Selbstevaluierung
In diesem Fragebogen werden qualitätsrelevante Fragen, individuell angepasst an die Gegebenheiten der jeweiligen Ordination, beantwortet und im Anschluss ausgewertet. Die Frist für die Selbstevaluierung beträgt vier Wochen ab Erhalt der persönlichen Zugangsdaten. Wird die Evaluierung nicht fristgerecht durchgeführt, erfolgt eine neuerliche Aufforderung zur Durchführung der Selbstevaluierung sowie gegebenenfalls eine Vor-Ort-Überprüfung.
Zur Vorbereitung auf die Selbstevaluierung steht ein Musterfragebogen als Hilfestellung zur Verfügung. Sollten Fragen rund um die Selbstevaluierung auftreten, beraten Sie Mitarbeiter:innen der ÖQMED gerne: Kontakt ÖQMED
Werden im Zuge der Auswertung Verbesserungspotenziale oder Mängel erkannt, erhalten Sie einen Mängelbehebungsauftrag. In diesem sind die Mängel, die jeweils geforderten Nachweise zur Behebung und die jeweilige Frist aufgelistet.
Wurde die Selbstevaluierung Ihrer Ordination ohne Mängel vervollständigt oder wurden alle Mängel im Zuge der Mängelbehebung nachweislich (z.B. Übermittlung von geforderten Unterlagen, Rechnungen oder durch Fotodokumentation) behoben, so ist das Evaluierungsverfahren noch nicht komplett abgeschlossen. Eine definierte Anzahl an Ordinationen wird noch durch einen Peer besucht (stichprobenartige Vor-Ort-Besuche). Die Stichprobe wird durch einen elektronischen Zufallsgenerator gezogen.
Ist die Ordination mängelfrei, d.h., es wurden keine Mängel festgestellt oder die aufgezeigten Mängel wurden behoben und die Überprüfung abgeschlossen, wird schließlich das persönliche Zertifikat verliehen. Dies gilt auch für die Praxen, die nicht in die zufällig automatisch generierte Stichprobe gefallen sind und keinem Vor-Ort-Besuch unterzogen wurden.
Nähere Informationen finden Sie unter Vor-Ort-Besuche.
Nützliche Dokumente für Ihre Praxis
Letzte Aktualisierung: 26. Juni 2024
Erstellt durch: BIQG und ÖQMED