage 2
- Informationen zum Umgang mit infektiösen Patientinnen und Patienten in Ordinationen und Gruppenpraxen – Anlage 3
- Risikobewertung und Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte in Ordinationen und Gruppenpraxen – Anlage 4
Letzte Aktualisierung: 26. Juni 2024
Erstellt durch: BIQG und ÖQMED